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Plakatiergenehmigung Info/00000138
Beginn Plakatierung 22 Juni 2013  +
Behoerde Anschrift Gemeindeverwaltung Rathausplatz 1 58570 Schalksmühle  +
Behoerde Ansprechpartner Frau Knappe "s(DOT)knappe(ÄT)schalksmuehle.de"  +
Behoerde Link www.schalksmuehle.de  +
Bemerkung aufgrund Ihrer Anfrage vom 15.06.2013 teilaufgrund Ihrer Anfrage vom 15.06.2013 teile ich mit, dass mit der Aufstellung von Wahlplakattafeln ohne Antrag sofort begonnen werden kann. Nach einem Beschluss des Gemeinderates werden gemeindeeigene Wahlplakattafeln aus Anlass von Parlaments- und Kommunalwahlen den Parteien und Wählergruppen nicht mehr zur Verfügung gestellt. Es bleibt Ihnen jedoch unbenommen, mit eigenen Wahlplakattafeln an geeigneten Standorten in der Gemeinde Schalksmühle zu werben. Sollten Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, so setzen Sie sich bitte mit dem Fachbereich II -Öffentliche Ordnung-, Herrn Schindler oder Frau Mölders, schriftlich oder telefonisch in Verbindung. Herr Schindler wird Ihnen geeignete Standflächen zuweisen können. Im Falle der Plakatwerbung weise ich schon jetzt darauf hin, dass 1. die Zustimmung der Eigentümer einzuholen ist, 2. die Plakattafeln in jedem Fall nach näherer Abstimmung mit dem Fachbereich II -Öffentliche Ordnungaufzustellen sind, 3. die Entfernung der Plakattafeln spätestens eine Woche nach dem Wahltermin zu veranlassen ist. Sollten Sie darüber hinaus in dem Bereich der Gemeinde Schalksmühle Plakatwerbung an Masten etc. betreiben wollen, bitte ich folgende Punkte zu beachten: 1. Es sollten nicht mehr als 15 Wahlplakattafeln pro Wahlbezirk im Interesse eines geordneten Ortsbildes angebracht werden. 2. Die Wahlplakate dürfen nicht unmittelbar an Bäumen, Masten, Wänden, Felsen usw. aufgeklebt werden. 3. Werbeplakate dürfen nicht aufgestellt oder angebracht werden a) im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, b) vor Bahnübergängen, c) an unübersichtlichen Kurven und in unmittelbarer Nähe von Verkehrszeichen. 4. Die Plakatwerbung darf nach Ort und Art nicht zum Verwechseln mit Verkehrszeichen und -einrichtungen Anlass geben oder deren Wirkung beeinträchtigen. 5. Es ist sicherzustellen, dass die auf Holz- oder Presspapptafeln aufgeklebten Werbeplakate an geeigneter Stelle in solcher Höhe angebracht und befestigt werden, dass sie nicht herabfallen und Fußgänger oder den Straßenverkehr gefährden können. 6. Sämtliche Werbeplakate sind in der Woche nach dem Wahltermin ohne Rückstände wieder zu entfernen. 7. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die Befestigung von Wahlplakaten an Masten der öffentlichen Straßenbeleuchtung der Zustimmung der SEWAG Netze GmbH, Lennestraße 2, 58507 Lüdenscheid bedarf, da diese Eigentümerin der Straßenbeleuchtung ist. Aus Gründen der Verkehrssicherheit und mit Hinblick auf ein geordnetes Ortsbild bitte ich, diese Punkte unbedingt bei der Wahlwerbung zu beachten.unbedingt bei der Wahlwerbung zu beachten.  +
Benutzer Sentri +
Bundesland Nordrhein-Westfalen  +
Ende Plakatierung 29 September 2013  +
Erhebungsdatum 20 Juni 2013  +
Kommune Schalksmühle  +
Piratenkontakt Piratenbüro Märkischer Kreis Karl-Arnold-Str. 28 58644 Iserlohn achim DOT ossenberg ÄT piratenpartei-nrw DOT de  +
Plakattypen Hohlkammer, Hartfaser, Dreieckständer  +
ErstelltDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki. 21 Juni 2013 19:02:52  +
Hat unpassenden Wert fürDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki. Behoerde Telefon  + , Behoerde Fax  + , Plakatmaximalanzahl  +
Kategorien Plakatiergenehmigung Info  + , Schalksmühle  +
Letzter Bearbeiter istDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki. Benutzer:Achim O +
Zuletzt geändertDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki. 18 Juli 2013 10:10:21  +
Ist eine neue SeiteDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki. falsch  +
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