Suche mittels Attribut
Diese Seite stellt eine einfache Suchoberfläche zum Finden von Objekten bereit, die ein Attribut mit einem bestimmten Datenwert enthalten. Andere verfügbare Suchoberflächen sind die Attributsuche sowie der Abfragengenerator.
Liste der Ergebnisse
- "'''W'''ir sind eine globale Gemeinschaft … "'''W'''ir sind eine globale Gemeinschaft von Menschen, unabhängig von Alter, Geschlecht und Abstammung sowie gesellschaftlicher Stellung, offen für alle mit neuen Ideen. </br></br>'''W'''er jedoch mit Ideen von Rassismus, Sexismus, Homophobie, Ableismus, Transphobie und anderen Diskriminierungsformen und damit verbundener struktureller und körperlicher Gewalt auf uns zukommt, hat sich vom Dialog verabschiedet und ist jenseits der Akzeptanzgrenze. </br></br>'''W'''er es darauf anlegt, das Zusammenleben in dieser Gesellschaft zu zerstören und auf eine alternative Gesellschaft hinarbeitet, deren Grundsätze auf Chauvinismus und Nationalismus beruhen, arbeitet gegen die moralischen Grundsätze, die uns als Piraten verbinden.Grundsätze, die uns als Piraten verbinden. +
- "Der LVor ist verantwortlich für die Öffen … "Der LVor ist verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit des LV; er wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass Veröffentlichungen von Gliederungen oder Mandatsträgern in seinem Tätigkeitsbereich zeitnah (binnen maximal drei Tagen) auf der Homepage des Landesverbandes veröffentlicht werden."</br>Alternative1: Die Rubrik "aus den Kreisverbänden" wird von der Homepage des</br>Landesverbandes genommen.der Homepage des Landesverbandes genommen. +
- "Der Landesvorstand beschließt: Der bisher … "Der Landesvorstand beschließt: Der bisherige Beschluss zur Nutzung von Facebook durch den Landesverband (</br>https://wiki.piratenpartei.de/RP:2011-11-20_-_69._Vorstandssitzung#Nutzung_der_Facebook-Pr.C3.A4senz_des_Landesverbandes_Rheinland-Pfalz) wird aufgehoben.</br></br>Der bisherige Beschluss war und ist in der Praxis nicht umsetzbar und behindert uns in der Außendarstellung und im Wahlkampf. Soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter oder auch andere Dienste im Internet wie z.B. Google stellen bekanntermaßen eine Gefahr für den Datenschutz und die informationelle Selbstbestimmung dar. Gleichzeitig öffnen sie aber auch große Freiheiten bezogen auf den Zugang zu Informationen und ermöglichen direkte Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern.</br></br>Der Landesvorstand beschließt daher, dass die Piratenpartei Rheinland-Pfalz soziale Netzwerke in Zukunft weiterhin kritischbegleiten und entsprechend der Beschlusslage politisch für einen besseren Datenschutz kämpfen wird und sich ggf. gesetzgeberisch für einen stärkeren Datenschutz einsetzen wird. Um den Anliegen der Piratenpartei Gehör zu verschaffen und um die,, Ziele der PIRATEN zu erreichen sollen aber auch Dienste wie Facebook und Twitter oder Suchmaschinen wie Google genutzt werden.r Suchmaschinen wie Google genutzt werden. +
- "Der Landesvorstand distanziert sich vom V … "Der Landesvorstand distanziert sich vom Vorgehen der Bundespressestelle, Pressemitteilungen zu veröffentlichen, für die keine bundesweite Beschlusslage besteht. Wir fordern den Bundesvorstand auf, bei Pressemitteilungen mehr Sorgfalt walten zu lassen und keine Pressemitteilungen ohne entsprechende Beschlusslage zu versenden. Insbesondere fordern wir den Bundesvorstand auf, Liquid Feedback nicht zur inhaltlichen Legitimation von Pressemitteilungen heranzuziehen, sondern dazu lediglich auf offizielle programmatische Beschlüsse zurückzugreifen."</br>[1] http://www.piratenpartei.de/Pressemitteilung-100915-Piratenpartei-ruft-zur-Anti-Atom-Demo-auf</br></br>Begründung:</br>Die Bundespressestelle hat am 15.9. eine PM des Landesverbandes Berlin versandt, in der sie zum Anti-Atom-Protest aufruft. Darin beruft sie sich auf einen nicht-existenten angeblichen Beschluss des Bundesparteitags 2008 und führt außerdem eine Legitimation aus Liquid Feedback heraus an. Der Versand der genannten Pressemitteilung ist allerdings nicht von der Beschlusslage der Partei gedeckt. von der Beschlusslage der Partei gedeckt. +
- "Hiermit beantrage ich, dass in Paragraph 3 Absatz 5 folgendes auf zu nehmen: Der Mitgliedsbeitrag kann bis zu 1. Jahr im Voraus Entrichtet werden, die Erteilung einer Einzugsermächtigung ist vor zu ziehen.". +
- "Hiermit beantrage ich, der Parteitag möge … "Hiermit beantrage ich, der Parteitag möge beschließen:</br>In die Satzung der PIRATEN Bremen wird an Stelle des des bestehenden Paragrafen 14 der Paragraf "Regeln und Pflichten für Mandatsträger" eingetragen. Der bestehende Paragraf 14 und alle folgenden Paragrafen verschieben sich um eine Nummer.".agrafen verschieben sich um eine Nummer.". +
- "Hiermit beantrage ich, der Parteitag möge beschließen: In die Satzung § 14 der PIRATEN Bremen wird folgenden Absatz eingefügt: (2) Bei einem Rücktritt ist der Grund dem Landesvorstand vollständig schriftlich darzulegen.". +
- "Hiermit beantrage ich, der Parteitag möge … "Hiermit beantrage ich, der Parteitag möge beschließen:</br>In die Satzung § 14 der PIRATEN Bremen wird folgenden Absatz eingefügt:</br>(3) Bei Beschuldigungen gegen den Mandatsträger die Straftatbestände wie z. B. Veruntreuung beinhalten hat der Mandatsträger unverzüglich und ausnahmslos Anzeige gegen den Beschuldiger zu erstatten".eige gegen den Beschuldiger zu erstatten". +
- "Hiermit beantrage ich, der Parteitag möge … "Hiermit beantrage ich, der Parteitag möge beschließen:</br>In die Satzung § 14 der PIRATEN Bremen wird folgenden Absatz eingefügt:</br>(4) Straftatbestände dürfen weder in Fraktionen noch anderweitigen Organen im Binnenverhältnis geklärt werden. Der Landesvorstand ist immer mit einzubeziehen.".desvorstand ist immer mit einzubeziehen.". +
- "Hiermit beantrage ich, der Parteitag möge beschließen: In die Satzung § 14 der PIRATEN Bremen wird folgenden Absatz eingefügt: (5) Zuwiderhandlungen gegen § 14 Absatz 1 bis 4 ziehen einen sofortigen Parteiausschluss nach sich.". +
- "Hiermit beantrage ich, der Parteitag möge … "Hiermit beantrage ich, der Parteitag möge beschließen:</br>In die Satzung § 14 der PIRATEN Bremen wird folgender Absatz eingefügt:</br>(1) Mandatsträger der Piratenpartei Bremen dürfen im Rahmen ihres Mandats keine Verträge abschließen, die eine Vertraulichkeits- oder Geheimhaltungsklausel beinhalten. Desweiteren dürfen keine Verträge abgeschlossen werden, die eine Auskunftspflicht gegenüber dem Landesvorstand verhindern.".gegenüber dem Landesvorstand verhindern.". +
- # Das Landesprogramm der Piratenpartei Ha … </br># Das Landesprogramm der Piratenpartei Hamburg wird um ein neues Kapitel mit dem Titel ''Gesellschaft und Teilhabe'' erweitert.</br># Das Landesprogramm der Piratenpartei Hamburg wird im Kapitel ''Gesellschaft und Teilhabe'' um folgende Abschnitte ergänzt:</br></br>::<h3>Egalitäre Kompensationssysteme</h3></br></br>::Wir setzen uns für die Anerkennung egalitärer Kompensationssysteme gerade für Empfänger von Transferleistungen als Mittel zur gesellschaftlichen Teilhabe ein. Hierbei darf kein kommerzielles Interesse bestehen und auch keine Vergütung in einer anerkannten Währung erfolgen. Alle erbrachten Leistungen sind gleich zu bewerten. Das Leistungsspektrum unterliegt den üblichen gestzlichen Einschränkungen (Handwerk, medizinsche oder juristische Leistungen etc.) Egalitäre Kompensationssysteme haben den Charakter von nachbarschaftlicher Hilfeleistung und sind diesen gleichzusetzen.</br></br>::<h4>Egalitäre Kompensationssysteme und Transferleistungen</h4></br></br>::Die Teilnahme an egalitären Kompensationssystemen darf unter diesen Bedingungen nicht zu einer Minderung der Sozialleistungen oder zu einer Anrechnung führen. Der Leistungsempfänger muss von den Mitarbeitern der ARGE gezielt auf die Möglichkeit einer Teilnahme an egalitären Kompensationssystemen hingewiesen werden. Hierzu ist entsprechendes Informationsmaterial bereitzuhalten. Die Teilnahme ist freiwillig und kann von dem Leistungsempfänger jederzeit aufgenommen oder beendet werden.</br></br>::<h4>Egalitäre Kompensationssysteme und Selbständigkeit</h4></br></br>::Die Steuerpflicht für die "Erträge" aus egalitären Kompensationssystemen für Selbständige ist aufzuheben.</br>"Erträge" aus egalitären Kompensationssystemen für Selbständige ist aufzuheben. +
- # Der Abschnitt ''[[HH:Wahlprogramm#Keine Werbung der Bundeswehr an Schulen|Keine Werbung der Bundeswehr an Schulen]] … </br># Der Abschnitt ''[[HH:Wahlprogramm#Keine Werbung der Bundeswehr an Schulen|Keine Werbung der Bundeswehr an Schulen]]'' wird gestrichen.</br># Dem Kapitel ''[[HH:Wahlprogramm#Bildung|Bildung]]'' wird folgender Abschnitt hinzugefügt:</br>; Verhältnis der Bundeswehr zu jungen Menschen</br></br>: Zum Beruf des Soldaten gehören die reale Möglichkeit, Menschen zu töten und selbst getötet zu werden sowie schwere körperliche und seelische Verletzungen zu verursachen oder davonzutragen. Die Entscheidung für eine militärische Laufbahn muss daher von mündigen und umfassend informierten Menschen in freier Entscheidung getroffen werden.</br></br>:; Keine Bundeswehr-Werbung an Kinder und Jugendliche</br></br>:: Die Piratenpartei Hamburg lehnt von der Bundeswehr durchgeführte Veranstaltungen als werbliche Präsenz an Schulen ab.</br></br>:: Durch Diskussions- und Informationsveranstaltungen oder Ausflüge mit Schülern, wie sie neuerdings von der Bundeswehr durchgeführt werden, verliert die Schule die Hoheit über die dargestellten Inhalte und ihre Vermittlung. Natur- und erfahrungsgemäß ist die Bundeswehr nicht in der Lage, eine ausgewogene und vollständige Darstellung der politischen Hintergründe und Umstände ihrer Arbeit sowie ihrer Rolle im Staat und der Welt zu liefern und ist daher als Ausrichter für solche Veranstaltungen ungeeignet. Wenn Angehörige der Bundeswehr in der Schule die Gelegenheit erhalten, sich und ihre Tätigkeit vorzustellen, so soll in jedem Fall eine ausgewogene Darstellung dadurch gewährleistet sein, dass in gleichem Umfang ebenfalls externe, bundeswehrkritische Positionen Gehör finden.</br></br>:: Die Piratenpartei Hamburg lehnt außerdem Bundeswehr-Werbung ab, die sich auf Messen oder im Rahmen von Straßen- und Volksfesten an Kinder und Jugendliche richtet. Die Assoziation der Bundeswehr mit Computerspielen, sportlichen Herausforderungen, Street Art oder anderen Vergnügungen verschleiert die Ernsthaftigkeit und die Gefahren des Militärdienstes. </br></br>:; Keine Rekrutierung von Jugendlichen und Heranwachsenden</br></br>:: Es entspricht der Gesetzeslage und dem gesellschaftlichen Konsens, dass für Jugendliche das Jugendstrafrecht gilt, und dass dieses auch bei Heranwachsenden angewendet werden kann. Der Grund dafür liegt in der Einschätzung, dass junge Menschen in diesem Alter noch in der Entwicklung ihrer Persönlichkeit begriffen sind und für ihre Handlungen nicht immer voll zur Verantwortung gezogen werden können.</br></br>:: Vor diesem Hintergrund ist es unverantwortlich und nicht zu rechtfertigen, Jugendliche und Heranwachsende für den Militärdienst zu rekrutieren und ihnen tödliche Kriegswaffen zu überlassen. Die Piratenpartei Hamburg setzt sich dafür ein, dass erst mit dem vollendeten 21. Lebensjahr der Militärdienst angetreten werden kann.</br>r der Militärdienst angetreten werden kann. +
- #§ 13 (3) der Satzung der Piratenpartei H … </br>#§ 13 (3) der Satzung der Piratenpartei Hamburg wird gestrichen.</br>#§ 8a (6) wird ersetzt durch:</br>#:Anträge sollen spätestens drei Wochen vor dem Landesparteitag beim Landesvorstand eingereicht und der Parteiöffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Wird ein Antrag verspätet eingereicht, entscheidet der Landesparteitag, ob er sich mit diesem Antrag trotzdem befassen möchte. Anträge zur Änderung der Satzung oder des Landesprogramms müssen in jedem Fall fristgerecht eingereicht werden. Der Landesparteitag ist berechtigt einen Antrag im Wortlaut zu ändern, sofern dadurch die Bedeutung des Antrags erhalten bleibt. Änderungs- und Gegenanträge zu Satzung und Landesprogramm sind unabhängig von Satz 3 bis zu einer Woche nach möglicher Kenntnisnahme des ursprünglichen Antrags möglich.</br>isnahme des ursprünglichen Antrags möglich. +
- #§ 13, Abs. 3 der Satzung der Piratenpart … </br>#§ 13, Abs. 3 der Satzung der Piratenpartei Hamburg wird gestrichen.</br>#§ 8a Abs. 6 wird ersetzt durch:</br>#:Anträge sollen spätestens drei Wochen vor dem Landesparteitag beim Landesvorstand eingereicht und der Parteiöffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Wird ein Antrag verspätet eingereicht, entscheidet der Landesparteitag, ob er sich mit diesem Antrag trotzdem befassen möchte. Anträge zur Änderung der Satzung oder des Landesprogramms müssen in jedem Fall fristgerecht eingereicht werden.</br>jedem Fall fristgerecht eingereicht werden. +
- Der Kreisverband Trier/Trier-Saarburg unterstützt die Demo "Trier für Alle" am 26.01.2015. +
- ''''''§ 7 - Spenden'''''' --- (1) Alle o … ''''''§ 7 - Spenden''''''</br></br>---</br></br>(1) Alle ordentlich gegründeten Verbände sind zur Annahme von Spenden berechtigt. Die spendenempfangende Stelle ist verpflichtet, zeitnahe eine Spendenquittung an den Spender zu versenden, sofern der Spender dies wünscht, die Spende ein dafür relevantes Maß überschreitet oder das Finanzamt eine Spendenquittung verlangt.</br></br>(2) Zweckgebundene Spenden dürfen nur für Zwecke angenommen werden, die vorher von der Partei oder eines ordentlichen Verbandes/einer ordentlichen Gliederung derselben angegeben worden sind; eine Zweckbindung an ein Verband/einer Gliederung ist grundsätzlich zulässig. Die Spenden müssen dem vom Spender gewünschten Zweck zugeführt werden. Zweckgebundene Spenden, die dem Vorgenannten nicht entsprechen, werden zurückgewiesen.</br></br>(3) Nicht-zweckgebundene Geldspenden werden zu gleichen Teilen an die einnehmende Gliederung und den Bundesverband aufgeteilt. Der betreffende Betrag für die Bundespartei ist innerhalb von 30 Tagen zu überweisen.</br></br>'''''alternativ:'''''</br></br>(3) Nicht-zweckgebundene Geldspenden werden in einem Verhältnis, das der Bundesparteitag jeweils mit einfacher Mehrheit beschließt, zwischen der einnehmende Gliederung und dem Bundesverband aufgeteilt. Antragsberechtigt dazu sind in erster Linie Schatzmeister und Vorstand. Der betreffende Betrag für die Bundespartei ist innerhalb von 30 Tagen zu überweisen.</br></br>(4) Sachspenden stehen der einnehmenden Gliederung zu.</br></br>(5) Geldspenden bis zu einem Betrag von 1.000 € können bar erfolgen.</br></br>(6) Geld- oder Sachspenden natürlicher Personen werden bis 1000,- € pauschal, darüber hinaus unter Namensnennung veröffentlicht. Geld- oder Sachspenden juristischer Personen werden grundsätzlich unter Namensnennung veröffenlicht. Die zeitnahe Veröffentlichung obliegt der vereinnahmenden Stelle. Anonyme Spenden werden wie Spenden juristischer Personen behandelt (Name dann: 'Anonym'). Die Veröffentlichung erfolgt auf einer elektronischen Plattform der PIRATENPAREI, die für die Allgemeinheit zugängig ist.</br></br>(7) Kopien aller Spendenquittungen sind dem Bundesschatzmeister in elektronischer Form zu übermitteln.ter in elektronischer Form zu übermitteln. +
