| Abschnittskennung
|
§4 [Organe und Gremien des Landesverbandes] +
|
| Antragsergebnis
|
zurückgezogen +
|
| Antragsteller
|
[[Benutzer:Sehriehn|Sehriehn]] +
|
| Antragstext
|
Die Landesmitgliederversammlung möge besch … Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen:
In der Satzung wird im Anschluss an den Abschnitt "§4.4a virtuelle Kreisverbände" ein Abschnitt "§4.4b Mitgliederversammlungen im Wahlgebiet" mit nachfolgendem Wortlaut eingefügt:
"§4.4b Mitgliederversammlung im Wahlgebiet<br>
(1) Aufgabe der Mitgliedersammlung im Wahlgebiet (im Sinne des rheinland-pfälzischen Kommunalwahlgesetzes) ist die Erstellung eines Wahlprogramms für Kommunalwahlen im Wahlgebiet.<br>
(2) Mitgliederversammlungen im Wahlgebiet können nur stattfinden für Wahlgebiete, in denen keine das gesamte Wahlgebiet umfassende, dem Landesverband untergeordnete Gliederung besteht.<br>
(3) Stimmberechtigt sind diejenigen im Wahlgebiet wohnhaften Piraten, die Mitglied im Landesverband Rheinland-Pfalz, und nicht Mitglied in einer das Wahlgebiet nicht umfassenden Untergliederung sind.<br>
(4) Einladung und Akkreditierung ist Aufgabe des Landesverbandes. Die Akkreditierung kann an den Verwaltungspiraten im virtuellen Kreisverband, zu dem das Wahlgebiet gehört, oder andere Verwaltungspiraten des Landesverbandes delegiert werden."ten des Landesverbandes delegiert werden." +
|
| Antragstyp
|
Satzungsänderungsantrag +
|
| Anzahl Enthaltungen
|
0 +
|
| Anzahl Ja-Stimmen
|
5 +
|
| Anzahl Nein-Stimmen
|
0 +
|
| Begründung
|
Aktuell können Wahlprogramme für Kommunalw … Aktuell können Wahlprogramme für Kommunalwahlen, also u.a. Kreistags- oder (Verbands)Gemeinderatswahlen, in Gebieten ohne Kreisverband lediglich durch den Landesvorstand beschlossen werden, da dieser die Geschäfte in beschriebenen Gebieten führt. Für die meisten Gebiete kann der Landesvorstand jedoch nicht ausreichend über die Probleme und Themen vor Ort informiert sein, um ein angemessenes und auf diese Probleme zugeschnittenes Wahlprogramm vorzustellen. Aktuell wäre es lediglich möglich, dass die Mitglieder vor Ort ein Programm schreiben und der Landesvorstand darüber beschließt. Daher soll dieses Recht gemäß dem Prinzip der Macht der Basis mit der beantragten Änderung auf die Mitglieder im betroffenen Gebiet übergehen. Die Alternative wäre ein Kommunalwahlprogramm für ganz Rheinland-Pfalz, was jedoch aufgrund der sehr unterschiedlichen Strukturen in unserem Bundesland wenig zielführend wäre.
Der Antrag betrifft alle Wahlgebiete gemäß des Kommunalwahlgesetzes, sofern dort keine selbstständigen, dem Landesverband untergeordneten Gliederungen bestehen. Diese Wahlgebiete sind:
* gemäß §9 das Gebiet der jeweiligen Gemeinde bei Wahlen zum Gemeinderat
* gemäß §54 Abs.2 das Gebiet der jeweiligen Verbandsgemeinde bei Wahlen zum Verbandsgemeinderat
* gemäß §55 Abs.2 Landkreise bei Wahlen zu Kreistagen
* gemäß §56 Abs.2 das Gebiet des Bezirksverbands bei Wahlen zum Bezirkstag des Bezirksverbandes der Pfalz
* gemäß §57 Abs.1 Ortsbezirke bei Wahlen zum Ortsbeirat
Beispielsweise sind gemäß dieses Antrags für die Bestimmung des Programmes für eine Kreistagswahl die Mitglieder eines (potentiellen) vKVs stimmberechtigt. Wer im betreffenden Landkreis wohnt, jedoch einem anderen KV zugeordnet wurde, kann im Wohn-Landkreis zwar für den Kreistag kandidieren, ist jedoch in besagten Programmfragen nicht stimmberechtigt. Dies entspricht den Regelungen zwischen den Landesverbänden.n Regelungen zwischen den Landesverbänden. +
|
| Kurzbeschreibung
|
Ermöglichung der Schaffung von Wahlprogrammen für Kommunalwahlen in Gebieten ohne dem Landesverband untergeordnete Gliederungen +
|
| Veranstaltung
|
LMV +
|
| ErstelltDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki.
|
29 September 2013 11:27:59 +
|
| Kategorien |
Liste:Satzungsantrag RLP zurueckgezogen +
|
| Letzter Bearbeiter istDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki.
|
Benutzer:Sebastian Degenhardt +
|
| Zuletzt geändertDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki.
|
4 Februar 2014 00:37:53 +
|
| Ist eine neue SeiteDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki.
|
falsch +
|