| Begründung
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Die im Doppelhaushalt 2012/2013 beschlosse … Die im Doppelhaushalt 2012/2013 beschlossenen Massnahmen zur „Schuldenbremse“ und die im Zusammenhang damit verordneten weiteren Einsparungen bewirken eine Verringerung der Personaletats der Universitäten und Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz in der Größenordnung von mehr als 25 Millionen Euro. *)
Rechnet man die Studiengebühren aus dem „Studienkontenmodell“ hinzu, die nun ohne Kompensation aus dem Landesetat wegfallen, so fehlen weitere 3,5 Millionen Euro, die bislang von den Hochschulen zur Verbesserung der Studienbedingungen eingesetzt wurden. Bei einzelnen Hochschulen summieren sich diese Verluste im Personaletat auf bis zu 8 Prozent ab 2013.
Die Folge sind massive Einsparmassnahmen, die schon angelaufen sind und die Verringerung des Hochschulpersonals zum Ziel haben: Freiwerdende Stellen werden gestrichen oder mindestens ein bis zwei Jahre gesperrt und Wissenschaftler/innen auf Zeitverträgen werden in Zukunft kaum Weiterbeschäftigungsperspektiven in Rheinland-Pfalz haben. Gerade die große Zahl junger HochschulabsolventInnen, die in den letzten Jahren zur Bewältigung der hohen Studierendenzahlen eingestellt wurden und hohe Lehrbelastung übernehmen mussten, werden nun in beispielloser „Ex-und Hopp“-Mentalität mit Auslaufen der Zeitverträge „entsorgt“. Die Nachwuchsförderung und die Betreuung der Studierenden wird damit in Rheinland-Pfalz nachhaltig beschädigt. Dem gilt es entgegenzuwirken, was nur durch eine Steigerung der Personalmittel der Hochschulen in der Grundausstattung sinnvoll ist, denn die „Sonderprogramme“ der letzten Jahre waren überwiegend für neue und zusätzliche Aufgaben vorgesehen und befristet, auch ihr Auslaufen ist absehbar.
Die Finanzierung der geforderten Etaterhöhung ist durch die zu erwartenden Steuermehreinnahmen und durch Umschichtung im Landeshaushalt möglich, weiterhin gibt es kurz- wie mittelfristig bislang ungenutzte Möglichkeiten durch Synergieeffekte bei stärkerer regionaler Kooperation der Hochschulen bis hin zur Bildung von Gesamthochschulen (vgl. separaten Antrag).
*) Die Einsparmassnahmen der Landesregierung im Einzelnen:
• Die einprozentige Steigerung der Beamtengehälter
2012 und 2013 (so mager das ist, es bedeutet für die
Hochschulen Mehrausgaben von 1,5 Millionen 2012 und
2,9 Millionen 2013) wird nicht etatisiert;
• Die 1,9-prozentige Anhebung der Angestelltenvergütung
2012 und die noch zu verhandelnde Steigerung
der Vergütungen 2013 wird nicht etatisiert (1,9% + 17
Euro monatlich für 2012 bewirkt für die Hochschulen
insgesamt ca. 5.921.000 Euro Mehraufwand), und legt
man für 2012 die Messlatte recht niedrig und kalkuliert
mit 2,5%, so beträgt der notwendige Mehrbetrag 2013
inkl. der Steigerung aus 2012 bereits 12,7 Millionen Euro.
• Die Sonderanhebung der Professorengehälter in der
W-Besoldung ab Juli 2012 – bereits 2011 im Besoldungsgesetz
beschlossen – wird nicht etatisiert und kostet
die Hochschulen 2012 887.000 Euro und ab 2013 1,8
Millionen Euro.
• Schließlich, das ist eine echte „Kürzung“, werden die
Professoren ab WS 2012/13 zu einer Unterrichtsstunde
mehr pro Semesterwoche verpflichtet, Etatmittel im
Umfang der zusätzlichen Professorenstunden werden im
Personalhaushalt gestrichen, was ca. 4 Millionen Euro
Einsparung für 2012 und etwa 8 Millionen Euro Einsparung
ab 2013 erfordert.
• Zuletzt werden die seinerzeit als „besonderer Weg“ des
Landes Rheinland-Pfalz gefeierten Studiengebühren für
Studierende, die mehr als das Doppelte der Regelstudienzeit
bis zum Abschluss benötigen oder ein Zweitstudium
absolvieren, zur Gänze abgeschafft, für die Hochschulen
gleichfalls ein nicht ausgeglichenes Einnahmeminus in
der Größenordnung von 3,5 Millionen Euro jährlich,
die bislang in die Verbesserung der Studienbedingungen
investiert werden konnten und nun ersatzlos wegfallen.
(Quelle: Beitrag von W.Dörr „Personalkürzung trotz steigender Studierendenzahlen
Die Hochschulen in Rheinland-Pfalz stehen vor dem größten Personalabbau ihrer Geschichte“ in: GEW-Landeszeitung für Rheiland-Pfalz, Heft 5-6 2012, S.20-22).r Rheiland-Pfalz, Heft 5-6 2012, S.20-22). +
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