- '''1. Antrag auf Auskunft vom Bundesvorsta … '''1. Antrag auf Auskunft vom Bundesvorstand zu der E-Mail-Umfrage, die der Bundesvorstand durchführte, und deren Ergebnisse am 4. März 2013 veröffentlicht wurden. (Hier zunächst nur öffentliche Auskunft, hier noch keine Abstimmung notwendig.)'''</br> </br>* Wie wurde die Selektion der 21 Themen, die in der Umfrage zur Auswahl standen, vorgenommen? (Text und Auswahlmöglichkeiten der Umfrage siehe unten unter Links.)</br> </br>* Wurden die 21 ausgewählten Themen bei den Teilnehmenden immer in der festen Reihenfolge von 1 bis 21 sortiert angezeigt, oder bei jedem Teilnehmenden zufällig sortiert angezeigt?</br> </br>* Warum wurden die Themen "Arbeit und Soziales" und "BGE" in zwei getrennte Punkte aufgeteilt? Bei nur begrenzten Stimmen (3 Stimmen) bedeutet dies, dass ein eigentlich zusammengehörendes Themenfeld (Arbeit, Soziales, BGE) dadurch scheinbar nur auf Platz 6 (Arbeit und Soziales) und Platz 7 (BGE) der Themen, mit denen die Piratenpartei in den Wahlkampf ziehen will, landet. Zusammen wären sie jedoch auf Platz 3. Eine solche Trennung zwischen "Arbeit und Soziales" und "BGE" ist nicht sinnvoll. Das betrifft nicht nur die Fragestellung in der Umfrage (die sich nicht mehr ändern lässt), sondern jetzt ganz aktuell die Ergebnisdarstellung und -interpretation. Um das Problem zu veranschaulichen: Eine Separierung von "Informationelle Selbstbestimmung" und "Datenschutz" in 2 Punkte, oder gar eine Trennung in 3 Punkte "Informationelle Selbstbestimmung", "Datenschutz", und "Privatsphäre" hätte dazu geführt, dass alle 3 Punkte vielleicht nicht einmal mehr in den Top-10 landen würden, obwohl sie zusammen als ein Thema Platz 3 bzw. Platz 4 in den Wünschen der Piraten einnehmen würden.</br></br>'''''Zitat aus der Veröffentlichung zur Umfrage im Vorstandsportal:'''''</br></br>"Mit welchem Thema sollen die Piraten in den Wahlkampf ziehen (bis zu drei Optionen wählbar)</br></br># Freiheit und Grundrechte: 2369</br># Demokratiereform / Mitbestimmung: 2165</br># Informationelle Selbstbestimmung, Datenschutz: 1367</br># Netzpolitik: 1149</br># Bildung: 1062</br># Arbeit und Soziales: 943</br># BGE: 836</br># Verbraucherschutz: 659</br># Energiepolitik: 565</br># Familie und Gesellschaft: 464"</br></br>'''''Korrigierte, besser den Willen der Wählenden widerspiegelnde, Fassung:'''''</br></br>"Mit welchem Thema sollen die Piraten in den Wahlkampf ziehen (bis zu drei Optionen wählbar)</br></br># Freiheit und Grundrechte: 2369</br># Demokratiereform / Mitbestimmung: 2165</br># Arbeit, Soziales, BGE: 943+836 = 1779</br># Informationelle Selbstbestimmung, Datenschutz: 1367</br># Netzpolitik: 1149</br># Bildung: 1062</br># Verbraucherschutz: 659</br># Energiepolitik: 565</br># Familie und Gesellschaft: 464"</br></br></br>'''2. Antrag auf Korrekturveröffentlichung. (Hier wäre eine Abstimmung wohl sinnvoll.)'''</br></br>Der Bundesvorstand veranlasst, dass an den offiziellen Orten der Veröffentlichung des Ergebnisses und der Interpretation der Umfrage korrigierende Hinweise hinzugefügt werden, die deutlich machen, dass "Arbeit und Soziales" und "BGE" zusammengenommen auf Platz 3 der Themen liegen, mit denen die Piratenpartei in den Wahlkampf ziehen will (siehe auch oben unter 1 / korrigierte Fassung.). Das bedeutet: gut sichtbare Hinweise sowohl im Posting zur Umfrage auf Piratenpartei.de (Pressemitteilung) als auch in dem Posting auf dem Vorstandsportal (beides siehe unten unter Links). Diese (korrigierte) Interpretation der Umfrage, also der Themen, mit denen die Piratenpartei in den Wahlkampf ziehen will, soll von den Bundesvorständen und ihren Organen fortan auch so über die Pressekanäle und öffentlich kommuniziert werden.</br> </br>'''Links:'''</br> </br>* http://tarzun.piratenpad.de/umfrage (Kopie: http://pastebin.com/YqWQazuR )</br>* https://www.piratenpartei.de/2013/03/04/ergebnisse-der-mitgliederumfrage-zum-bundesparteitag/</br>* http://vorstand.piratenpartei.de/2013/03/04/ergebnisse-der-umfrage/rtei.de/2013/03/04/ergebnisse-der-umfrage/ +
- '''1. Der Abschnitt "Polizei- und Ordnungs … '''1. Der Abschnitt "Polizei- und Ordnungsbehördengesetz" im Kapitel "Sicherheitspolitik unter Achtung der Bürgerrechte" wird wie folgt neu gefasst:'''</br></br>"Wir lehnen sämtliche Versuche ab, durch eine Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes eine weitere Überwachung der Menschen zu ermöglichen. Bereits erfolgte Eingriffe in die Freiheit der Bürger wollen wir einer kritischen Überprüfung unterziehen.</br></br>====Reform des Polizeirechts====</br>Wir setzen uns für eine bessere Kontrolle der Polizeiarbeit im Land ein.</br>So fordern wir eine individuelle Kennzeichnung aller Polizisten, insbesondere bei Großeinsätzen wie Demonstrationen oder Sportereignissen. Dabei muss natürlich auch auf den Schutz der Beamten Wert gelegt werden, weshalb wir eine anonyme Kennzeichnung einführen wollen.</br></br>Die Einrichtung einer unabhängigen Polizei-Beschwerdestelle, an die sich Opfer von Polizeigewalt im Bedarfsfall richten können, begrüßen wir. Diese Beschwerdestelle muss aber personell ausreichend ausgestattet sein. Wir wollen die Hürden senken, sich an diese Stelle zu wenden und eine breite Informationskampagne starten, um diese Beschwerdesteller bekannter zu machen. Eine anonyme Meldung an diese Stelle muss möglich sein. Außerdem muss sichergestellt sein, dass die Beschwerdestelle dem Landtag, nicht der Landesregierung, unterstellt wird.<br></br>Nach Fällen von Polizeigewalt sollen diese Vorfälle kritisch überprüft und in einer öffentlichen Debatte unter Beteiligung der Opfer, der betroffenen gesellschaftlichen Gruppen und der Polizeigewerkschaft reflektiert werden.</br></br>Die Organisationsstrukturen innerhalb der Polizei wollen wir kritisch überprüfen und überarbeiten. Die Beauftragung von Privatfirmen mit der Durchführung staatlicher Hoheitsaufgaben, beispielsweise der Polizeiarbeit oder der Beaufsichtigung in Justizvollzugsanstalten, lehnen wir entschlossen ab.</br></br>Wir widersprechen entschieden der Einrichtung von sogenannten Gefahrengebieten, in denen Polizisten anlasslose Personenkontrollen vornehmen können.</br></br>====POLIS-Datenbank====</br>In der Vergangenheit kam es zu rechtswidrigen Zugriffen auf das polizeiliche Informationssystem POLIS. In dem System befinden sich Daten über alle Personen, die als Tatverdächtige auffällig geworden, aber nicht zwangsläufig schuldig sind. Da diese Daten in einem Rechtsstaat besonders schutzwürdig sind, werden wir dieses System grundlegend überprüfen und sicherstellen, dass alle nötigen Vorkehrungen getroffen werden, um Datenmissbrauch zu verhindern. Im Rahmen dieser Überprüfung werden wir auch alle gespeicherten Daten hinsichtlich ihrer Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit überprüfen. Daten, die nicht unbedingt benötigt werden, wollen wir löschen."</br></br><br>'''2. Der Abschitt "Versammlungsfreiheit" im selben Kapitel wird wie folgt neu gefasst:'''</br></br>"Die Möglichkeit zur Teilnahme an Versammlungen ist ein wichtiges Grundrecht in einer Demokratie. Jeglichen Plänen, die Versammlungsfreiheit einzuschränken, stellen wir uns entschieden entgegen. Die Bannmeile um den Landtag in Mainz, in der keine Versammlungen durchgeführt werden dürfen, wollen wir überprüfen.</br></br>Immer häufiger wird seitens der Polizei vor und während größeren Versammlungen ein Überwachungsdruck ausgeübt. Wir lehnen verdachtsunabhängige Personen- und Fahrzeugkontrollen entschieden ab und setzen uns für ein Verbot dieser Kontrollen ein. Wir fordern Schutz der Menschen vor Einschüchterung durch den Staat bei der Wahrnehmung ihrer Rechte. Die anlasslose Kameraüberwachung von Menschenmengen wollen wir verbieten, ebenso wie die Funkzellenabfrage oder ähnliche Instrumente zur Überwachung der Teilnehmenden. Wir wollen das Versammlungsrecht stärken und verdachts- und anlassunabhängige Überwachungsmaßnahmen stärker kontrollieren und sanktionieren. Jede polizeiliche Überwachungsmaßnahme muss vollständig dokumentiert und begründet werden und dem Landesdatenschutzbeauftragten zur Kontrolle vorgelegt werden.</br></br>Die Möglichkeit der anonymen Teilnahme an einer Versammlung ist ein essentieller Bestandteil einer demokratischen Politik. Das Vermummungsverbot werden wir daher abschaffen."</br></br><br>'''3. Die Abschnitte "Gewaltmonopol" und "Unabhängige Kontrolle der Polizei" sowie das Kapitel "POLIS Datenbank" werden gestrichen.'''i" sowie das Kapitel "POLIS Datenbank" werden gestrichen.''' +
- '''1. Kompromissloser Entzug der Rechte un … '''1. Kompromissloser Entzug der Rechte unserer Politiker, Staatseigentum (Bürgereigentum) zu verschenken!'''</br></br>Immobilien und Grundstücke werden verschleudert an Firmen und </br></br>Privatinvestoren da scheinbar unsere Städte und Gemeinden </br>nicht in der Lage sind, diese selbst zu vermieten oder zu verwalten.</br></br>Text des Antrages</br>zweite Zeile etc.lten. Text des Antrages zweite Zeile etc. +
- '''1. Stellungnahme zur den Planungen der … '''1. Stellungnahme zur den Planungen der Staatsregierung'''</br></br>Wir sehen die bisherigen Planungen der 2. Stammstrecke in München kritisch und fordern die vollständige Aufgabe der bestehenden Planungen. Diese Planungen werden trotz Investitionen jenseits der 2 Mrd. Euro nicht zu einem besserem S-Bahn-Verkehr in der Wirtschaftsmetropole München führen, sondern diesen verschlechtern:</br></br>Insbesondere kritisieren wir die geplante Aufgabe des attraktiven 10/20-Minuten-Takts für einen 15/30-Minuten-Takt als teuerste Standortschädigung Münchens und als schweren politischen Vandalismus am S-Bahn-Netz. In Summe werden trotz des Neubaus einer Stammstrecke kaum mehr Züge durch die Innenstadt fahren.</br></br>Die geplanten Express-S-Bahnen kritisieren wir, da diese das Angebot für viele Fahrgäste nicht verbessern werden. Der Großteil der Fahrgäste entsteht innerhalb der MVV-Ringe 6 und 7. Eine Fahrzeitverkürzung für die Ringe 8 bis 12 zu Lasten der Kapazitäten innerhalb der Ringe 1 bis 7 ist jedoch eine falsche Prioritätensetzung, da diese nur Fahrgäste in der entfernten Peripherie anspricht, aber die sehr dicht bevölkerten Gebiete an den Stadtgrenzen nicht oder nur kaum bedient. Damit wird für das kleinere Fahrgastpotenzial ein sehr kilometeraufwändiges Angebot erstellt.</br></br>Außerdem dauert der „Genehmigungszirkus“ seit mehreren Jahren an: Nach einer ersten Kostenschätzung sollte der zweite Stammstreckentunnel lediglich 500 Mio. Euro kosten. In diesem Preis waren zahlreiche Zwischenbahnhöfe enthalten. Außerdem war eine wendefreie Einfahrtsmöglichkeit, also eine Tunnelverzweigung, über den Ostbahnhof nach Giesing vorgesehen. Mit 500 Mio. Euro wurde damals der zweite Stammstreckentunnel gleich teuer geschätzt wie der Maximalausbau des Südrings, und damit der Südring verworfen. Doch die 500 Mio. Euro für die zweite Stammstrecke konnten die Planer nicht lange halten. Deswegen wurden die Tunnelverzweigung nach Giesing aufgegeben, etliche Zwischenbahnhöfe wieder gestrichen und an weiteren Stellschrauben der zweite Stammstreckentunnel verbilligt. Trotzdem deutet heute alles darauf hin, dass der Tunnel über 2 Mrd. Euro kosten wird. Außerdem ist keiner der Abschnitte endgültig planfestgestellt, da alle nochmal zur Verringerung der Kosten umgeplant werden mussten. Wir erklären, dass dieses Vorgehen der Bürgerverwirrung statt Aufklärung und Bürgerbeteiligung nicht hinnehmbar und tragbar ist. Wir wollen einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss, der prüfen soll, ob schuldhaft und/oder taktisch die Kosten für den zweiten Stammstreckentunnel erst so niedrig angesetzt wurden, um einen Ausbau des Südrings zu verhindern, und wer die Verantwortung für diese inzwischen 10-jährige Verspätung des Netzausbaus durch die vielfachen Umplanungen trägt.</br></br>'''2. Ziele der Piratenpartei bzgl. der S-Bahn München'''</br></br>Wir treten dafür ein, dass auf jedem S-Bahn-Ast ein 10-Minuten-Takt eingerichtet wird. Die bestehende Stammstrecke soll für einen 100-Sekunden-Takt der Züge ausgerüstet werden und der Südring soll ins Netz der S-Bahn einbezogen werden. Anstelle der Express-S-Bahnen soll ein Teil der Regionalbahnen und Regionalexpresszüge die Haltestellenpolitik des ehemaligen Nahverkehrsprodukts „Stadtexpress“ im Stadtgebiet wieder anwenden und einige wichtige Stationen mit vielen Zu-/Umsteigern bedienen.</br></br>Im Einzelnen bedeutet dies:</br></br><u>2.1. bestehende Stammstrecke</u></br></br>Wir möchten, dass die Abfertigungsprozesse verbessert werden: Die bestehende Stammstrecke soll eine Nachrüstung mit einer leistungsfähigeren Linienzugbeeinflussung (LZB) und eine Verlängerung der LZB bis zu jeweils der Station, ab der nur noch eine Linie verkehrt, bekommen. Die neue, verbesserte LZB soll durch „Automatisches Fahren und Bremsen“ (AFB) den Triebzug an der immer gleichen Stelle zum Stehen bringen. Dadurch wird es möglich, Einstiegs- und Aussteigsbereiche auf den Bahnsteigen zum Beispiel durch im Boden eingelassene Beleuchtungen oder Farbmarkierungen zu kennzeichnen. Dadurch soll insbesondere am Ostbahnhof, Rosenheimer Platz, Isartor, Donnersberger Brücke, Hirschgarten, Laim und Pasing der Fahrgastwechsel beschleunigt werden. Die Haltestelle Hackerbrücke soll wie die Stationen Marienplatz, Hauptbahnhof und Stachus mit doppelten Bahnsteigen für die „Wiesn“ ausgestattet werden. Zusammen mit dem punktgenauen Halt der Triebzüge lassen sich somit saisonal Geländer am Bahnsteig errichten, womit das Gleissturzrisiko alkoholisierter Personen nahezu gänzlich ausgeschlossen wird.</br></br>Weiterhin sollen auf der bestehenden Stammstrecke die Türen nicht mehr lichtschrankengesteuert und dezentral geschlossen werden, sondern es soll durch das am Bahnsteig arbeitende Abfertigungspersonal zentral ein Schließbefehl erteilt werden. Da das Abfertigungspersonal sicherstellt, dass alle Türen frei sind, kann ohne die Lichtschrankenautomatik und somit deutlich schneller geschlossen werden. Verzögerungen wegen blockierenden Fahrgästen werden weiter minimiert.</br></br>Die leistungsfähigere LZB sowie die Veränderungen bei der Abfertigung sollen eine feste Zugfolgezeit von 100 Sekunden ermöglichen und damit deutlich mehr S-Bahnen durch die Stammstrecke führen.</br></br><u>2.2. neue Stammstrecke, der Südring</u></br></br>Wir treten dafür ein, kurzfristig den von Stefan Baumgartner und Thomas Kantke vorgeschlagenen „Teilausbau Südring“ zu realisieren. Dieser belässt alle nötigen Baumaßnahmen auf bestehenden Gleiskörpern und kann somit besonders schnell genehmigt werden. Dabei soll auf einen ggf. langfristig folgenden Vollausbau des Südrings Rücksicht genommen werden. Fehlende Grundstücke für den Vollausbau entlang des Südrings sollen deshalb gesichert werden.</br></br>Weiterhin soll erweiternd zum Teilausbau des Südrings mit Weichenverbindungen in den Gleisvorfeldern von Ostbahnhof und Pasing/Laim sowie durch eine leistungsfähige LZB am Südring die Möglichkeit entstehen, im Störungsfall der bestehenden Stammstrecke einen Großteil des S-Bahn-Verkehrs auf den Südring umzuschwenken. Dadurch sollen am Südring die Passagierkapazitäten für die aus der U-Bahn umsteigenden Passagiere geschaffen werden. Ein komplettes Auseinanderbrechen des S-Bahn-Netzes in zwei Hälften wird damit verhindert.