Semantisches Browsen

Wechseln zu: Navigation, Suche
RP:Antrag/2013.5/001/Amt des Integrationsbeauftragten
Abschnittskennung (betroffener § bzw. Abschnitt)  +
Antragsergebnis abgelehnt  +
Antragsteller [[Benutzer:Simpsons3|Matthias Koster]]  +
Antragstext Die SDMV möge beschließen, das Amt des „InDie SDMV möge beschließen, das Amt des „Integrationsbeauftragten der Piratenpartei Rheinland-Pfalz“ (kurz: Integrationsbeauftragter) zu schaffen. Für das Amt gilt folgendes: # Die Piratenpartei setzt sich für die gesellschaftliche Integration und rechtliche Gleichstellung aller Menschen in Europa, Deutschland und Rheinland-Pfalz ein. # Aufgabe des Integrationsbeauftragten ist es, sich innerhalb und außerhalb der Piratenpartei für die Belange von MigrantInnen, Asylsuchenden und Menschen mit Migrationshintergrund einzusetzen insbesondere auf integrationshemmende Missstände hinzuweisen und auf deren Beseitigung hinzuwirken. # Der Landesvorstand muss den Start der Bewerbungsfrist offen bekanntgeben, die Frist muss mindestens dreißig Tage betragen. # Die Bewerbung zum Integrationsbeauftragten steht Jedem offen; insbesondere Parteizugehörigkeit, Staatsangehörigkeit, Geschlecht oder Wohnort sind unbedeutend. Die Bewerber müssen jedoch die Aussagen der übergeordneten Programme (Grundsatzprogramm Bund, Wahlprogramm Bund, Grundsatzprogramm RLP, Wahlprogramm RLP) zum Thema Integration und den unter 1. beschrieben Zielzustand inhaltlich unterstützen. # Nach dem Ende der Bewerbungsfrist und nach Eingang von Bewerbungen wählt der Vorstand mit einfacher Mehrheit den Integrationsbeauftragten. Hält der Vorstand keinen Bewerber für geeignet, darf er das Amt auch unbesetzt lassen (die Entscheidung darüber wird ebenfalls mit einfacher Mehrheit gewählt). # Der LPT (in Form der LMV und der SDMV) darf die Wahl des Integrationsbeauftragten für ungültig erklären, indem er mit einfacher Mehrheit einen anderen Integrationsbeauftragten wählt. # Die Amtszeit des Integrationsbeauftragten dauert so lange wie die Amtszeit des Landesvorstands. Der Integrationsbeauftragte bleibt bis zur Wahl eines neuen Integrationsbeauftragten im Amt. # Der Integrationsbeauftragte kann jederzeit durch den Vorstand oder durch den LPT (in Form der LMV und der SDMV) mit absoluter Mehrheit seines Amtes enthoben werden.ter Mehrheit seines Amtes enthoben werden.  +
Antragstyp Sonstiger Antrag  +
Anzahl Enthaltungen 1  +
Anzahl Ja-Stimmen 22  +
Anzahl Nein-Stimmen 40  +
Bearbeitungsvermerk eingereicht mit Ticket #1077284 am 2013-06-12  +
Begründung Dieser Antrag greift die [[RP:Antrag/2013.Dieser Antrag greift die [[RP:Antrag/2013.4/004/Integrationsbeauftragter|Idee]] von Susanne Bischoff auf. Durch eine personelle Aufgabenzuteilung ist die Partei in der Lage, schneller Stellungnahmen abzugeben. Der Integrationsbeauftragte kann sich gezielt und öffentlichkeitswirksam für die Rechte von MigrantInnen einsetzen. (Hinweis: Berechtigung, PMs herauszugeben, nachträglich entfernt -- 12.06.2013, 20:20 Uhr)räglich entfernt -- 12.06.2013, 20:20 Uhr)  +
Kurzbeschreibung Das Amt des Integrationsbeauftragten soll geschaffen werden.  +
Veranstaltung SDMV2013.3  +
ErstelltDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki. 12 Juni 2013 16:42:41  +
Kategorien Liste:Sonstiger Antrag RLP abgelehnt  +
Letzter Bearbeiter istDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki. Benutzer:Sebastian Degenhardt +
Zuletzt geändertDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki. 9 Oktober 2013 22:51:37  +
Ist eine neue SeiteDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki. falsch  +
verstecke Attribute die hierhin verlinken 
RP:Antrag/0000.0/ENTWURF/Amt des Integrationsbeauftragten + Weiterleitungsseite
 

 

Bitte den Namen einer Seite angeben, um mit dem Browsen zu beginnen.