| Antragstext
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In Abschnitt 3.2 "Wechsel zwischen bestehe … In Abschnitt 3.2 "Wechsel zwischen bestehenden Urnen" der SDMV-GO wird
"(2) Ist abzusehen, dass an einer Urne bei der Abstimmung weniger als zwei Abstimmungshelfer zur Verfügung stehen werden, so kann sich der verbleibende Abstimmungshelfer mit seiner Akkreditierungsliste auch einer anderen Urne anschließen, so lange dadurch nicht das Ende der Abstimmung überschritten wird. Dies ist schnellstmöglich der Versammlungsleitung und über die vereinbarte Mailingliste anzuzeigen."
ersetzt durch
"(2) Steht an einer Urne bei einer Abstimmung nur ein Abstimmungshelfer zur Verfügung, so darf diese Urne nicht eröffnet werden. Der Abstimmungshelfer kann sich jedoch einer anderen Urne anschließen. Die Piraten, die auf der zugehörigen Akkreditiertenliste stehen, dürfen an dieser Urne abstimmen. Dies ist unverzüglich auf der vereinbarten Mailingliste und der Abstimmungsleitung anzuzeigen. Das Ende des Abstimmungszeitraums darf dabei nicht überschritten werden."
<s>Außerdem wird ein weiterer Absatz hinzugefügt:
"(3) Sind an einer Urne am Ende des Abstimmungszeitraums weniger als 5 Stimmzettel eingeworfen worden, so dürfen diese mit dem Inhalt einer anderen Urne vereinigt werden, solange an dieser noch nicht mit der Auszählung begonnen wurde. Die Abstimmungsleitung ist davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Vor der Vereinigung ist anhand der Akkreditiertenlisten zu überprüfen, ob sich jeweils die angegebene Anzahl an Stimmzetteln in den Urnen befindet."</s>
// Dieses Verfahren scheitert an der Satzung, da die gefüllte Urne während der Überführung öffentlich zugänglich sein müsste, was in einem PKW oder auch der Bahn nicht der Fall wäre.KW oder auch der Bahn nicht der Fall wäre. +
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