</br></br>Durch die neuen S-Bahn-Haltestellen Poccistraße, Kolumbusplatz und Friedenheimer Brücke sowie einen neuen Bahnsteig am Heimeranplatz entstehen neue Umsteigeverbindungen, und es werden neue Gebiete in München attraktiv erschlossen. Insbesondere am Heimeranplatz entstanden in jüngster Zeit mehrere Tausend Arbeitsplätze durch größere Büroneubauten, wie beispielsweise das Fraunhofer Institut oder der ADAC, und weitere Gelände erwarten eine Neubebauung. Die geplante 2. Stammstrecke der Staatsregierung erschließt lediglich bereits mit der S-Bahn gut erschlossene Gebiete in der Innenstadt und würde damit das Immobilienpreisgefälle weiter fördern. Der ohnehin gentrifizierungskranke Patient „München“ käme dem Gentrifizierungstod durch den Stammstreckentunnel der Staatsregierung deutlich näher.</br></br><u>2.3. Außenbereich Münchens</u></br></br>Des Weiteren treten wir dafür ein, im Außenbereich den Ausbau schneller voranzutreiben.</br></br>Hierbei sollen eingleisige Abschnitte, die bislang dafür sorgen, dass aus München kommende S-Bahnen die nach München fahrenden S-Bahnen an Kreuzungsbahnhöfen verzögern, so ausgebaut werden, dass eine aus München kommende, bis zu 10 Minuten verspätete S-Bahn, keine Verspätungsauswirkung auf nach München fahrende S-Bahnen durch Kreuzungskonflikte oder Fahrstraßenkonflikte hat. Um die Entkopplung zu vollenden, fordern wir, dass jede S-Bahn nach Fahrplan vor Beginn der Fahrt mindestens 10 Minuten bereit steht. Durch diese Entkopplung von Verspätungen der beiden Fahrtrichtungen kommen mehr S-Bahnen pünktlich an den Einfädelungsorten der Stammstrecke und des Südringes an, und die Gesamtpünktlichkeit erhöht sich.</br></br>Außerdem soll der 10-Minuten-Takt zur Hauptverkehrszeit auf alle Linien (außer S20, S27) ausgedehnt werden, da der Großraum München weiterhin ein starkes Bevölkerungswachstum vorweist. Auf den Strecken mit Mischbetrieb sehen wir Verbesserungspotenzial im Bereich der Signaldichte, um engere Blockabstände zu ermöglichen. Auf den Strecken nach Fürstenfeldbruck, Neufahrn und Markt Schwaben sehen wir dringenden weiteren Baubedarf.</br></br><u>2.4. Stadtexpress statt Express-S-Bahnen</u></br></br>Wir fordern anstelle der Express-S-Bahnen, dass ein Teil der nach München verkehrenden Regionalbahnen und Regionalexpresszüge die Haltestellenpolitik des ehemaligen Nahverkehrsproduktes „Stadtexpress“ (SE) anwendet. Die Haltestellenpolitik des SE sieht außerhalb von Ballungszentren einen Express-Verkehr vor. In Ballungszentren hält er an weiteren wichtigen Umsteige- bzw. Quell- und Zielbahnhöfen. Im Umland von München hat zum Beispiel die Bayerische Oberlandbahn die Haltestellenpolitik des SE beibehalten und hält in München auch an Siemenswerke, Harras und Donnersberger Brücke. Diese Halte haben jeweils eine Umsteigemöglichkeit zu einer U-Bahnlinie oder mit bahnsteiggleichem Übergang in die S-Bahnen der Stammstrecke. In den Haltestellen Moosach, Feldmoching, Trudering, Riem (um schnell zur Messe zu kommen), sowie allen Grenzpunkten des 10-Minuten-Takts sehen wir ähnliche Kandidaten für attraktive Umstiege.</br></br>Wir sprechen uns aus fahrplantechnischen Überlegungen gegen Express-S-Bahnen aus: S-Bahnen können einander nicht auf ihren Gleisen überholen. Inklusive der Zeit, die beim Beschleunigen und Bremsen gebraucht wird, kann man sagen, dass jede Haltestelle etwa 2 Minuten Zeit kostet. Eine durchfahrende Express-S-Bahn spart diese Zeit. Wenn eine Express-S-Bahn an 4 Haltestellen nicht hält, wird ein attraktiver 10-Minuten-Takt schon wieder unmöglich. Die Express-S-Bahn würde zu dicht auf die reguläre S-Bahn auffahren. Doch im direkten Umland von München wohnen deutlich mehr Menschen und somit potenzielle Fahrgäste. Express-S-Bahnen würden somit der attraktiven Bedienung des deutlich größeren Fahrgastpotenzials im 10-Minuten-Takt widersprechen.tiven Bedienung des deutlich größeren Fahrgastpotenzials im 10-Minuten-Takt widersprechen. +
- '''1. Änderungen der Satzung''' Die LMV mö … '''1. Änderungen der Satzung'''</br>Die LMV möge beschließen, die Satzung des Landesverbandes Rheinland-Pfalz der Piratenpartei Deutschland wie folgt zu ändern (alle Verweise beziehen sich auf die Satzung):</br>* § 5.2a Abs. 3 S. 2: Die Zahl "5" wird durch die Zahl "3" ersetzt. Die Stelle in der geänderten Fassung lautet demnach: "''Eine Urne kann an Abstimmungen teilnehmen, wenn mindestens 3 stimmberechtigte Piraten sich für diese Urne akkreditieren lassen.''"</br>* § 5.2a Abs. 3 S. 3: Die Zahl "5" wird durch die Zahl "3" ersetzt. Die Stelle in der geänderten Fassung lautet demnach: "''Die Urne ist bei einer Abstimmung beschlussfähig, wenn mindestens 3 Piraten dort abstimmen.''"</br></br>'''2. Änderungen der SDMV-GO'''</br>Die LMV möge beschließen, die Geschäftsordnung für die ständige dezentrale Mitgliederversammlung (SDMV) des Landesverbandes Rheinland-Pfalz der Piratenpartei Deutschland wie folgt zu ändern (alle Verweise beziehen sich auf die SDMV-GO):</br>* § 3.4 Nr. 2: Die Zahl "5" wird durch die Zahl "3" ersetzt. Die geänderte Stelle lautet demnach: "''[...] weniger als 3 der dort angemeldeten Piraten ihre Stimme abgegeben haben oder [...]''".</br>* § 3.2 Abs. 2 S. 1: Die Zahl "5" wird durch die Zahl "3" ersetzt. Die geänderte Stelle lautet demnach "''Ist abzusehen, dass an einer Urne am Tag der Abstimmung nur ein Abstimmungshelfer oder weniger als 3 stimmberechtigte Piraten zur Verfügung stehen werden, so kann sich diese Urne einer anderen Urne anschließen.''"</br>* § 4.2 Abs. 3 S. 2: Das Wort "Pirat" wird durch das Wort "Landesverband" ausgetauscht. Der geänderte Satz lautet demnach "''Hierfür anfallende Kosten trägt der Landesverband.''"</br></br>'''3. Sonstige Änderungen der SDMV-GO'''</br>Die LMV möge beschließen, die Geschäftsordnung für die ständige dezentrale Mitgliederversammlung (SDMV) des Landesverbandes Rheinland-Pfalz der Piratenpartei Deutschland wie folgt zu ändern (alle Verweise beziehen sich auf die SDMV-GO):</br>* § 1 Stichpunkt 4: Das Wort "Synonym" ist inhaltlich falsch, es bezeichnet das genaue Gegenteil. Es wird durch das Wort "Homonym" ausgetauscht. Die geänderte Begriffsbestimmung des Begriffs "Urne" lautet demnach "''Homonym sowohl für das Gefäß, in dem die ausgefüllten Stimmzettel gesammelt werden, als auch für den Ort, an dem eine Abstimmung möglich ist.''"</br>* § 3.1 Abs. 1: Hinter dem Wort "Recht" wird ein Komma eingefügt. Die geänderte Stelle lautet demnach "''haben das Recht, Urnen zu gründen.''"h "''haben das Recht, Urnen zu gründen.''" +
- '''ACHTUNG: aktuelle Version um 06.02.10 / … '''ACHTUNG: aktuelle Version um 06.02.10 / Änderungen und Kritik wurden eingearbeitet.'''</br></br></br>'''alt:'''</br></br>(3) Abweichend von den Abs. 1 und 2 bedarf es jeweils einer absoluten 3/4 Mehrheit für die Änderung dieses Paragraphen.</br></br>'''neu:'''</br></br>(3) Abweichend von den Abs. 1 und 2 bedarf es jeweils einer 3/4 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder für die Änderung dieses Paragraphen.ieder für die Änderung dieses Paragraphen. +
- '''ACHTUNG: neue Version vom 06.02.10 - Kr … '''ACHTUNG: neue Version vom 06.02.10 - Kritik und Anregungen mit eingearbeitet'''</br></br>Die missverständliche Bezeichnung: "relativ einfache Mehrheit" soll aus allen Satzungspassagen getilgt und durch die unmissverständliche Bezeichnung: "relative Mehrheit" ersetzt werden.</br></br>§ 4.1 (3)</br></br>'''alt:'''</br></br>(3)Der LPT beschließt mit relativer einfacher Mehrheit, falls keine weiteren Bedingungen bestehen.</br></br></br>'''neu:'''</br></br>(3)Der LPT beschließt mit relativer Mehrheit (mehr Ja- als Nein-Stimmen, Enthaltungen werden nicht mitgezählt), falls keine weiteren Bedingungen bestehen.</br></br>------</br></br>§ 4.2 (11)</br></br>'''alt:'''</br></br>(11)Der LVOR ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Sie entscheiden mit relativer einfacher Mehrheit der Anwesenden.</br></br>'''neu:'''</br></br>(11)Der LVOR ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Sie entscheiden mit der relativen Mehrheit der Anwesenden.</br></br></br>------</br></br>§ 5.2 (2)</br></br></br>'''alt:'''</br></br></br>(2) Der LVOR schlägt einen Versammlungsleiter vor. Darüber hinaus hat die jeweilige Versammlung das Recht, alternative Versammlungsleiter vorzuschlagen. Wurden von der Versammlung eigene Versammlungsleiter vorgeschlagen, so wird zu Beginn der Sitzung der Versammlungsleiter mit relativer einfacher Mehrheit gewählt. </br></br></br>'''neu:'''</br></br>(2) Der LVOR schlägt einen Versammlungsleiter vor. Darüber hinaus hat die jeweilige Versammlung das Recht, alternative Versammlungsleiter vorzuschlagen. Wurden von der Versammlung eigene Versammlungsleiter vorgeschlagen, so wird zu Beginn der Sitzung der Versammlungsleiter mit relativer Mehrheit gewählt. </br></br>------</br></br>§ 5.5 (1)</br></br>'''alt:'''</br></br>(1) Eine Versammlung kann mit relativer einfacher Mehrheit den Beschlusses über eine Vorlage auf die nächste Versammlung zu vertagen. Gegen den Willen des Antragstellers darf dies maximal einmal geschehen.</br></br></br>'''neu:'''</br></br>(1) Eine Versammlung kann mit einer relativen Mehrheit den Beschluss über eine Vorlage auf die nächste Versammlung vertagen. Gegen den Willen des Antragstellers darf dies maximal einmal geschehen.</br></br>-------</br></br></br>§ 5.6 (5)</br></br>'''alt:'''</br></br>(5)Es entscheidet die relative einfache Mehrheit. Auf Verlangen von drei nächstniedrigeren Gliederungen wird die Urabstimmung getrennt nach Gliederungen ausgezählt. Diese getrennte Auszählung hat nur den Charakter eines Meinungsbildes.</br></br></br>'''neu:'''</br></br></br>(5)Es entscheidet die relative Mehrheit. Auf Verlangen von drei nächstniedrigeren Gliederungen wird die Urabstimmung getrennt nach Gliederungen ausgezählt. Diese getrennte Auszählung hat nur den Charakter eines Meinungsbildes.at nur den Charakter eines Meinungsbildes. +
- '''ACHTUNG: neue Version vom 06.02.10 / An … '''ACHTUNG: neue Version vom 06.02.10 / Anregungen und Kritik mit eingearbeitet'''</br></br>'''alt:'''</br></br>(9) Über den Parteitag wird ein Protokoll angefertigt, das als Beschlussprotokoll geführt wird und bei mündlichen Tätigkeitsberichten zur ausführlicheren Dokumentation als Verlaufsprotokoll. Das Protokoll wird von der Protokollführung, der Versammlungsleitung und dem neu gewählten Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden unterschrieben. Über Wahlen auf dem Parteitag wird ein Wahlprotokoll angefertigt, das durch den Wahlleiter und mindestens zwei Wahlhelfer unterschrieben und dem Protokoll beigefügt wird.</br></br>'''neu:'''</br></br>(9) Über den Parteitag wird ein Protokoll angefertigt, das als Beschlussprotokoll, bei mündlichen Tätigkeitsberichten jedoch zur ausführlicheren Dokumentation als Verlaufsprotokoll, geführt wird . Das Protokoll wird von der Protokollführung, der Versammlungsleitung und dem aktuell gewählten Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter unterschrieben. Über Wahlen auf dem Parteitag wird ein Wahlprotokoll angefertigt, das durch den Wahlleiter und mindestens zwei Wahlhelfer unterschrieben und dem Protokoll beigefügt wird.chrieben und dem Protokoll beigefügt wird. +
- '''Alternative SA 2a''' Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz versteht sich als sozialliberale Partei. '''Alternative SA 2b''' Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz versteht sich als sozial-libertäre Partei. +
- '''Antrag auf Streichung des §4.1.1(4)''' … '''Antrag auf Streichung des §4.1.1(4)'''</br></br>In §4.1.1(4) wird der Absatz gestrichen.</br></br>'''Alte Fassung'''</br></br>§4.1.1(4)</br></br>Die LMV setzt sich aus allen Landespiraten zusammen. Sie ist</br>beschlussfähig, wenn mindestens 10% der Landespiraten anwesend sind.</br></br>'''Neue Fassung'''</br></br>[gestrichen]nd sind. '''Neue Fassung''' [gestrichen] +
- '''Antrag auf Änderung des Grundsatzprogra … '''Antrag auf Änderung des Grundsatzprogrammes'''</br></br>Der Landesparteitag möge beschliessen, das Grundsatzprogramm der Piratenpartei</br>Rheinland-Pfalz mit dem folgenden Antragstext an geeigneter Stelle zu ergänzen.</br></br>'''Whistleblowerschutz'''</br></br>Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz erachtet Whistleblower als wichtiges Korrektiv in jeder freien und demokratischen Gesellschaft. Dazu ist einerseits erforderlich, eine allgemeine gesetzliche Regelung zum Schutz von Whistleblowern zu finden. Andererseits muss die Gesellschaft darüber aufgeklärt werden, dass Whistleblower einen gesellschaftlichen Wert haben, wie dies für Presseinformanten schon etabliert ist.</br></br>Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz wendet sich außerdem gegen die Einteilung in gute und schlechte Whistleblower. Die Einschätzung von Whistleblowing kann und darf nicht von der eigenen Interessenlage abhängen.</br></br>Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz setzt für eine allgemeine gesetzliche Regelung zum Whistleblowerschutz ein, da diese dringend notwendig ist. Jeder Whistleblower begibt sich in straf- und zivilrechtliche Unwägbarkeiten, da die durch das Bundesverfassungsgericht und durch das Bundesarbeitsgericht gesetzte Rechtsprechung in Bezug auf Whistleblowing für den juristischen Laien nicht verständlich ist und somit eine nicht hinzunehmende Rechtsunsicherheit darstellt. Dazu ist es notwendig, dass der Gesetzgeber das bisherige Vorgehen, einzelne begrenzte Rechtsbereiche unter Schutz zu stellen, aufgibt und stattdessen einen generellen und umfassenden Schutz für Whistleblower mit notwendigen Ausnahmen festschreibt.</br></br>Die UN-Abkommen zur Korruptionsbekämpfung (UNCAC) müssen endlich ratifiziert</br>werden. Die Umsetzung in Gesetzesform muss schnell und zügig durchgeführt werden.</br>Die Gesellschaft muss aufgeklärt werden, dass Whistleblowing eine Form der Zivilcourage ist, die unbedingt unterstützt und geschützt werden muss. Journalistische Quellen werden</br>heute schon als wertvoll erachtet und sind in Deutschland bereits gut geschützt.</br>'''Anmerkung'''</br>Der Begriff "Whistleblower" hat keine exakte deutsche Entsprechung. Unter</br>"Whistleblower" verstehen wir jemanden, "der Missstände, illegales Handeln (z. B. Korruption, Insiderhandel) oder allgemeine Gefahren, von denen er an seinem Arbeitsplatz oder auch beispielsweise bei einer medizinischen Behandlung erfährt, an die Öffentlichkeit bringt." (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Whistleblower)ttp://de.wikipedia.org/wiki/Whistleblower) +
- '''Antrag auf Änderung des §4.1(5)''' Fest … '''Antrag auf Änderung des §4.1(5)'''</br>Festlegung der Einreichungsfrist für Anträge zum LPT von 2 Wochen. Die Möglichkeit von Dringlichkeitsanträgen nach §4.1(6), bleibt davon unberührt.</br></br>'''Alte Fassung'''</br></br>§4.1(5)</br></br>Anträge zum LPT sollen vorher in Arbeitsgruppen transparent diskutiert werden können. Sie sollen mindestens 3 Wochen vor dem LPT dem LVOR vorgelegt werden. </br></br>'''Neue Fassung'''</br></br>Anträge zum LPT müssen bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eingereicht sein.vor Veranstaltungsbeginn eingereicht sein. +
