| Antragstext
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Der Landesparteitag möge beschließen, das … Der Landesparteitag möge beschließen, dass im Wahlprogramm im Abschnitt Infrastrukturmonopole der nachfolgende Unterabschnitt eingefügt wird:
"'''Öffentliche sanitäre Anlagen'''
Viele Menschen, insbesondere Senioren und Kinder, benötigen häufig schnell und ohne Einschränkungen zugängliche Sanitäranlagen. Vor allem in Innenstädten und auf Raststätten wurden und werden öffentliche Einrichtungen jedoch privatisiert, geschlossen, unzugänglich gemacht oder demontiert. Privatisierte Anlagen stehen unter wirtschaftlichem Druck und gestalten den Zugang entsprechend hochpreisig, was viele Menschen von der Nutzung abhält.
Der öffentliche Zugang zu Toiletten und anderen Sanitäranlagen muss an allen Stellen mit entsprechendem Publikumsverkehr sichergestellt sein. Öffentlicher Zugang bedeutet dabei, dass die Nutzung der Einrichtungen kostenfrei oder gegen nur geringes Entgelt möglich sein muss. Entsprechende Infrastruktur ist von den für die jeweiligen Bereiche zuständigen Stellen sicherzustellen. Für die Erfüllung dieser Regelung können durchaus Handels- und Dienstleistungsbetriebe vor Ort miteinbezogen werden, wenn diese sich zum undifferenziertem Zulassen des Zugangs verpflichten. Dies ist von den zuständigen Stellen zu fördern. Die teilnehmenden Betriebe müssen kostendeckende Erstattungen erhalten, damit der Zugang zu diesen Anlagen nicht mit der Verpflichtung zum Konsum in den Betrieben einhergeht oder andernfalls von der Kulanz der Besitzer abhängt."alls von der Kulanz der Besitzer abhängt." +
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