| Antrag
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Der Landesparteitag beschließt unter dem E … Der Landesparteitag beschließt unter dem Einleitungstext zu dem Thema
Energiewende 16.06 folgende weitere Unterpunkte einzufügen…der bisherige
Unterpunkt 16.6.1 verschiebt sich nach hinten. Die Punkte können gesamt oder
aber auch modular abgestimmt werden.
16.6.1 Photovoltaik ist das Arbeitspferd der Energiewende
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Die Photovoltaik (PV) ist eine sehr effiziente Technologie der Stromerzeugung
mit weiterhin starkem Entwicklungspotenzial. Der Preisverfall bei den Anlagen
ist nach wie vor ungebremst und PV ist schon längst die preisgünstigste
Stromquelle.
* Versiegelte Flächen sollen so konsequent wie möglich für PV genutzt werden,
beispielsweise Dach- und Fassadenflächen sowie Parkplätze sind gute
Standorte für verbrauchsnahe Erzeugung.
* PV über landwirtschaftlich genutzten Flächen kann die Ernteerträge
verbessern, da sie z. B. Verdunstung reduziert.
* Diese und weitere innovative Optionen sollen durch Entbürokratisierung und
Streichung von Abgaben entlastet werden.
16.6.2 Windenergie als Ergänzung
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Windenergieanlagen produzieren relativ häufig gerade dann Strom, wenn PV wenig
oder nicht verfügbar ist. Daher sind sie eine gute Ergänzung zur PV.
Windenergie ist auch dezentral verfügbar und schafft regional Arbeitsplätze und
Wertschöpfung.
* Der weitere Ausbau, Onshore und Offshore, muss umweltschonend und unter
Bürgerbeteiligung erfolgen.
* Die bürokratischen Hürden müssen gesenkt werden, um den stockenden Ausbau
wieder zu beschleunigen. Dazu gehört auch, für bestehende Anlagen,
Repowering, ohne unnötige Hürden zu ermöglichen.
16.6.3 Energetische Nutzung von Biogas und Biotreibstoffen
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Biokraftstoffe sind Synthesekraftstoffen, die mit Sonne und Wind erzeugt
werden, im Wirkungsgrad weit unterlegen. Durch falsche politische Anreize
entstehen z. B. Mais- und Ölpflanzenmonokulturen zur Kraftstoffbeimischung.
Diese Entwicklung muss gestoppt werden.
* Zur Energieversorgung sollten darum hauptsächlich biologische Reststoffe
verwendet werden.
* Strom aus Biogas soll in die Lage versetzt werden, am Regelmarkt, also für
die Stützung der Netze auf Abruf betrieben zu werden. Durch die höhere
Vergütung von abrufbarem Strom ergibt sich so die Option, Biogasanlagen
ohne EEG-Einspeisevergütung zu betreiben. Hierzu muss ein passender
Rechtsrahmen geschaffen werden.
16.6.4 Power-to-Gas / Wasserstoff
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Power-to-Gas (P2G), also die Erzeugung von Wasserstoff und Methan aus
erneuerbarem Strom, ist ein wichtiger Baustein für die Energiewende.
Wasserstoff ist wichtig für die Dekarbonisierung von Industrieprozessen, wie
der Stahlerzeugung und Zementproduktion, sowie diverser chemischer Prozesse und
der Erzeugung von Synthesekraftstoffen für Verkehrs-Anwendungen, die vorerst
nicht batterieelektrisch realisiert werden können. Synthetisches Methan kann in
das vorhandene Erdgasnetz mit seinen umfangreichen Speichern eingespeist
werden, um längerfristige Speicherung zu ermöglichen.
* Die Technologie dafür ist vorhanden, muss aber wirtschaftlich noch
skalieren, dies soll gefördert werden.
16.6.5 Dezentrale Versorgungs- und Netzstruktur
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Die Energiewende wird dezentral erfolgen
* Die Erzeugung soll verbrauchsnah erfolgen.
* Das Netz über lange Strecken soll nur dem Lastausgleich und der
Versorgungsicherheit dienen.
* Dezentrale Netze schaffen eine größere Versorgungssicherheit, verteilen die
Wertschöpfung in der Fläche und senken die Gesamtkosten, sowie die
Übertragungsverluste
16.6.6. Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Strom abgabenfrei
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Wer in seinem Garten Gemüse anbaut und es selbst verzehrt, zahlt dafür
natürlich keine Abgabe oder Steuer. Dasselbe muss für die eigene Energie
gelten.