- '''Antrag auf Änderung des §4.1(5)''' Fest … '''Antrag auf Änderung des §4.1(5)'''</br>Festlegung der Einreichungsfrist für Anträge zum LPT von 3 Wochen. Die Möglichkeit von Dringlichkeitsanträgen nach §4.1(6), bleibt davon unberührt.</br></br>'''Alte Fassung'''</br></br>§4.1(5)</br></br>Anträge zum LPT sollen vorher in Arbeitsgruppen transparent diskutiert werden können. Sie sollen mindestens 3 Wochen vor dem LPT dem LVOR vorgelegt werden. </br></br>'''Neue Fassung'''</br></br>Anträge zum LPT müssen bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eingereicht sein.vor Veranstaltungsbeginn eingereicht sein. +
- '''Antrag auf Änderung des §4.1(5)''' Fest … '''Antrag auf Änderung des §4.1(5)'''</br>Festlegung der Einreichungsfrist für Anträge zum LPT von 4 Wochen. Die Möglichkeit von Dringlichkeitsanträgen nach §4.1(6), bleibt davon unberührt.</br></br>'''Alte Fassung'''</br></br>§4.1(5)</br></br>Anträge zum LPT sollen vorher in Arbeitsgruppen transparent diskutiert werden können. Sie sollen mindestens 3 Wochen vor dem LPT dem LVOR vorgelegt werden. </br></br>'''Neue Fassung'''</br></br>Anträge zum LPT müssen bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eingereicht sein.vor Veranstaltungsbeginn eingereicht sein. +
- '''Antrag auf Änderung des §4.1.1(4)''' I … '''Antrag auf Änderung des §4.1.1(4)'''</br></br>In §4.1.1(4) wird "10%" durch "5%" ersetzt.</br></br>'''Alte Fassung'''</br></br>§4.1.1(4)</br></br>Die LMV setzt sich aus allen Landespiraten zusammen. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens 10% der Landespiraten anwesend sind.</br></br>'''Neue Fassung'''</br></br>Die LMV setzt sich aus allen Landespiraten zusammen. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens 5% der Landespiraten anwesend sind.estens 5% der Landespiraten anwesend sind. +
- '''Antrag auf Änderung des §4.1.1(4)''' I … '''Antrag auf Änderung des §4.1.1(4)'''</br></br>In §4.1.1(4) wird "10%" durch "7%" ersetzt.</br></br>'''Alte Fassung'''</br></br>§4.1.1(4)</br></br>Die LMV setzt sich aus allen Landespiraten zusammen. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens 10% der Landespiraten anwesend sind.</br></br>'''Neue Fassung'''</br></br>Die LMV setzt sich aus allen Landespiraten zusammen. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens 7% der Landespiraten anwesend sind.estens 7% der Landespiraten anwesend sind. +
- '''Antrag auf Änderung des §4.1.1(4)''' I … '''Antrag auf Änderung des §4.1.1(4)'''</br></br>In §4.1.1(4) wird der Satz "Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens 10%</br>der Landespiraten anwesend sind." gestrichen.</br></br>'''Alte Fassung'''</br></br>§4.1.1(4)</br></br>Die LMV setzt sich aus allen Landespiraten zusammen. Sie ist</br>beschlussfähig, wenn mindestens 10% der Landespiraten anwesend sind.</br></br>'''Neue Fassung'''</br></br>Die LMV setzt sich aus allen Landespiraten zusammen.tzt sich aus allen Landespiraten zusammen. +
- '''Das bayerische LQFB soll Anstelle der A … '''Das bayerische LQFB soll Anstelle der Abschaltung der Delegationsmöglichkeit eine Präferenzdelegation mit Auswertung der Delegiertenstimmen im Schulzeverfahren bekommen.'''</br></br>'''Grundsätzlicher Ablauf: '''</br>Dabei erstellt jeder, der delegieren möchte, eine generelle oder themenspezifsche Delegiertenliste und ordnet diese nach Präferenz in Rängen. Es soll auch möglich sein, auf einem Rang mehrere Deligierte zu benennen. Die selbst abgegebenen Stimmen der Delegierten werden im Schulze-Verfahren ausgewertet und zu einer persönlichen, individuellen Stimmempfehlung der Delegierten zusammengefasst. Falls gewisse, persönlich frei wählbare Grenzparameter überschritten werden (zum Beispiel Anzahl der Delegierten mit eigenen Stimmabgaben, Anzahl der Stimmabgaben der Delegierten in den ersten 3 Rängen etc.), wird die persönlich individuell ermittelte Empfehlung der Delegierten durch den Delegierer übernommen.</br></br>'''Umbau der Delegation: '''</br>Da mehrere an einer Delegation beteiligt sein können, muss die Delegation an sich einen anderen Stellenwert bekommen. Die Delegierten sollen künftig mit Ihrer eigenen, aktiven Stimmabgabe eine Empfehlung an die Delegierer, ihre Meinung bei der Abstimmung zu übernehmen, abgeben. Daher soll es künftig einen Unterschied geben, wenn ein Delegierter eine Meinung aus seinem Delegationsmechanismus übernehmen lässt oder ob dieser selbst aktiv abstimmt. Bei zweiterem soll diese Stimme in die Delegationsberechnung für seine Delegierer eingehen. Da es eine Empfehlung ist, die Meinung zu übernehmen, soll auch jeder eine Begründung für sein aktives Stimmverhalten angeben können. Dieses hilft wiederrum bei der Suche passender Delegierter, denn unterschiedliche Begründungen können bei manchen Themen zum gleichen Ergebniss führen. Außerdem sollen Delegierte die Aufnahme in Delegationslisten auto-ablehnen oder einzeln ablehnen können.</br></br>'''Umsetzung: '''</br>Die Umsetzung obliegt dem Vorstand. Falls dieser keinen Programmierer für die Weiterentwicklung von LQFB findet, soll dieser eine Neuentwicklung in gängigen Programmiersprachen anstreben und fördern oder ein alternatives Tool weiterentwickeln lassen. Das bestehend LQFB soll bis zur Umsetzung abgeschaltet werden, da ohne eine Lösung der bestehenden Probleme die Abstimmungsergebnisse des LQFB nicht aussagekräftig sind.bnisse des LQFB nicht aussagekräftig sind. +
- '''Der Antrag wird zurückgezogen. Es gibt … '''Der Antrag wird zurückgezogen.</br>Es gibt noch zu viele offene Fragen, die ich zum Parteitag nicht merh gebacken bekomme.</br>'''</br></br>Die folgenden Regelungen sollen in die Wahlordnung aufgenommen werden:</br></br>4.3. Fernabstimmung<br></br>4.3.1. Briefwahl <br> </br>4.3.1.1. Recht auf Briefwahl<br></br>Jeder Pirat hat das Recht auf dem Landesparteitag mit Briefwahl abzustimmen.<br></br>Abgestimmt werden darf über alle Anträge und Personen.<br></br>4.3.1.2. Antrag zur Briefwahl<br></br>Der Antrag zur Briefwahl erfolgt entweder </br>I. postalisch oder</br>Es wird Einschreiben empfohlen.</br>II. über eine Mailliste.<br></br>a) Jeder Pirat darf auf die Mailliste.<br></br>b) Jeder Pirat darf auf der Mailliste nur eine Mail pro LPT senden.<br></br>c) Die Mail und der Betreff soll jeweils nur die Mitgliedsnummer beinhalten.<br></br>d) Der Antragsteller erhält eine Kontroll-Mail<br></br>e) Nur die Wahlkommission, der Landesvorstand und die Bezirkvorsitzenden dürfen alle Mails auf der Liste lesen.<br></br>f) Die Mails sind zu archivieren.<br></br>4.3.1.3. Antrags- und Kandidaturschluß<br></br>a) Antragsschluß ist 13 Tage vor dem Beginn des Parteitags 15 Uhr.<br></br>b) Meldeschluß für Kandidaturen ist 13 Tage vor dem Beginn des Parteitags 15 Uhr.<br></br>c) Falls es zum Meldeschluß keinen Kandidaten gibt, wird die Frist verlängert, bis 1 Pirat kandidiert.<br></br>d) Falls es auf dem Parteitag dann immer noch keinen Kandidaten gibt oder alle Kandidaten abgelehnt werden, können Kandidaten am Landesparteitag aufgestellt werden.<br></br>4.3.1.4. Versenden der Briefwahlunterlagen<br></br>a) Die Briefwahlunterlagen sind so schnell wie möglich, spätestens 2 Werktage nach Antragsschluß abzuschicken.<br></br>b) Die Wahlunterlagen enthalten einen Rückumschlag mit dem Namen und Adresse des Piraten und einen Umschlag für die Stimmzettel, sowie die Stimmzettel selbst.<br></br>c) Es gibt einen Stimmzettel mit tabellarischer Auflistung der Anträge mit Nummer, Name und Abtimmugnsoptionen. Bei entsprechend vielen Anträgen kann der Stimmzettel aus mehreren Blättern bestehen.<br></br>d) Es gibt einen Stimmzettel mit Auflistung der zu besetzenden Ämter und den entsprechenden Kandidaten. Bei entsprechend vielen Kanditaten kann der Stimmzettel aus mehreren Blättern bestehen. <br> </br>4.3.1.5. Rücksenden der Briefwahlabstimmung<br></br>a) Die Briefwahlabstimmung ist bis spätestens 2 Tage vor Beginn des Parteitags zurückzusenden.<br></br>b) Es ist dann festzustellen, wer Unterlagen gesendet hat.<br></br>c) Briefwähler sind auf dem Landesparteitag nicht Wahl- oder Abstimmungsberechtigt, es sei denn sie geben alle Briefwahlunterlagen zurück oder wenn Ausnahmeregel 4.3.1.3.d) in Kraft tritt. Die Rückgabe der Briefwahlunterlagen muß am Landesparteitag bei der Akkreditierung geschehen. <br> </br>4.3.1.6. Zuständigkeit<br></br>Zuständig für die Durchführung der Briefwahl ist jeweils die Wahlkommission des letzten Parteitags.<br></br>Ihre Tätigkeit endet mit der Übergabe der Briefwahl-Umschläge an die neu gewählte Wahlkomission des aktuellen Parteitags.<br></br>4.3.1.7. Briefwahl zwischen den Parteitagen<br></br>a) Der Landesvorstand kann zwischen den Parteitagen bei den Bayrischen Piraten Anträge stellen und durch Briefwahl abstimmen lassen.<br></br>b) Anträge zwischen den Parteitagen können nur abgestimmt werden, wenn es bis zum nächsten regulären Parteitag mehr als 2 Monate dauert.<br>en bei den Bayrischen Piraten Anträge stellen und durch Briefwahl abstimmen lassen.<br> b) Anträge zwischen den Parteitagen können nur abgestimmt werden, wenn es bis zum nächsten regulären Parteitag mehr als 2 Monate dauert.<br> +
- '''Der Bundesvorstand möge beschließen, ei … '''Der Bundesvorstand möge beschließen, ein Budget von 1000,00 € für die Organisation eines eintägigen Kongresses, Arbeitstitel "Überwachung, Datenschutz und Netzpolitik" bereit zu stellen.'''</br>Das Budget setzen sich aus folgenden Positionen zusammen:</br></br>*Summe: 2000,- €</br>:*Räume und Ausstattung: 817,53 €</br>:*Netzwerk, Streaming und technisches Equipment: 344,00 €</br>:*Stadtplakatierung: 500,00 €</br>:*Pressemappen: 250,00 €</br>:*Vorhaltung für sonstige Kosten: 88,47 €</br></br>Das restliche Budget von 1000,- € wird über das Projekt [http://www.piratestarter.de/ Piratestarter] [[BY:Piratestarter|(Spendensammelaktion der 7 bayerischen Bezirksverbände)]] bereitgestellt. '''Die tatsächlich anfallenden Kosten werden zu gleichen Teilen zwischen dem Bund und dem Projekt [http://www.piratestarter.de/ Piratestarter] aufgeteilt.'''estarter.de/ Piratestarter] aufgeteilt.''' +
- '''Eine Videoüberwachung im öffentlichen R … '''Eine Videoüberwachung im öffentlichen Raum lehnen wir grundsätzlich ab. Einsatzszenarien sehen wir nur in einem zeitlich und örtlich stark begrenzten Rahmen unter der Voraussetzung, dass nicht nur aufgezeichnet, sondern vordergründig beobachtet wird.'''</br></br>Ausgehend von der beständig steigenden Überwachung öffentlicher Gebäude und Plätze (mittels Videoüberwachung/Kamerasystemen), beabsichtigen Piraten auf Landes- und Kommunalebene in diesem Bereich für eine Aufklärung der Öffentlichkeit sorgen. Wie schon das Bundesverfassungsgericht in etlichen Urteilsbegründungen, wie unter anderem beim "Volkszählungsurteil" dargelegt hat, erzeugen sämtliche Überwachungssysteme einen starken sozialen Anpassungsdruck bei den Überwachten. Somit schränken solche Systeme das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Grundgesetz) und das Recht auf Privatheit (Grundrechts-Charta der EU) ein. </br></br>Jegliche Überwachungsmaßnahme ohne vorhergehendes, begründetes Verdachtsmoment sehen wir als Schritt in Richtung Überwachungsstaat. Es ist unverhältnismäßig, zehntausende von Personen zu überwachen, um eine äußerst kleine Anzahl von Tätern zu ermitteln.</br></br>Zwar ermöglichen geltende Gesetze den Einsatz der Videoüberwachung – doch werden diese Regelungen immer weiter ausgedehnt. </br></br>'''Deshalb kritisieren wir insbesondere, dass'''</br>* Videokameras keine Straftaten verhindern und den Opfern nicht helfen. </br>* Videoüberwachung Täter nicht von der Begehung von Straftaten abhält.</br>* Keine Verbesserung der Sicherheitslage in den überwachten Räumen festzustellen ist. </br>* Die Furcht, Opfer einer Straftat zu werden, durch Videoüberwachung nicht verringert wird. Da die wenigsten Videokameras im öffentlichen Raum genutzt werden, um zu beobachten und stattdessen nur eine Aufzeichnung stattfindet, wäre dieses Gefühl auch trügerisch. Es zu vermitteln, wie es vereinzelt Parteien den Bürgern weis zu machen versuchen, wiegt die Bürger nur in falscher Sicherheit und ist sogar gefährlich für die individuelle Sicherheit.</br>* Zwar können Videoaufzeichnungen manchmal bei der Aufklärung von Straftaten helfen, die Verwendung als Beweismittel kommt aber äußerst selten vor. Es bleibt festzustellen, dass Videoüberwachung die polizeiliche Aufklärungsrate nicht steigert – die meisten Straftaten werden auf andere Weise aufgeklärt.</br></br>'''Videoüberwachung ist aber nicht nur wirkungslos und unverhältnismäßig, sondern auch schädlich, denn'''</br>* Mitmenschen, die Straftaten beobachten, vertrauen eher auf die Videoüberwachung und das rechtzeitige Eintreffen der Polizei, als den Opfern zu helfen. Doch sind Videoüberwachungssysteme zumeist nur zur Aufzeichnung angelegt, eine Echtzeit-Beobachtung findet kaum statt.</br>* Menschen ändern unter Videoüberwachung ihr Verhalten. Kreatives, unbefangenes und individuelles Verhalten wird verringert, um nicht aufzufallen. Wir sehen hier die große Gefahr einer zunehmend gleichförmigen Gesellschaft.</br>* Die aufgezeichneten Daten wurden schon oft zweckentfremdet und führten zu schweren Fehlern.</br></br>'''Dennoch wird der Ausbau von Videoüberwachung mit Statistiken begründet, die einer näheren Überprüfung jedoch nicht standhalten. '''</br>* Die meisten Untersuchungen wurden nicht von einer unabhängigen Stelle durchgeführt, sondern von der Stelle, die Videoüberwachung gerne einsetzen würde.</br>* Der Vergleich der Kriminalitätsentwicklung in überwachten Bereichen wird oft nicht mit einem Vergleichsbereich durchgeführt. Sinkt die Kriminalität allgemein, wird dies fälschlich der Videoüberwachung zugeschrieben.</br>* Die Einrichtung von Video-Überwachungssystemen geht oft mit verbesserter Beleuchtung und baulichen Maßnahmen einher. Sinkt die Kriminalität nun, wird dies fälschlich der Videoüberwachung zugeschrieben. </br>* Zumeist fehlt bei Untersuchungen die Prüfung von Alternativen wie bauliche Maßnahmen, Verbesserung von Angeboten für ein bestimmtes Milieu, Verbesserung der Sauberkeit oder auch verstärkte Präsenz der Sicherheitsbehörden.</br></br>Kommen zur Gefahrenabwehr keine geeigneteren Mittel in Frage und liegt ein begründeter Verdacht vor, kann ausnahmsweise auf das Mittel der Videoüberwachung im öffentlichen Raum zurückgegriffen werden. Dies darf aber nur unter folgenden, '''zusätzlichen Vorraussetzungen geschehen:'''</br>* die Überwachungsmaßnahme wird zeitlich und örtlich strikt begrenzt und muss durch einen Richter angeordnet werden</br>* die Maßnahmen dürfen nicht verdeckt ergriffen werden. Neben Hinweisschildern sind die Kameras mit einen System auszustatten, welches den Bürgern ermöglicht, zu erkennen, ob im Moment nur aufgezeichnet oder auch beobachtet wird.</br>* werden die Aufnahmen nicht zur Ermittlung von Straftaten benötigt, müssen diese unverzüglich gelöscht werden müssen diese unverzüglich gelöscht werden +
