Staatseigentum verstärkt schützen
Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den BY:Kreisverband_München/Kreisparteitag_2012.1 von Veit Tameish
Staatseigentum verstärkt schützen. |
- Titel = Titel des Antrags
- Änderungsantrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- Veit Tameish
Staatseigentum verstärkt schützen
- Betrifft
- Satzung des Kreisverband München / §
- Beantragte Änderungen
Kompromissloser Entzug der Rechte unserer Politiker, Staatseigentum (Bürgereigentum) zu verschleud! Immobilien und Grundstücke werden verschleudert an Firmen und Privatinvestoren da scheinbar unsere Städte und Gemeinden nicht in der Lage sind, diese selbst zu vermieten oder zu verwalten. Text des Antrages zweite Zeile etc.
- Begründung
Staatliche Immobilien (Gebäude und Grundstücke) sollen Staatseigentum bleiben Land und Gebäude sollen nicht weiterhin in die Verfügungsgewalt von Investoren, die nur auf Gewinnmaximierung aus sind, geraten. Staatliche Immobilien werden oft unter Marktpreis oder unter dem zu erwartendem Marktpreisveräußert, manchmal ohne Transparenz für die Bürger wie der Preis zustande gekommen ist und wie die Auswahl der Käufer war und werden später zu einem mehrfachen des Kaufpreis vom neuen Eigentümer weiter veräußert.
Eine Folge davon ist, dass der Staat bei späterem Eigenbedarf zu teuern Preisen die benötigtenGrundstücke oder Gebäude wieder zurückkaufen oder mieten muss.
Ich beantrage deshalb, dass per Gesetz dies nicht mehr sein darf und Immobilien nur noch verpachtetbzw. vermietet werden dürfen. Die jeweilige Laufzeit kann dem wirtschaftlichen Zweck des Mieters angepasst werden. Der Staat hat dadurch den Vorteil dass er allen Erfordernissen in der Gegenwart und Zukunft wo Bedarf an Immobilien besteht, besser gerecht werden kann und verfügt über nachhaltige Einnahmequellen. Begründung des Antrages zweite Zeile etc.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Argument 1
- Antwort zu 1
- Antwort zu 1.1
- noch eine Antwort zu 1
- Antwort zu 1
- Argument 2
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