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| RP:Antrag/2010.1/S1-B/Relative Mehrheit bei Satzungsänderungen |
| Abschnittskennung | §5.7 (1) + |
|---|---|
| Antragsergebnis | zurückgezogen + |
| Antragsteller | Xander + |
| Antragstext | §5.7 (1) soll wie folgt geändert werden. … §5.7 (1) soll wie folgt geändert werden. '''Alte Fassung''' §5.7 (1) Änderungen der Landessatzung können nur von einem LPT mit einer absoluten 2/3 Mehrheit beschlossen werden. '''Neue Fassung''' §5.7 (1) Änderungen der Landessatzung bedürfen der mindestens doppelten Zahl an Zustimmungen wie Ablehnungen. Die weiteren Vorgaben der Wahlordnung bleiben davon unberührt.n der Wahlordnung bleiben davon unberührt. + |
| Antragstyp | Satzungsänderungsantrag + |
| Anzahl Enthaltungen | 0 + |
| Anzahl Ja-Stimmen | 0 + |
| Anzahl Nein-Stimmen | 0 + |
| Bearbeitungsvermerk | [[RP:2010-02-21_-_Protokoll_LPT_2010.1#Antrag_S1-B_.E2.80.93_Relative_Mehrheit_bei_Satzungs.C3.A4nderungen|eingereicht für LMV2010.1]] : [[RP:2010-02-21_-_Protokoll_LPT_2010.1#S1|zurückgezogen auf der LMV2010.1]] + |
| Begründung | Bislang zählen bei Satzungsänderungsanträg … Bislang zählen bei Satzungsänderungsanträgen Enthaltungen als Neinstimmen. Allerdings besteht die Möglichkeit für diejenigen, die sich enthalten wollen, vor einer entsprechenden Abstimmung den Versammlungsraum zu verlassen und durch ein im Raum verbliebenes Parteimitglied eine Neuauszählung der Stimmberechtigten beantragen zu lassen. Da so bereits möglich ist, sich auch bei Satzungsänderungen zu enthalten, ändert die neue Fassung nichts an den Möglichkeiten. Sie erleichtert es lediglich denjenigen, die sich enthalten wollen, dadurch, dass sie nicht mehr den Raum verlassen müssen, um sich enthalten zu dürfen. Der zweite Satz bewirkt dabei, dass weiterhin eine einfache Mehrheit für einen Beschluss notwendig ist. Das bedeutet, dass für eine Satzungsänderung mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten dafür stimmen muss und höchstens halb so viele explizit dagegen stimmen dürfen, damit ein Antrag angenommen wird. Wenn von 99 Stimmberechtigten auf einem LPT 50 dafür und 25 dagegen stimmen, wäre ein Antrag somit angenommen.stimmen, wäre ein Antrag somit angenommen. + |
| Kurzbeschreibung | Änderungen der Landessatzung bedürfen der mindestens doppelten Zahl an Zustimmungen wie Ablehnungen. + |
| Veranstaltung | LMV2010.1 + |
| ErstelltDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki. | 27 Januar 2010 22:50:45 + |
| Kategorien | Liste:Satzungsantrag RLP zurueckgezogen + |
| Letzter Bearbeiter istDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki. | Benutzer:StopSecret + |
| Zuletzt geändertDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki. | 5 Mai 2014 16:35:11 + |
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