- '''Einleitung''' Zur Zeit muss ein Empfän … '''Einleitung'''</br></br>Zur Zeit muss ein Empfänger von Sozialleistungen wie z.B. ALGII (Hartz IV) oder Grundsicherung im Alter regelmäßig seine persönlichen Verhältnisse über Vermögen und Lebensweise detailliert offenlegen, um Leistungen nach den SGB zu erhalten. Die Piraten fordern, dass beim Umgang mit Sozialleistungsempfängern zukünftig Datensparsamkeit Einzug hält und die generelle Unterstellung eines Generalverdachtes an Bezieher von Sozialleistungen unterbleibt.</br></br>'''Position'''</br></br>Die Piratenpartei fordert, dass Sozialbehörden den gleichen Standards unterworfen werden, denen andere Exekutivbehörden Deutschlands unterliegen. Insbesondere dürfen keine Datenabgleiche und -anforderungen ohne richterlichen Beschluss und einen begründeten Verdacht durchgeführt werden. Ähnlich wie es einem Steuerprüfer gestattet ist, einen Datenzugriff lediglich für steuerlich relevante Daten vorzunehmen, sollten die für die Bearbeitung der sozialrechtlichen Ansprüche zuständigen Behörden nur Zugriff auf die sozialrechtlich relevanten Daten erhalten. Vergleichbar zum Finanzamt sollen hierbei nicht jeder Sachbearbeiter, sondern nur eigens dafür qualifizierte Prüfer, ähnlich dem Steuerprüfer, stichprobenartig die Anträge überprüfen und bei Verdacht eines Betruges entsprechende staatsanwaltschaftliche oder richterliche Überprüfungen veranlassen können.</br>Sicherlich ist es notwendig, auch im Sozialrecht dem Staat eine Kontrollmöglichkeit zu eröffnen. Diese darf aber nicht so weit gehen, dass jeder Empfänger von vorneherein quasi unter "Betrugsverdacht" steht und in der Folge jeder Sachbearbeiter mit weitgehenden Befugnissen ausgestattet ist, die sonst nur Ermittlungsbehörden und die Staatsanwaltschaft innehaben. Ein genereller Zugriff auf alle relevanten Daten, die der Bürger beim Staat hinterlegt hat, ist im Sinne der Datensparsamkeit weder notwendig noch ratsam. Als Gegenbeispiel sei hier das Vorgehen der Finanzämter genannt: Hier werden im Abstand von bis zu 10 Jahren nur die steuerlich relevanten Daten überprüft und dies auch zumeist nur bei buchhaltungspflichtigen Betrieben, nicht bei jedem Bürger. Die automatische und routinemäßige Kontrolle aller zugänglichen Daten der Leistungsempfänger in Abständen von 6 Monaten halten wir für völlig überzogen.</br>Kein anderer Beamter hat einen ebenso umfassenden Datenzugriff wie die Mitarbeiter in den Sozialbehörden. Von Zentralregister für KFZ-Anmeldungen bis zur Kapitalertragssteuer können alle Sachbearbeiter jederzeit Zugriff auf die Daten nehmen.</br></br>'''Zusammenfassung'''</br></br>Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass auch die Leistungsempfänger nach dem SGB das Grundrecht der Unschuldsvermutung zurückerhalten und keine Daten willkürlich erhoben werden. Wir wollen, dass das SGB diesbezüglich angepasst wird und auch die entsprechenden Verordnungen nach datenschutzrechtlichen Standards gestaltet werden.</br></br>'''Appell'''</br></br>Jeder Bürger hat das Recht auf Privatsphäre und Unschuldsvermutung. Nur weil jemand Sozialleistungen empfängt, darf ihm dieses Grundrecht vom Staat nicht leichtfertig genommen werden. Staat nicht leichtfertig genommen werden. +
- '''Entscheidungsfreiheit statt Frauenquote … '''Entscheidungsfreiheit statt Frauenquoten'''</br></br>Wir stehen Frauenquoten grundsätzlich skeptisch gegenüber und halten sie für kein geeignetes Mittel, das Zusammenleben der Geschlechter in unserer Gesellschaft zu gestalten. In unserem Grundsatzprogramm bekennen wir uns zur Vielfalt der Lebensstile und zur freien Entscheidung jedes Menschen für den selbstgewählten Lebensentwurf und die von ihm gewünschte Form des Zusammenlebens. Eine Gesellschaft, in der wesentliche Teile des gesellschaftlichen Lebens durch Quoten gelenkt werden, würde diese freie Entscheidung deutlich einschränken.</br></br>Anstatt gleiche Lebensentwürfe vorzugeben, wollen wir Chancengleichheit herstellen, die dem Individuum eine möglichst freie Entscheidung ermöglicht; nicht nur Chancengleichheit von Frauen im Vergleich zu Männern, sondern nachhaltige Chancengleichheit für alle Menschen und im Bezug auf alle Merkmale, aufgrund derer Diskriminierung stattfindet. Unterschiedliche Präferenzen für bestimmte Ausbildungen, Studiengänge, Berufe und Positionen sind zu akzeptieren, soweit sie nicht auf unterschiedliche Chancen zurückzuführen sind.</br></br>Je nach dem konkreten Modell und Anwendungsfall sprechen die folgenden Argumente in jeweils unterschiedlichem Maße gegen Frauenquoten:</br></br>* Menschen sollen nicht auf Grund ihres Geschlechts unterschiedlich behandelt und bewertet werden, sondern als für sich selbst stehende Individuen gesehen werden. Eine Quote dagegen unterscheidet die Menschen strikt anhand ihres Geschlechts und verstärkt diese Unterscheidung im Bewusstsein der Menschen. Trans- und intersexuelle werden dabei ebenso wenig berücksichtigt wie unterschiedliche Persönlichkeitseigenschaften.</br>* Insbesondere die absolute Quotenregelung setzt auf das Mittel der positiven Diskriminierung. Diskriminierung mit weiterer Diskriminierung zu begegnen, kann jedoch leicht zu nicht weniger, sondern letztlich nur immer mehr Diskriminierung führen. Verschiedene Diskriminierungen gegeneinander aufzurechnen, ist nicht sinnvoll möglich. Die Gräben zwischen den Geschlechtern werden dadurch nur größer statt kleiner.</br>* Zu den Grundsätzen der Piratenpartei gehört die freie Entscheidung über die gewünschte Form des Zusammenlebens. Es ist Aufgabe der Politik, diese verschiedenen Formen des Zusammenlebens und eine freie Entscheidung zu ermöglichen, anstatt nur bestimmte Modelle etwa mittels Quoten zu bevorzugen.</br>* Es ist nicht sinnvoll, Menschen in Positionen oder Berufe zu drängen, die sie gar nicht haben wollen. Wer lieber weniger exponierte Aufgaben übernehmen, nur Teilzeit arbeiten oder sich mehr um seine Kinder kümmern möchte, sollte nicht auf Unverständnis stoßen.</br>* Quoten erzeugen einen Erfolgsdruck bei der vermeintlich geförderten Bevölkerungsgruppe, ohne gleichzeitig die Rahmenbedingungen zu verbessern, die eigentlich dafür verantwortlich sind, dass Frauen in Führungspositionen unterrepräsentiert sind.</br>* Frauenquoten hängen Frauen den Makel an, ihre Position möglicherweise nur aufgrund der Quote, nicht aufgrund ihrer Kompetenz erhalten zu haben. Dadurch entsteht für diese Frauen erst recht die Gefahr, deshalb diskriminiert zu werden.</br>* Entgegen den in sie gesetzten Erwartungen ändern Frauenquoten nichts an dem unmenschlichen Konkurrenzkampf, der an vielen Stellen geführt wird. Das Nachsehen haben zurückhaltende Männer, während durchsetzungsstarke Männer weitgehend unbeeindruckt bleiben. Dominante Frauen bekommen einen Platz, den sie vielleicht ohnehin bekommen hätten.</br>* Durch Quoten eingesetzte Frauen in Führungspositionen führen nicht automatisch zu besseren Aufstiegschancen für andere Frauen, da Frauen nicht unbedingt Frauen fördern. Der Konkurrenzkampf unter Frauen ist nicht geringer als unter Männern.</br>* Eine erfüllte Frauenquote könnte als Anlass genommen werden, keine Frauen darüber hinaus mehr einzustellen oder zu wählen. Damit wirkt eine Mindestquote gleichzeitig auch als diskriminierende Höchstquote.</br>* In der Wirtschaft wären Quoten ein Eingriff in die unternehmerische Autonomie, welcher einer ausreichenden Rechtfertigung bedarf. Absolute Quoten würden Unternehmen außerdem dazu zwingen, auch Positionen an schlechter geeignete Kandidaten zu vergeben.</br>* Die Gesellschaft entwickelt sich ohnehin weg von traditionellen Rollenmodellen. Menschen in für ihr Geschlecht ehemals untypischen Berufen sind heute fast überall akzeptiert. Berufstätigkeit von Frauen stellt den Normalfall dar, ebenso wie von Männern immer mehr erwartet wird, dass sie sich an der Betreuung ihrer Kinder beteiligen. Frauen in Spitzenpositionen in Wirtschaft oder Politik führen zu wesentlich weniger Irritationen als noch vor 50 Jahren. Dies durch Frauenquoten zu beschleunigen, ist nicht unbedingt notwendig und in Anbetracht der genannten Nachteile in der Regel nicht verhältnismäßig.hteile in der Regel nicht verhältnismäßig. +
- '''Ergänzung:''' '''Vorschlag 1:''' (10) … '''Ergänzung:'''</br></br>'''Vorschlag 1:'''</br></br>(10) Jeder Pirat hat auf Antrag das Recht, Auskunft über das jeweils laufende Protokoll zu erhalten oder das Protokoll einzusehen. Näheres regelt die jeweilige Geschäftsordnung.</br></br>'''Vorschlag 2:'''</br></br>(10) Die Protokollführung gibt auf Antrag Auskunft über die Inhalte des Protokolls. Näheres regelt die jeweilige Geschäftsordnung.res regelt die jeweilige Geschäftsordnung. +
- '''Ergänzung:''' (5) Wird die noch laufen … '''Ergänzung:'''</br></br>(5) Wird die noch laufende Veranstaltung vorzeitig dauerhaft verlassen, so muss die Stimmkarte beim Landesvorstand oder den entsprechenden Registraturpiraten zurückgegeben werden. Der Landesvorstand oder die entsprechenden Registraturpiraten erfassen hierbei nur die Anzahl der zurückgegebenen Stimmkarten und vernichten diese sofort bei Erhalt. Personenbezogene Daten über Piraten, die die Veranstaltung vorzeitig verlassen haben, werden nicht erfasst.tig verlassen haben, werden nicht erfasst. +
- '''Es wird beantragt, der Landesparteitag … '''Es wird beantragt, der Landesparteitag möge beschließen:'''<br/><br/></br></br>1. Die Kreisverbände Bremen-Stadt und Bremerhaven werden aufgelöst, wenn deren Kreismitgliederversammlungen ihre Auflösung beschließen.</br></br>2. Die Verbände werden als „virtuelle Kreisverbände“ weitergeführt.</br></br>3. Da es keine Regelung in der Landessatzung gibt, gilt bis zum nächsten Landesparteitag für die virtuellen Kreisverbände Bremerhaven und Bremen-Stadt: <br/></br></br></br>#Mitglieder aus Bremerhaven oder Bremen können sich in einem virtuellen Kreisverband (vKV) organisieren. Das Gebiet des vKV entspricht dem der jeweiligen Stadt. <br/> <br/></br># Ein vKV ist keine Gliederung im Sinne des Parteiengesetzes. Die Geschäfte werden weiterhin vom Landesvorstand geführt. Der Landesvorstand hat in seiner Jahresplanung für jedem vKV ein angemessenes Budget einzuplanen. <br/> <br/></br># Die Bildung eines vKV erfolgt im Rahmen einer Mitgliederversammlung der im Gebiet des Landkreises oder der kreisfreien Stadt erfassten Mitglieder. Die Mitglieder wählen folgende Piraten: <br/> <br/> a)Orgapirat des vKV, verantwortlich für die Organisation innerhalb des vKV <br/> b) Pressepirat des vKV, verantwortlich für die Kontakte zur örtlichen Presse <br/> c) Verwaltungspirat des vKV, verantwortlich für die Betreuung der Mitglieder des vKV und Beantragung der Gelder beim Landesverband. <br/> <br/></br># Die von der Mitgliederversammlung bestimmten Piraten werden vom Landesvorstand entsprechend der Wahl beauftragt. Sie nehmen diese Funktion so lange wahr bis der Landesvorstand die Beauftragung widerruft, sie die Beauftragung zurückgeben oder die Mitglieder des vKV einen anderen Piraten wählen. <br/></br></br>4. Dem Landesvorstand wird aufgetragen, zum nächsten Landesparteitag eine entsprechende Satzungsänderung vorzubereiten und fristgerecht zum Beschluss vorzulegen.</br></br>5. Der Beschluss wird zum 01.06.2016 wirksam, wenn nicht Widerspruch eingelegt wird.</br></br>6. Der Beschluss gilt nur als angenommen, wenn kein akkreditiertes Mitglied des LPT 2016.01 diesen ablehnt.<br/><br/><br/>d. 6. Der Beschluss gilt nur als angenommen, wenn kein akkreditiertes Mitglied des LPT 2016.01 diesen ablehnt.<br/><br/><br/> +
- '''Gegen absolute Geschlechterquoten in Au … '''Gegen absolute Geschlechterquoten in Aufsichtsräten und Vorständen'''</br></br>Es gibt politische Bestrebungen, gesetzliche Geschlechterquoten (faktisch Frauenquoten) für die Besetzung von Aufsichtsräten und Vorständen von Unternehmen einzuführen. Bei den angestrebten Maßnahmen handelt es sich um absolute Quoten, da sie die individuelle Eignung der Bewerber nicht berücksichtigen. Solche Quoten lehnen wir ab.</br></br>Wir setzen uns stattdessen bei der Besetzung von Positionen für gleiche Maßstäbe und Anforderungen, Chancengleichheit und Gleichbehandlung ein und sind gegen Benachteiligung auf Grund des Geschlechts und anderen irrelevanten Merkmalen. Absolute Geschlechterquoten führen aber gerade zu solcher Benachteiligung, da sie eine irrelevante Unterscheidung nach Geschlecht im Gesetz verankern. Es ist keine Lösung, Diskriminierungen gegeneinander aufzurechnen. Stattdessen wollen wir die Ursachen von Diskriminierung beseitigen.</br></br>Gleiche Chancen müssen nicht zu gleichen Ergebnissen führen, da Menschen mit ihren individuellen Vorlieben ihre Chancen unterschiedlich nutzen. Die Vorlieben jedes einzelnen Individuums sollen respektiert werden und der Staat soll nur dann eingreifen, wenn Menschen unnötige Hürden in den Weg gelegt werden. Da zwar jedes Individuum unterschiedliche Vorlieben hat, aber Vieles dafür spricht, dass es im Durchschnitt Unterschiede zwischen den Geschlechtern gibt, ist ein geringerer Frauenanteil an bestimmten Stellen kein hinreichender Beleg für Chancenungleichheit.</br></br>Die geforderten Frauenquoten sind ein schädlicher Eingriff in die unternehmerische Autonomie. Absolute Quoten führen zu einer Benachteiligung besser geeigneter Kandidaten, wenn sie ihnen auf Grund ihres Geschlechts die Chance auf eine Position verwehren. Ebenso werden dadurch Arbeitgeber in einigen Fällen gezwungen, Positionen an schlechter geeignete Kandidaten zu vergeben. </br>Dies widerspricht Artikel 3 des Grundgesetzes und ist nicht mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vereinbar.</br></br>Eine Frauenquote für Aufsichtsräte und Vorstände betrifft nur eine winzige Gruppe von Frauen, die ohnehin überwiegend durch ihre Herkunft privilegiert sind. Studien über bisher eingeführte Quoten zeigen weder positive Effekte auf Aufstiegschancen anderer Frauen, noch wirtschaftliche Vorteile für die Unternehmen. Frauen könnte unterstellt werden, nur durch die Quote in ihre Position gelangt zu sein. Dies kann die Anerkennung für die Arbeit vieler gut geeigneter Frauen vermindern. Die explizite Bevorzugung von Frauen könnte zu mehr Neid führen und Zwiespalt säen. </br></br>Der noch geringe Frauenteil in obersten Wirtschaftsgremien kann auch darauf zurückgeführt werden, dass die Generation der heutigen Führungsschicht noch unter anderen Bedingungen aufgewachsen ist. Doch die Situation hat sich in den nachfolgenden Generationen sehr verändert. Die bisherigen gesellschaftlichen Veränderungen und gesetzlichen Maßnahmen werden ihre Wirkung immer mehr entfalten.</br>Daher wird sich der Frauenanteil im Laufe der Zeit weiter von selbst erhöhen. Die Wirtschaft wird außerdem wegen des demografischen Wandels und Fachkräftemangels nicht umhin kommen, jede Arbeitskraft, gleich welchen Geschlechts, zu fördern. </br></br>Durch die geforderten Quoten wird unnötig versucht, in einen sich bereits vollziehenden gesellschaftlichen Wandel einzugreifen. Dabei wird eine gesetzliche Benachteiligung auf Grund des Geschlechts eingeführt und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen gefährdet. Wir halten diesen Eingriff weder für zielführend noch für gerechtfertigt. In Fällen nachweisbarer individueller Diskriminierung auf Grund des Geschlechts bietet das AGG bereits ausreichende Möglichkeiten einzuschreiten. Viel wichtiger ist es, die Diskussion auf die Chancengleichheit von Menschen mit unterschiedlichen Lebensmodellen und sozialer Herkunft als auf die Sorgen einer kleinen Wirtschaftselite zu lenken. einer kleinen Wirtschaftselite zu lenken. +
- '''Gemeinsames Sorgerecht''' ''Leibliche … '''Gemeinsames Sorgerecht'''</br></br>''Leibliche Väter sollen, ohne einen Antrag stellen zu müssen, das Sorgerecht erhalten, wenn die Vaterschaft einvernehmlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde.''</br></br>Miteinander verheiratete Elternteile erhalten stets das gemeinsame Sorgerecht. Bei unverheirateten Eltern hingegen bekommt bisher die Mutter eines Kindes automatisch das Sorgerecht, der leibliche Vater jedoch nur mit Zustimmung der Mutter ([http://dejure.org/gesetze/BGB/1626a.html Sorgerechtsparagraph §1626a Absatz 1 Nr. 1 BGB]). BGH und EUGH haben diese Benachteiligung von Vätern schon vor Jahren beanstandet und den Gesetzgeber zu Korrekturen aufgefordert.</br></br>Der am 04.07.2012 vom Kabinett vorgelegte Gesetzesentwurf korrigiert das bisherige Antragsrecht nichtverheirateter Väter dahingehend, dass künftig keine Zustimmung der Mutter mehr benötigt wird. Der unverheiratete Vater müsste jedoch weiterhin aktiv einen Antrag auf Sorgerecht stellen und, falls die Mutter dem Antrag widerspricht, sich einer Prüfung hinsichtlich der Gefährdung des Kindeswohls unterziehen. Dadurch würden Väter weiterhin benachteiligt.</br></br>Wir stehen für ein gemeinsames Sorgerecht, auch bei nicht miteinander verheirateten Elternteilen. Hierfür bedarf es einer anderen Neuregelung des Sorgerechtsparagraphen. </br></br>Wir wollen die bisherige Unterscheidung von verheirateten und nicht verheirateten Eltern aufheben. Leibliche Väter sollen das Sorgerecht nicht erst auf Antrag, sondern automatisch bekommen. Es soll zum Normalfall werden, dass ein Vater für seine Kinder verantwortlich ist. Ein gemeinsames Sorgerecht wäre für Väter eine Ermutigung, sich dieser Verantwortung zu stellen. Es wäre im Sinne unserer Kinder, wenn dadurch mehr Kinder mit beiden Elternteilen aufwachsen können.</br></br>Sollte das Kindeswohl gefährdet sein, dann gilt es, aktiv einen Antrag auf Verwehrung des Sorgerechts zu stellen – nicht umgekehrt. Es gibt keinen Anlass, hier nach Geschlecht zu unterscheiden.ss, hier nach Geschlecht zu unterscheiden. +
- '''Geschäftsordnung des Landesvorstands Rh … '''Geschäftsordnung des Landesvorstands Rheinland-Pfalz'''</br>=== Allgemeines ===</br>==== Geltungsbereich ====</br>Diese Geschäftsordnung gilt für den Landesvorstand des Landesverbands Rheinland-Pfalz der Piratenpartei Deutschland. Sie umfasst gemäß § 4.2 (13) der Landessatzung u.a. Regelungen zu:</br>*Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung</br>*Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder</br>*Dokumentation der Sitzungen</br>*virtuellen oder fernmündlichen Vorstandssitzungen</br>*Form und Umfang des Tätigkeitsberichts</br>*Beurkundung von Beschlüssen des Vorstandes</br>==== Geltungsdauer ====</br>Diese Geschäftsordnung gilt, bis der Landesvorstand gemäß § 4.2 (13) der Landessatzung eine neue beschließt.</br>==== Änderungen ====</br>Änderungen an dieser Geschäftsordnung sind nur zulässig, wenn die Mehrheit der amtierenden Vorstandsmitglieder zustimmt.</br>=== Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder ===</br>====Vorsitzender====</br>Der Vorsitzende vertritt den Landesverband nach außen. Der stellvertretende Vorsitzende und der Vorsitzende vertreten sich gegenseitig.</br></br>Zu den Aufgaben des Vorsitzenden des Landesvorstands zählen u.a.:</br>*Ansprechpartner für die Presse, Delegation der Pressearbeit an einen Pressesprecher</br>*Vertretung des LV gegenüber dem Bundesvorstand</br>*Einberufung und Vorbereitung der Vorstandssitzungen, zusammen mit dem 1. Beisitzer</br>*Leitung der Vorstandssitzungen, abwechselnd mit dem Stellvertreter</br>*Eröffnung der Landesparteitage</br>*Verantwortlichkeit für die Landeswebsite</br>*Leerung des Postfachs in Koblenz</br>*Statusüberprüfung der Umsetzung von entschiedenen Anträgen und regelmäßige Berichterstattungen</br></br>==== Stellvertretender Vorsitzender ====</br>Der stellvertretende Landesvorsitzende strukturiert die Arbeit innerhalb des Landesverbandes. Der stellvertretende Vorsitzende und der Vorsitzende vertreten sich gegenseitig.</br></br>Zu den Aufgaben des stellvertretenden Vorsitzenden zählen u.a.:</br>*Planung und Koordination von landesweiten Aktionen</br>*Vorbereitungs-Koordination der Landesparteitage und Barcamps</br>*Ausschreibung von Barcamps und Landesparteitagen</br>*Koordination der Kreisverbände, Regionalgruppen und Stammtische/Piratentreffen</br>*Planung und Koordination der Wahlkämpfe</br>*Verantwortung für den Einkauf von Werbematerialien und Inventar</br>*Koordination der organisatorischen Arbeitsgruppen</br></br>==== Schatzmeister ====</br>Der Schatzmeister vertritt gegebenenfalls den Generalsekretär.</br></br>Zu den Aufgaben des Schatzmeisters zählen u.a.:</br>*Führung von Konto und Barkasse</br>*Rechnungsstellung und Abbuchung von Mitgliedsbeiträgen</br>*Finanzplanung</br>*Entgegennahme und Verbuchung von Spenden</br>*Ausstellen von Spendenquittungen</br>*Buchführung gemäß Parteiengesetz</br>*Klärung von Finanzfragen</br>*Auskünfte zur Finanzlage</br>*Verschicken der erstellten Rechnungen</br>*Einberufung des Landesfinanzausschusses</br></br>==== Generalsekretär ====</br>Der Generalsekretär vertritt gegebenenfalls den Schatzmeister.</br></br>Zu den Aufgaben des Generalsekretärs zählen u.a.:</br>*Erfassen der Mitgliedsanträge</br>*Einholung der Entscheidung über Aufnahme bei der zuständigen Gliederung</br>*Begrüßung von Neumitgliedern</br>*Kontaktaufnahme zu den Mitgliedern</br>*Bearbeitung der Anträge auf Beitragsermäßigung</br>*Verschicken von Einladungen zu Parteitagen</br>*Koordination des Ausstellens der Mitgliedsausweise</br>*Akkreditierung von Mitgliedern bei Parteitagen</br>*Verantwortlichkeit für die Zugänge zur zentralen Verwaltungssoftware des Bundesverbandes</br>*Verwahrung der Protokolle und Teilnehmerlisten von Landesparteitagen sowie der Landesvorstandssitzungen</br>*Ansprechpartner bei Fragen zu Bewerberaufstellungen und Wahlen</br></br>==== Politischer Geschäftsführer ====</br>Zu den Aufgaben des politischen Geschäftsführers zählen u.a.:</br>*Koordination der inhaltlichen Arbeit</br>*Koordination und Unterstützung der programmatischen Arbeitsgruppen</br>*Koordination von politischen Aktionen</br>*Außendarstellung und Realisierung der offiziellen politischen Positionen des Landesverbands</br>*Kontakt zu NGOs, Parteien, Stiftungen und Jugendverbänden, zusammen mit dem Vorsitzenden</br>*Nachbereitende Dokumentation der Landesparteitags-Protokolle</br>*Verwaltung der GPG-Vorstands-Schlüssel</br></br>==== 1. Beisitzer ====</br>Zu den Aufgaben des 1. Beisitzers zählen u.a.:</br>*Vorstands-Protokollführung und -bearbeitung</br>*Weiterleitung von öffentlichkeitsrelevanten Themen der Vorständeliste und der Vorstands-Emailadresse an die dafür relevanten Listen</br>*Ansprechpartner für Anträge an Vorstand</br>*Strukturierung und Aktualisierung des Wikis</br>*Administration der Mailinglisten</br>*Kontakt zum Datenschutzbeauftragten, Erstellung und Pflege des Verfahrensverzeichnisses</br></br>==== 2. Beisitzer ====</br>Zu den Aufgaben des 2. Beisitzers zählen u.a.:</br>*Unterstützung des Generalsekretärs in seinen Aufgaben</br>*Ansprechpartner und Schnittstelle für Jugend und Junge Piraten</br>*Beantwortung von Anfragen der Kontakt-Adressen</br>*Entgegennahme und Bearbeitung der Anträge für Landesparteitage (LMV und SDMV)</br></br>=== Mitgliederverwaltung ===</br>==== Verwaltungssoftware ====</br>Die Mitgliedsdaten werden in der Mitgliederverwaltungssoftware der Piratenpartei Deutschland erfasst und gepflegt.</br></br>Generalsekretär, Schatzmeister und der 2. Beisitzer sind von Seiten des Landesvorstands zugriffsberechtigt, außerdem können vom Landesvorstand beauftragte Verwaltungspiraten Zugriff erhalten.</br></br>Sie sind verpflichtet ihre Zugangsdaten angemessen vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt. Alle Zugriffsberechtigten müssen eine Datenschutzverpflichtung entsprechend den Vorgaben des Datenschutzbeauftragten des Landesverbandes abgeben.</br></br>==== Dateien ====</br>Dateien mit Mitgliedsdaten außerhalb der Mitgliederverwaltungssoftware sind nach Rücksprache mit dem Datenschutzbeauftragten sparsam zu organisieren.</br></br>==== Dokumente & Drucksachen ====</br>Dokumente mit Mitgliedsdaten, wie z.B. Mitgliedsanträge, sowie Ausdrucke von Mitgliedsdaten sind vor der fahrlässigen oder vorsätzlichen Einsichtnahme durch Dritte angemessen zu schützen. Sie sind umgehend zu vernichten, sobald sie nicht mehr benötigt werden und dies rechtlich zulässig ist.</br></br>==== Ausscheiden aus dem Vorstand ====</br>Scheidet ein Mitglied des Landesvorstands, das Zugriff auf Mitgliederdaten hat, aus dem Vorstand aus, so sind alle Zugriffsberechtigungen zu löschen und es ist durch den verbleibenden Vorstand eine Erklärung über die Löschung aller Mitgliedsdaten einzuholen.</br></br>=== Finanzen ===</br>==== Konto ====</br>Der Landesverband führt zwei Konten bei der Sparkasse Koblenz. Zeichnungsberechtigt ist der Vorstand. Weitere Kontoeröffnungen bedürfen eines Vorstandsbeschlusses.</br></br>Für das Konto bevollmächtigt sind der Schatzmeister, der Vorsitzende und der Generalsekretär.</br></br>==== Barkasse ====</br>Der Schatzmeister führt eine Barkasse. Die Barkasse ist möglichst gering zu halten und spätestens ab einem Betrag von 300 Euro auf das Konto des Landesverbandes einzuzahlen.</br></br>==== Ausgaben ====</br>Über geringfügige Ausgaben bis 200 Euro kann der Schatzmeister, unter Berücksichtigung der Finanzlage des Landesverbandes, eigenmächtig entscheiden. Der Schatzmeister hat gemäß seiner Amtseigenschaft ein Veto-Recht. Dieses kann er bei allen Anträgen anbringen, deren Annahme Kosten verursachen würde. Dies muss er spätestens bis zur Entstehung der Kosten mit Begründung aufgrund der Finanzlage des Landesverbandes zu Protokoll geben, womit der Antrag als abgelehnt zu behandeln ist. Bei Abwesenheit des Schatzmeisters wird das Veto-Recht von seinem Stellvertreter wahrgenommen.</br></br>==== Reisekostenerstattung ====</br>*Reisekosten werden für Aufwendungen erstattet, die im Rahmen eines Amtes, einer Funktion oder Aufgabe anfallen für</br>**gewählte Amtsinhaber (wie z.B. Vorstand, Landesschiedgericht etc.),</br>**beauftrage/gewählte Mandatsträger (wie z.B. Koordinatoren, Materialwart etc), sowie für</br>**einzelne Beauftragungen bei Wahrnehmung von Aufgaben der Partei (z.B. beauftrage Wahlkampfhilfe etc.).</br>*Für die Erstattung von Reisekosten ist die Gliederung verantwortlich, die zur Dienstreise beauftragt, diese bewilligt oder den Reisenden in sein Amt gewählt hat.</br>*Die Erstattung richtet sich, sofern keine weiteren Regelungen vorliegen, nach [[Finanzen:Reisekostenerstattung]].</br>*Die Piraten, denen Reisekosten erstattet werden, sollen grundsätzlich einen kurzen Bericht vorlegen. Dieser kann im Rahmen z.B. einer Vorstandssitzung auch mündlich abgelegt werden. Die Gliederung hat die Möglichkeit, hierauf zu verzichten. Eine unterschriebene Anwesenheitsbestätigung wird in diesen Fällen jedoch zwingend benötigt. Die bewilligende Gliederung kann einen ausführlichen Bericht als Voraussetzung für die Reisekostenerstattung verlangen. Dieser soll, sofern möglich, die Tagesordnung, das Protokoll der Veranstaltung und einen selbst erstellten Bericht enthalten.</br>*Folgende Unterlagen sind der Beantragung beizufügen:</br>**Ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Reisekostenerstattung zu Händen des Schatzmeisters bzw. bei einer Beauftragung zu Händen der beauftragten Person.</br>**Schätzung der voraussichtlich entstehenden Kosten bei öffentlichen Verkehrsmitteln</br>**Bei Nutzung des KFZs ist ein Ausdruck als Übersicht über die Wegstrecke (ohne Wegbeschreibung) aus einer Routenplanung zum Belegen der voraussichtlich zu fahrenden Strecke beizufügen.</br>*Folgende Unterlagen sind nach der Reise einzureichen:</br>**Ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Reisekostenerstattung zu Händen des Schatzmeisters bzw. bei einer Beauftragung zu Händen der beauftragten Person.</br>**Belegkopien für die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln</br>**Bei Nutzung des KFZs ist ein Ausdruck als Übersicht über die Wegstrecke (ohne Wegbeschreibung) aus einer Routenplanung zum Belegen der gefahrenen Strecke beizufügen.</br>**Unterschriebene Anwesenheitsbestätigung mit Klarnamen der bestätigenden Person</br>*Für einzelne Aktionen (z.B. Reisekostenerstattung für jeden Pirat, der am Wahlkampf mithilft) und längerfristige Ämter (wie z.B. Vorstand, langerfristige Beauftragte etc.) kann ein Reisekostenbudget beschlossen werden.</br>**Im Rahmen des Budgets für gewählte Ämter sind keine Beantragungen im Rahmen des Budgets mehr notwendig.</br>**Bei Aktionen hat der Vorstand die Möglichkeit, die Bewilligung der Reisekosten zu delegieren.</br>*Erfolgt eine Dienstreise im Rahmen eines Amtes ohne explizite Beauftragung und außerhalb eines beschlossenen Budgets, so ist der Vorstand der Gliederung im Voraus in Kenntnis zu setzen und eine Reisekostenerstattung zu beantragen. Ohne positiv beschiedenen Antrag besteht kein Anspruch auf Erstattung! Der Vorstand kann jedoch einer Reise auch nachträglich zustimmen.</br>*Sollte ein Reisekostenantrag nicht den formalen Anforderungen dieser GO entsprechen, so besteht die Möglichkeit, dass der Vorstand ihn im Einzelfall aufgrund von alternativen Belegen und Erklärungen genehmigt.</br></br>=== Vorstandssitzungen ===</br>==== Regelmäßiger Termin ====</br>Die Vorstandssitzungen finden regelmäßig am ersten und dritten Dienstag im Monat von 20:00 bis voraussichtlich 22:00 Uhr statt und werden fernmündlich abgehalten.</br></br>==== Form und Frist der Einladung ====</br>Zum regelmäßigen Termin muss gemäß § 4.2 (8) Landessatzung nicht eingeladen werden.</br></br>Die Einberufung einer vom regelmäßigen Termin abweichenden Vorstandssitzung soll mindestens eine Woche vor dem Termin per E-Mail an die Adresse des Landesvorstands erfolgen und in der Form der Landessatzung genügen. Die Einladung wird zudem angemessen veröffentlicht. In dringenden Fällen kann die Einladung auch kurzfristiger erfolgen.</br></br>==== Beschlussfähigkeit ====</br>Nach §4.2 (11) der Landessatzung ist der Landesvorstand beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte, mindestens jedoch 3, der Mitglieder des LVOR anwesend sind. Sie entscheiden mit der einfachen Mehrheit der Anwesenden.</br></br>==== Anträge ====</br>Anträge zu einer Vorstandssitzung müssen in Textform an eine der Adressen des Landesvorstands (E-Mail, Postfach oder Fax) gerichtet werden oder in der Sitzung selbst vorgetragen werden. Ein Antrag besteht aus einem vollständigen, endgültigen Antragstext und einer angemessenen Begründung. Antragsberechtigt sind alle Landespiraten.</br></br>Anträge müssen 24 Stunden vor Beginn der Sitzung beim Landesvorstand eingegangen sein. Mitglieder des Landesvorstandes können Anträge auch während der laufenden Sitzung stellen.</br></br>Bei jedem Beschluss welcher ein Handeln des Vorstandes erfordert (Durchführung, E-Mail Antworten usw.), wird ein Vorstandsmitglied mit der Umsetzung des Beschlusses beauftragt.</br></br>Bei allen Anträgen wird das Votum der einzelnen Vorstandsmitglieder namentlich protokolliert.</br></br>==== Umlaufbeschlüsse ====</br>Umlaufbeschlüsse können von allen Vorstandsmitgliedern initiiert werden.</br></br>Umlaufbeschlüsse werden auf der Info-Mailingliste abgestimmt und mit dem folgenden Tag im Betreff gekennzeichnet: "[UMLB]". Sie benötigen wie normale Beschlüsse eines Wortlautes. Umlaufbeschlüsse benötigen eine Zustimmung von einer Mehrheit der Vorstandsmitglieder.</br></br>Die Abstimmung endet, sobald die erforderliche Mehrheit erreicht ist, unabhängig davon, ob alle Vorstände abgestimmt haben, spätestens jedoch nach 48 Stunden. Der Umlaufbeschluss wird wirksam, nachdem ein Vorstandsmitglied das Ergebnis bekannt gegeben hat. Die Bekanntgabe des Ergebnisses muss unmittelbar nach Beendigung des Umlaufbeschlusses erfolgen. Sie muss folgende Angaben enthalten: dafür, dagegen, enthalten, nicht abgestimmt.</br></br>Umlaufbeschlüsse werden im Protokoll der jeweils nächsten Landesvorstandssitzung schriftlich inklusive ihres Wortlautes im Protokoll festgehalten. Sind personenbezogene Daten Grund für den Umlaufbeschluss, so wird der Beschluss im Wiki anonymisiert. Die Originalprotokolle enthalten die Mitgliedsnummer der betreffenden Person, um die Zuordnung sicherzustellen.</br></br>Scheitert ein Umlaufbeschluss an der Teilnahme einer ausreichenden Anzahl Vorstandsmitglieder, wird der Antrag in der nächsten Vorstandssitzung behandelt.</br></br>==== Dokumentation der Sitzungen ====</br>Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufs enthalten.</br></br>Das Protokoll wird im Piratenpad geführt und umgehend nach Sitzungsende durch ein Vorstandsmitglied ins Wiki übernommen. Mit der Einstellung ins Wiki gilt das Protokoll als veröffentlicht. Spätestens bis zum Ende der Amtszeit wird das Protokoll dokumentenecht gedruckt und vom Versammlungsleiter und dem Protokollanten unterzeichnet.</br></br>Änderungen an der Protokollwikiseite werden gesperrt.</br></br>==== Virtuelle und fernmündliche Vorstandssitzungen ====</br>Der Landesvorstand hält seine Vorstandssitzungen mittels Mumble oder einer vergleichbaren kostenneutralen Technologie ab. Auf Antrag eines Vorstandsmitgliedes kann die Vorstandssitzung auf einen Telkoserver verlegt werden. Persönliche Vorstandssitzungen bleiben möglich. Dabei muss sichergestellt sein, dass Entscheidungen über Beschlüsse klar den einzelnen Vorstandsmitgliedern zugeordnet werden können.</br></br>Rein virtuelle Vorstandssitzungen, wie zum Beispiel per IRC, sind unzulässig.</br></br>==== Gäste ====</br>Gäste sind zu Vorstandssitzungen grundsätzlich zugelassen. Der Versammlungsleiter kann Gästen Rederecht erteilen und entziehen. Um Rederecht zu erhalten, müssen diese sich angemessen gemeldet haben.</br></br>=== Tätigkeitsberichte ===</br>==== Mündlicher Tätigkeitsbericht ====</br>Jedes Vorstandsmitglied liefert dem Parteitag gemäß § 4.2 (14) einen formlosen, mündlichen Tätigkeitsbericht. Der Bericht umfasst die Tätigkeiten seit dem letzten mündlichen Bericht. Ist ein Vorstandsmitglied nicht anwesend, so berichtet ein anderes Vorstandsmitglied nach bestem Wissen und Gewissen über die Tätigkeiten des Abwesenden. Rückfragen durch Teilnehmer des Parteitags sind angemessen zu beantworten.</br></br>==== Schriftlicher Tätigkeitsbericht ====</br>Jedes Vorstandsmitglied liefert dem Parteitag gemäß § 4.2 (14) einen schriftlichen Tätigkeitsbericht über seine gesamte Amtszeit ab. Der Bericht umfasst alle Tätigkeitsgebiete des jeweiligen Vorstandsmitglieds und wird in Eigenverantwortung erstellt, dokumentenecht gedruckt und unterzeichnet. Die Tätigkeitsberichte werden zusammen mit dem Protokoll des entsprechenden Landesparteitags aufbewahrt und bei Amtswechsel übergeben. Die Tätigkeitsberichte werden zudem angemessen veröffentlicht.richte werden zudem angemessen veröffentlicht. +
- '''Geschäftsordnung für den Landesparteita … '''Geschäftsordnung für den Landesparteitag der Piratenpartei Hamburg'''</br></br><h4> Allgemeines </h4></br># Diese Geschäftsordnung regelt den Ablauf und die Durchführung der Landesparteitage der Piratenpartei Hamburg.</br># Ämter und Befugnisse der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung.</br># Das Protokoll der Versammlung muss mindesten folgendes enthalten:</br>#* Feststellung der ordentlichen Einberufung und der Beschlussfähigkeit</br>#* gestellte Anträge und Beschlüsse im Wortlaut</br>#* Beginn, Ende und Pausen der Versammlung,</br>#* bei Übernahme eines Versammlungsamtes den vollständigen Namen,</br>#* Ergebnisse aller Abstimmungen über die Anträge,</br>#* Ergebnisse von Wahlen und</br>#* das Wahlprotokoll (bei Vorstandswahlen, Wahlen zum Schiedsgericht und Aufstellungsversammlungen)</br># Nimmt ein Pirat nicht oder nur an Teilen der Versammlung teil, so entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich daraus keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Wahlergebnissen oder Beschlüssen.</br></br><h4> Akkreditierung </h4></br># Die Akkreditierung obliegt dem Landesvorstand oder von ihm Beauftragten.</br># Es wird eine Liste der an der Versammlung akkreditierten Piraten geführt.</br># Akkreditiert werden nur stimm- bzw. zur Versammlung Wahlberechtigte.</br># Vom Vorstand mit der Akkreditierung Beauftragte müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit eine Datenschutzerklärung unterzeichnet haben.</br># Die Anwesenheitsliste wird nach datenschutzrechtlichen Bestimmungen vom Vorstand für mindestens ein Jahr archiviert.</br></br><h4> Feststellung der Beschlussfähigkeit </h4></br></br># Zu Beginn der Versammlung wird anhand der Anzahl der akkreditierten Mitglieder und der zum Versammlungstag stimmberechtigten Mitglieder die Beschlussfähigkeit der Versammlung festgestellt.</br></br><h4> Zulassung von Gästen </h4></br></br># Sind Gäste zugelassen, so kann der Versammlungsleiter diesen ein Rederecht einräumen, sofern es keinen Widerspruch gibt. Jeder stimmberechtigte Pirat kann das Rederecht für einen Gast beantragen. '''{GO-Antrag auf Zulassung eines Gastredners}''</br></br><h4> Versammlungsämter </h4></br></br><h5> Versammlungsleiter </h5></br># Die Versammlung wird durch einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn von dieser gewählt wird. Bis zu dessen Wahl fungiert der Landesvorstand als vorläufiger Versammlungsleiter, sofern er nicht einen anderen Piraten mit dieser Aufgabe betraut. </br># Dem Versammlungsleiter obliegt es, die Einhaltung der Tagesordnung und des Zeitplans zu gewährleisten. Dazu erteilt er Rederecht und teilt Redezeit zu bzw. entzieht diese, wobei eine angemessene inhaltliche wie personelle Diskussion und Beteiligung der einzelnen Piraten sichergestellt werden muss. Jedem stimmberechtigten Piraten ist eine angemessene Redezeit einzuräumen.</br># Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie den Zeitpunkt der Neuaufnahme der Versammlung nach einer Vertagung an. </br># Der Versammlungsleiter kann Freiwillige dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der Versammlung sofort bekannt zu machen.</br># Der Versammlungsleiter nimmt während der Versammlung Anträge entgegen, die er nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der Versammlung angemessen bekannt macht.</br># Grundsätzlich stellt der Versammlungsleiter die Ergebnisse von Abstimmungen fest, sofern dafür nicht der Wahlleiter ausdrücklich vorgesehen ist. Er kann den Wahlleiter grundsätzlich oder für konkrete Abstimmungen beauftragen, ihn bei der Feststellung von Abstimmungsergebnissen zu unterstützen.</br></br><h5> Wahlleiter </h5></br># Die Versammlung wählt zur Durchführung von geheimen Wahlen einen Wahlleiter. Der Wahlleiter darf nicht Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl er durchzuführen hat.</br># Die Durchführung umfasst</br>#* die Ankündigung einer Wahl</br>#* Hinweise auf die Modalitäten der Wahl</br>#* die Eröffnung und die Beendigung des Wahlvorganges</br>#* das Sicherstellen der Einhaltung der Wahlordnung, der Satzung, und des Wahlgeheimnisses </br></br>#* das Austeilen und Entgegennehmen der Stimmzettel</br>#* das Auszählen der Stimmen</br>#* die Feststellung der Anzahl der abgegeben, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen und der daraus resultierenden Wahl</br>#* die Frage an die jeweiligen gewählten Kandidaten, ob sie die Wahl annehmen</br>#* die Erstellung eines Wahlprotokolls</br># Zur Wahrung der Transparenz des Wahlvorgangs und der gegenseitigen Kontrolle ernennt der Wahlleiter mindestens zwei weitere freiwillige Anwesende zu Wahlhelfern, die ihn in seiner Arbeit unterstützen. Die Wahlhelfer dürfen ebenfalls für kein Amt kandidieren, bei deren Wahl sie den Wahlleiter unterstützen. Die Versammlung kann einzelne Wahlhelfer ablehnen. '''{GO-Antrag auf Ablehnung eines Wahlhelfers}'''</br># Der Wahlleiter fertigt ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern durch Unterschrift zu beurkunden ist.</br></br><h4> Kandidatur für Parteiämter und die Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen </h4></br># Jeder Pirat, der das aktive Wahlrecht hat und akkreditiert ist, kann jeden, der das passive Wahlrecht hat, zur Wahl vorschlagen. Ein Pirat, der sowohl aktives, als auch passives Wahlrecht besitzt, kann sich selbst vorschlagen. Der Vorgeschlagene muss der Kandidatur zustimmen. Dies kann durch persönliche Erklärung auf der Versammlung oder durch eigenhändig unterschriebene schriftliche Erklärung gegenüber der Versammlung geschehen. Im Falle der schriftlichen Erklärung ist eine Erklärung beizufügen, dass die Wahl im Erfolgsfalle angenommen wird.</br># Das aktive und passive Wahlrecht ergibt sich bei Mitgliederversammlungen zur Bewerberaufstellung aus den Wahlgesetzen bzw. Wahlordnungen. Das aktive und passive Wahlrecht ergibt sich bei Landesparteitagen aus den Regelungen der Bundessatzung und der Landessatzung. Insbesondere ist für die Kandidatur zu Versammlungsämtern keine Mitgliedschaft in der Piratenpartei erforderlich.</br># Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den Kandidaten Zeit, sich zu melden.</br># Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein weiterer Kandidat, so wird die Liste geschlossen.</br># Im übrigen gelten die Wahlgesetze und Wahlordnungen des Landes Schleswig-Holstein und der Bundesrepublik Deutschland.</br></br><h4> Anträge </h4></br></br><h5> Anträge auf Änderung der Satzung </h5></br># Es gelten die Bestimmungen der Satzung.</br></br><h5> Anträge zur Geschäftsordnung </h5></br># Jeder Pirat kann jederzeit durch Heben beider Hände in Verbindung mit seiner Stimmkarte das Vorhaben anzeigen, einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen zu wollen. Solch einer Wortmeldung ist nach der aktuellen Wortmeldung Vorrang zu geben.</br># Wurde ein Antrag gestellt, so kann jeder Pirat entsprechend Absatz 1 einen Alternativantrag stellen. Nachdem ein Alternativantrag gestellt wurde, sind weitere Anträge bis zum Beschluss über den Antrag bzw. bis zu dessen Rücknahme nicht zulässig. </br># Ein GO-Antrag ist mit den Worten "Ich stelle den Antrag..." einzuleiten und optional mit einer Begründung abzuschliessen. Wird nach Absatz 2 ein Alternativantrag gestellt, ist dieser mit den Worten "Ich stelle den Alternativantrag..." einzuleiten und optional mit einer Begründung abzuschliessen.</br># Jeder Pirat kann daraufhin eine Für- oder Gegenrede zum gestellten Antrag halten. Es ist nur jeweils eine Für- und eine Gegenrede gestattet. Neben einer formellen Gegenrede ist eine begründete Gegenrede gestattet.</br># Unterbleibt eine Gegenrede und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es mindestens eine Gegenrede oder gibt es mindestens einen Alternativantrag, so wird über den Antrag bzw. die Anträge abgestimmt.</br># Überschneiden sich ein GO-Antrag und ein Alternativantrag inhaltlich, so lässt der Versammlungsleiter nacheinander über beide Anträge abstimmen, so dass die Ablehnung beider Anträge möglich ist. Über den weitreichenderen Antrag ist zuerst abzustimmen.</br>#Es sind nur die folgenden Anträge als Geschäftsordnungsanträge zulässig:</br>## Antrag auf Zulassung eines Gastredners</br>## Antrag auf Ablehnung eines Wahlhelfers</br>## Antrag auf geheime Abstimmung</br>## Antrag auf Wiederholung der Wahl oder Abstimmung</br>## Antrag auf Auszählung einer offenen Abstimmung</br>## Antrag auf getrennte sowie Änderung der Reihenfolge von Wahlgängen oder Abstimmungen bzw. Anwendung eines bestimmten Abstimmungsverfahrens, auch zur gemeinsamen Abstimmung über mehrere Anträge</br>## Antrag auf Schließung der Rednerliste</br>##* Dieser Antrag darf nur von einem Teilnehmer gestellt werden, der sich bisher nicht an der Diskussion beteiligt hat</br>##* Falls der Antrag angenommen wird:</br>##** müssen sich alle Redner unverzüglich melden.</br>##** darf der Antragsteller selbst nicht mehr zum Thema reden.</br>## Antrag auf Begrenzung der Redezeit</br>##* Der Antrag muss die gewünschte Zeit enthalten.</br>##* Der Antrag muss die Angabe machen, wie lange die Begrenzung gelten soll. (Z.B. für die Behandlung des aktuellen Antrags oder Tagesordnungspunktes.)</br>##* Eine Begrenzung auf weniger als 30 Sekunden ist nicht zulässig.</br>## Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes</br>##* Der Antrag muss eine mit Ja oder Nein zu beantwortende Frage sein, die einen Bezug zum aktuellen Tagesordnungspunkt aufweist..</br>##* Dem Antrag wird sofort stattgegeben. Es sind weder Gegenrede noch Abstimmung noch Auszählung möglich.</br>## Antrag auf Unterbrechung der Sitzung</br>##* Der Antrag muss die Dauer der Unterbrechung enthalten.</br>##* Falls die Dauer nicht bestimmt ist, obliegt es dem Versammlungsleiter, die Dauer zu bestimmen.</br>## Antrag auf Vertagung der Sitzung</br>##* Der Antrag muss Ort und Datum der Fortsetzung enthalten.</br>## Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung</br>##* Der genaue Wortlaut der gewünschten Änderung muss schriftlich beim Versammlungsleiter eingereicht worden sein.</br>## Antrag auf Änderung der Tagesordnung</br>##* Dies kann eine Hinzufügung, Streichung oder Änderung der Reihenfolge von Tagesordnungspunkten sein. Ein solcher Antrag muss die zur Änderung vorgesehenen Tagesordnungspunkte exakt benennen.</br>## Alternativantrag zum aktuellen GO-Antrag</br>#Wurde ein Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung oder der Tagesordnung gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt.</br># Versucht ein Teilnehmer, einen nicht zulässigen GO-Antrag oder einen GO-Antrag in einer nicht zulässigen Form zu stellen, entzieht ihm der Versammlungsleiter unverzüglich das Wort.</br># Der Versammlungsleiter kann die Behandlung eines GO-Antrags ablehnen, sofern dieser offensichtlich missbräuchlich gestellt wurde; insbesondere wenn</br>#:a. der Antrag inhaltlich einem während der Behandlung des aktuellen Tagesordnungspunktes bereits behandelten gleicht.</br>#:b. der Antrag eine bloße Wiederholung darstellt (z.B. Anträge auf Einholung eines Meinungsbilds in kurzer Folge). </br>#:c. der Antrag bei Annahme folgenlos bleibt.</br></br><h4> Gültigkeitsdauer </h4></br># Diese Geschäftsordnung behält ihre Gültigkeit für folgende Landesparteitage, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird.los bleibt. <h4> Gültigkeitsdauer </h4> # Diese Geschäftsordnung behält ihre Gültigkeit für folgende Landesparteitage, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird. +
- '''Grundsätzliches''' Ausgehend von der b … '''Grundsätzliches'''</br></br>Ausgehend von der beständig steigenden Überwachung öffentlicher Gebäude und Plätze (mittels Videoüberwachung/Kamerasystemen), beabsichtigen Piraten auf Landes- und Kommunalebene in diesem Bereich für eine Aufklärung der Öffentlichkeit zu sorgen. Wie schon das Bundesverfassungsgericht in etlichen Urteilsbegründungen, wie unter anderem beim "Volkszählungsurteil" dargelegt hat, erzeugen sämtliche Überwachungssysteme einen starken sozialen Anpassungsdruck bei den Überwachten. Somit schränken solche Systeme das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Grundgesetz) und das Recht auf Privatheit (Grundrechts-Charta der EU) ein. </br></br>Jegliche Überwachungsmaßnahme ohne vorhergehendes, begründetes Verdachtsmoment bedeutet einen Schritt in Richtung Überwachungsstaat. Es ist unverhältnismäßig, zehntausende von Personen zu überwachen, um eventuell und möglicherweise eine äußerst kleine Anzahl von Tätern zu ermitteln.</br></br>Zwar ermöglichen geltende Gesetze den Einsatz der Videoüberwachung – doch werden diese Regelungen immer weiter ausgedehnt. Zu kritisieren ist insbesondere, dass</br>* Videokameras keine Straftaten verhindern und den Opfern nicht helfen. </br>* Videoüberwachung Täter nicht von der Begehung von Straftaten abhält.</br>* Keine Verbesserung der Sicherheitslage in den überwachten Räumen festzustellen ist.</br>* Da die wenigsten Videokameras im öffentlichen Raum genutzt werden, um zu beobachten und stattdessen nur eine Aufzeichnung stattfindet, entsteht ein falsches Gefühl der Sicherheit. Dieses zu propagieren, wie es vereinzelt Parteien den Bürgern gegenüber tun, wiegt die Bürger nur in falscher Sicherheit und ist sogar gefährlich für die individuelle Sicherheit.</br>* Zwar können Videoaufzeichnungen manchmal bei der Aufklärung von Straftaten helfen, die Verwendung als Beweismittel kommt aber äußerst selten vor. Es bleibt festzustellen, dass Videoüberwachung die polizeiliche Aufklärungsrate nicht steigert – die meisten Straftaten werden auf andere Weise aufgeklärt.</br></br>Videoüberwachung ist aber nicht nur wirkungslos und unverhältnismäßig, sondern auch schädlich, denn</br>* Mitmenschen, die Straftaten beobachten, vertrauen eher auf die Videoüberwachung und das rechtzeitige Eintreffen der Polizei, als den Opfern zu helfen. Doch sind Videoüberwachungssysteme zumeist nur zur Aufzeichnung angelegt, eine Echtzeit-Beobachtung findet kaum statt.</br>* Menschen ändern unter Videoüberwachung ihr Verhalten. Kreatives, unbefangenes und individuelles Verhalten wird verringert, um nicht aufzufallen. Es besteht hier die große Gefahr einer zunehmend gleichförmigen Gesellschaft.</br>* Die aufgezeichneten Daten wurden schon oft zweckentfremdet und führten zu schweren Fehlern.</br></br>Dennoch wird der Ausbau von Videoüberwachung mit Statistiken begründet, die einer näheren Überprüfung jedoch nicht standhalten:</br>* Die meisten Untersuchungen wurden nicht von einer unabhängigen Stelle durchgeführt, sondern von der Stelle, die Videoüberwachung gerne einsetzen würde.</br>* Der Vergleich der Kriminalitätsentwicklung in überwachten Bereichen wird oft nicht mit einem Vergleichsbereich durchgeführt. Sinkt die Kriminalität allgemein, wird dies fälschlich der Videoüberwachung zugeschrieben.</br>* Die Einrichtung von Video-Überwachungssystemen geht oft mit verbesserter Beleuchtung und baulichen Maßnahmen einher. Sinkt die Kriminalität nun, wird dies fälschlich der Videoüberwachung zugeschrieben. </br>* Zumeist fehlt bei Untersuchungen die Prüfung von Alternativen wie bauliche Maßnahmen, Verbesserung von Angeboten für ein bestimmtes Milieu, Verbesserung der Sauberkeit oder auch verstärkte Präsenz der Sicherheitsbehörden.</br></br>In den letzten Jahren wächst die Überwachung des öffentlichen und halb-öffentlichen Raumes durch Kameras immer weiter. Begründung ist der vermeintliche Gewinn an Sicherheit und die Prävention von Straftaten. Bürger und Zivilgesellschaft haben jedoch in einem demokratischen Rechtsstaat einen Anspruch auf eine freie, unüberwachte Öffentlichkeit. Der Hang zur Überwachung muss gestoppt und der Wildwuchs der entsprechenden technischen Systeme eingedämmt werden. Außerdem sind in Zukunft zum Schutz vor ausufernder Überwachung angebrachte Regeln zu schaffen.</br></br>Diese Forderungen beziehen sich auf dauerhafte Videoüberwachung im öffentlichen Raum (z. B. Straßen, Parks und Marktplätze) bzw. öffentlich zugänglichen Räumen (auch Kaufhäuser, Museen oder Gaststätten). Diese findet durch zuständige staatliche Stellen oder den Besitzer bzw. Betreiber der Räumlichkeiten (z. B. Gastwirte) statt. Hier nicht betroffen sind temporäre Nutzung (etwa Fernsehteams), die eigene Verwendung durch Einzelne in der Öffentlichkeit (z. B. Smartphone-Kamera) oder die Überwachung von nur privat genutzten Grundstücken und Häusern durch deren Besitzer.</br></br></br>'''Einschränkungen'''</br></br>Derartige Überwachungsmaßnahmen sollen grundsätzlich unzulässig und nur der Ausnahmefall sein. Durch Gesetze vorgeschriebene Überwachungsvorrichtungen mit eigenen Regelungen sind davon auszunehmen. Heutzutage ist dies bereits unter anderem bei Kassenräumen von Banken und bestimmten sicherheitskritischen Industrieanlagen der Fall.</br></br>Die zuständigen staatlichen bzw. kommunalen Stellen sind für den öffentlichen Bereich zuständig, für private, lediglich öffentlich zugängliche Räumlichkeiten hingegen deren Besitzer.</br></br>Aufstellen und Betrieb einer Videoüberwachungsanlage soll eine Prüfung und Genehmigung durch die zuständige Datenschutzaufsicht voraussetzen, für deren Bestehen bestimmte Kriterien zu erfüllen sind. Nehmen staatliche Stellen die Überwachung vor, muss zusätzlich ein Richter und dessen Einverständnis hinzugezogen werden. Die Prüfung durch die Datenschutzbehörde ist jährlich durchzuführen.</br></br>Dabei ist zu prüfen</br>*ob der Zweck bzw. Anlass der Überwachung vorhanden und legitim sind</br>*inwiefern die Überwachungsmaßnahme sich überhaupt für den gedachten Zweck eignet</br>*ob sie notwendig und im Vergleich zu möglichen Alternativen verhältnismäßig ist</br></br>Der eingesehene Bereich muss auf die eigenen Räumlichkeiten des Überwachenden eingeschränkt werden. Alle Möglichkeiten (beispielsweise Sichtsperren) sind zu nutzen, um keine Wohnungsfenster, Hauseingänge oder - bei privater Videoüberwachung - Bürgersteige zu erfassen.</br></br>Für Prüfung und Zulassung durch die Datenschutzbehörde sind Gebühren einzuführen, welche die entstehenden Kosten mindestens decken. Der Allgemeinheit kann schließlich nicht zugemutet werden, die Kosten für das Bedürfnis Einzelner zu tragen, ihre Mitmenschen zu überwachen.</br></br></br>'''Dokumentation'''</br></br>Es soll eine Dokumentationspflicht für aufgestellte Videokameras bzw. Überwachungssysteme eingeführt werden. Diese Dokumentation soll enthalten:</br>*was für eine Überwachung durchgeführt wird und mit welchen Mitteln</br>*zu welchem Zweck und aus welchem Anlass diese durchgeführt wird</br>*in welchem Umfang (z. B. Betriebszeiten, Wirkungsbereich der Überwachung)</br>*Speicherfristen (falls gespeichert wird), diese sind zu begründen</br></br>Mit erfolgreicher Prüfung wird die Anlage und die Dokumentation bei der Datenschutzbehörde registriert. Dieses Register und die aktuelle Dokumentation sind vollständig öffentlich zugänglich zu machen sowie jeweils durch den Betreiber vorzuhalten. Werden Änderungen an der Überwachungsanlage vorgenommen, unterliegt der Betreiber einer Aktualisierungspflicht für die Dokumentation und hat die Änderung den zuständigen Datenschützern anzuzeigen. Diese haben ein Widerspruchsrecht.</br></br>Ein überwachter Bereich muss durch Hinweisschilder oder vergleichbare Hinweise - wie auch heute schon - gekennzeichnet sein. Dies ist Bedingung für die Zulassung. Derartige Hinweise sind neutral zu halten und kein Ort für Überwachungspropaganda ("Zu Ihrer Sicherheit" oder ähnliches) wie z. B. bei der Deutschen Bahn.</br></br></br>'''Haftung'''</br></br>Existiert eine Videoüberwachungsanlage, unterliegt deren Datenstrom grundsätzlich einer Beobachtungspflicht durch Personal. Ausnahmen davon gibt es nur, wenn die Überwachung aus allen anderen Gesichtspunkten heraus angemessen ist und man sonst kleine Betreiber (z. B. im Einzelhandel) systematisch benachteiligen würde, weil diese eine Beobachtung nicht umfassend sicherstellen können.</br></br>Der Betreiber der Anlage haftet explizit für die Folgen von Straftaten und Schadensfällen im überwachten Bereich, soweit diese aus unzureichender Beobachtung resultieren. Wer der Meinung ist, seine Umwelt überwachen zu müssen, der hat auch die Verantwortung für die Konsequenzen zu übernehmen. Wenn die Bereitschaft dazu fehlt, stellt sich die Frage nach dem Sinn der Videoüberwachung. Letztlich ist dies das Äquivalent zur unterlassenen Hilfeleistung im Falle persönlicher Anwesenheit.</br></br>Ebenso soll der Betreiber gegenüber den Betroffenen haften, wenn Daten aus der Überwachung an die Öffentlichkeit gelangen. Dies kann z. B. passieren, wenn die Kamera ihren Datenstrom unverschlüsselt überträgt oder die Überwachungsdaten unberechtigt gespeichert bzw. entwendet werden.</br></br>Die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben. Wenn ein Wachmann während seines üblichen Rundgangs seine Bildschirme nicht beobachten kann, führt dies nicht zu einer Haftung im Schadensfall, da ein solcher Rundgang zu seinen normalen Aufgaben gehört.</br></br>Die Belangbarkeit des Personals ist im Übrigen auf Fahrlässigkeit und Vorsatz zu begrenzen.</br></br></br>'''Sanktionen'''</br></br>Es muss auf jeden Fall die Möglichkeit eingeführt werden, die Datenschutzbehörden Bußgelder für Verstöße gegen Regelungen zur Videoüberwachung erteilen zu lassen. Bisher ist es nur möglich, mit viel Aufwand mittels einer Klage gegen eine Überwachungsanlage vorzugehen. Bei andauernder Nichteinhaltung der Vorschriften - z. B. einer unzulässigen Installation oder Ausweitung einer Überwachungsmaßnahme - kann über den Bußgeldbescheid auch ein Gerichtsverfahren oder Maßnahmen der Exekutive angestrebt werden.</br></br>Neben der Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde sollen Betroffene auch weiterhin über den zivilgerichtlichen Weg gegen Videoüberwachung klagen können. Betroffener ist, wer regelmäßig oder häufig von der Überwachung betroffen ist. Im Erfolgsfall steht dem Kläger Schadensersatz für die Verletzung seiner Grundrechte zu. für die Verletzung seiner Grundrechte zu. +
- '''ICH WERDE DIESEN ANTRAG NICHT EINREICHE … '''ICH WERDE DIESEN ANTRAG NICHT EINREICHEN'''</br></br>Einfügen eine neuen § 12 Liquid Democracy</br></br>(1) Die Piratenpartei Deutschland Landesverband Bayern nutzt zur Willensbildung über das Internet eine geeignete Software. </br></br>Die Mindestanforderungen sind: </br></br>a) Jedes Mitglied muss die Möglichkeit haben, Anträge im System zu stellen. Zulassungsquoren und Antragskontingente sind zulässig, müssen jedoch für alle Mitglieder gleich sein.</br></br>b) Das System muss ohne Moderatoren auskommen.</br></br>c) In das System eingebrachte Anträge dürfen nicht gegen den Willen des Antragstellers von anderen Mitgliedern verändert oder gelöscht werden können.</br></br>d) Jedem Mitglied muss es innerhalb eines bestimmten Zeitraums möglich sein, Alternativanträge einzubringen.</br></br>e) Das eingesetzte Abstimmungsverfahren darf Anträge, zu denen es ähnliche Alternativanträge gibt, nicht prinzipbedingt bevorzugen oder benachteiligen. Mitgliedern muss es möglich sein, mehreren konkurrierenden Anträgen gleichzeitig zuzustimmen. Der Einsatz eines Präferenzwahlverfahrens ist hierbei zulässig.</br></br>f) Es muss möglich sein, die eigene Stimme mindestens themenbereichsbezogen durch Delegation an ein anderes Mitglied zu übertragen. Diese Delegationen müssen jederzeit widerrufbar sein und übertragenes Stimmgewicht muss weiter übertragen werden können. Selbstgenutztes Stimmgewicht darf nicht weiter übertragen werden.</br></br>(2) Der Vorstand stellt den dauerhaften und ordnungsgemäßen Betrieb des Systems sicher.</br></br>(3) Jedem Mitglied ist Einsicht in den abstimmungsrelevanten Datenbestand des Systems zu gewähren. Während einer Abstimmung darf der Zugriff auf die jeweiligen Abstimmdaten anderer Mitglieder vorübergehend gesperrt werden.</br></br>(4) Die Organe sind gehalten, das Liquid Democracy System zur Einholung von Meinungsbildern zur Grundlage ihrer Beschlüsse zu nutzen. Das Schiedsgericht ist davon ausgenommen.</br></br>(5) Die Organe der Partei sind angehalten, die Anträge, die im Liquid Democracy System positiv beschieden wurden, vorrangig zu behandeln.</br></br>(6) Teilnahmeberechtigt ist jeder Pirat, der nach der Satzung stimmberechtigt ist. Jeder Pirat erhält genau einen persönlichen Zugang, der nur von ihm genutzt werden darf.</br></br>(7) Verstößt ein Nutzer wiederholt und in erheblichem Maße gegen die Nutzungsbedingungen des Systems, so kann der Vorstand als Ordnungsmaßnahme dem Nutzer auf Zeit das Recht entziehen, Anträge oder andere Texte in das System einzustellen. Im Falle technischer Angriffe auf das System, die von einem angemeldeten Benutzer ausgehen, kann dieses Benutzerkonto durch Administratoren vorübergehend gesperrt werden.</br></br>(8) Alle Regelungen des § 12 “Liquid Democracy” gelten für jede </br>Untergliederungen im Landesverband Bayern gemäß § 7 dieser Satzung.</br></br></br>Die weiteren Paragraphen in der Satzung erhöhen sich jeweils um eine Nummer.tzung erhöhen sich jeweils um eine Nummer. +
- '''Im Kapitel [[RP:Wahlprogramm#Modernisierung_der_Demokratie|Modernisierung der Demokratie]] … '''Im Kapitel [[RP:Wahlprogramm#Modernisierung_der_Demokratie|Modernisierung der Demokratie]] des Wahlprogramms werden die ersten 6 Absätze (ohne eigene Überschrift) ersetzt durch '''</br></br>"Die Piratenpartei möchte durch ihr politisches Wirken jedem Menschen einen vereinfachten, gleichberechtigten Zugang zur aktiven Mitwirkung in der Politik eröffnen.</br></br>Wir möchten bewährte Methoden der Mitbestimmung (Urnengang, Briefabstimmung) einsetzen, um möglichst viele politische Entscheidungen direktdemokratisch abzustimmen. Sobald technisch möglich sollen dazu auch elektronische Methoden genutzt werden. Diese müssen gleichzeitig geheime und nachvollziehbare Abstimmungen ermöglichen.</br></br>Wir leben diese direkte Demokratie parteiintern bereits vor, indem wir auch Nichtmitgliedern die Möglichkeit geben, an der Ausarbeitung von parteipolitischen Themen und Anträgen mitzuwirken. Dort wo wir bereits in Parlamenten vertreten sind, geben wir unseren Wählen die Möglichkeit zur Mitbestimmung. Dies wollen wir im Landtag von Rheinland-Pfalz weiterführen."'''.''' von Rheinland-Pfalz weiterführen."'''.''' +