* Der Eigenverbrauch von selbst erzeugtem erneuerbarem Strom muss steuer- und
abgabenfrei sein. Das gilt auch für EE-Strom, den Unternehmen auf ihrem
eigenen Gelände erzeugen und verbrauchen.
* Die Abgabe von Strom auf dem Betriebsgelände z.B. an Mitarbeiter zum Laden
von Elektrofahrzeugen, oder an Pächter der firmeneigenen Kantine, dürfen
ein Unternehmen nicht in den Status eines Stromversorgers versetzen.
<s>16.6.7. Netzentgelte entfernungsabhängig berechnen
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Der internationale bzw. überregionale Stromhandel erfordert einen sehr teuren
Ausbau der Übertragungsnetze. Dieser übermäßige Ausbau ist bei einer
dezentralen Erzeugungs- und Verbrauchsstruktur nicht notwendig. Die heutige
Struktur der Netzentgelte berücksichtigt nicht die Gesetze der Physik. Es wird
Stromhandel über Strecken ermöglicht, die der Strom nicht zurücklegen kann.
Dies führt zu Belastungen der Netze, die kostenintensive Regeleingriffe
notwendig machen. Die dadurch verursachten Kosten werden von den Stromkunden
bezahlt, obwohl sie nicht davon profitieren.
* Für die Förderung einer dezentralen Erzeugungs- und Verbrauchsstruktur muss
die Erhebung der Netzentgelte entfernungsabhängig erfolgen.</s>
16.6.8 Stromtrassen auf Notwendigkeit prüfen
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Einmal genehmigte Stromtrassen erhalten für 40 Jahre eine garantierte Rendite,
die über die Netzentgelte finanziert wird, völlig unabhängig davon, ob die
Trassen tatsächlich benötigt werden.
Der Neubau von Stromtrassen muss sofort gestoppt werden. Zunächst muss eine
transparente Überprüfung erfolgen, ob die geplanten Trassen für eine dezentrale
Energiewende notwendig sind.
16.6.9 Lokale Netzbetreiber
Der Ausbau elektrischer Verteilnetze darf sich nicht auf
Hochspannung-Gleichstrom-Übertragung über große Entfernungen beschränken.
Gleichzeitig müssen mit derselben Priorität die Mittel- und
Niederspannungs-Wechselstromnetze ertüchtigt werden. Bei der notwendigen
Einrichtung elektrischer Verteilnetze mit Informationsübertragung zum besseren
Ausgleich zwischen Produktion und Verbrauch (Smart Grids) sind Datenschutz und
IT-Sicherheit streng zu beachten.
16.6.10 Transparente Bundesnetzagentur (BNetzA)
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Die BNetzA ist u.a. für die Prüfung und Genehmigung von Stromtrassen zuständig.
Die dafür verwendeten Planungsdaten und Entscheidungsgrundlagen werden als
Geschäftsgeheimnisse behandelt. Hier werden Entscheidungen getroffen, die
langfristige Einnahmen für Unternehmen auf Kosten der Stromkunden garantieren.
Die Planungsdaten sind öffentlich und die Entscheidungen transparent zu machen.
16.6.11 Abschaffung von Subventionen und Beihilfen für die Energiegewinnung
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Öffentliche Subventionen für die fossile und nukleare Energiegewinnung
untergraben den von uns angestrebten Wechsel hin zu einer zukunftsfähigen,
klimafreundlichen und möglichst autarken Energieversorgung in Europa.
Subventionen und Beihilfen auf Landesebene für fossile und atomare Energien
sind sofort zu beenden.
Neben den direkten Subventionen sind das Abwälzen von Kosten für die
Erschließung und den Rückbau von Kraftwerken, Bergschäden,
Schadstoffemissionen, Grundwasserhaltung und -entnahme, Steuerbefreiungen und
gesetzliche Haftungsfreistellungen versteckte Subventionen. Eine nachhaltige
Entwicklung ist nur möglich, wenn die Verursacher von Kosten und Risiken für
die Allgemeinheit auch den wahren Preis für dieses Handeln zahlen.
Brennstoffe müssen entsprechend ihrer tatsächlichen Kosten besteuert werden.
16.6.12 Haftung für die Folgekosten fossiler Energiegewinnung
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Bislang spielen Haftungskosten für Betreiber konventioneller Kraftwerke keine
Rolle, obwohl diese Kraftwerke unsere Umwelt in hohem Maße belasten. CO2
Emissionen sind deutlich stärker durch Steuern bzw. Abgaben zu belasten. Für
die Beseitigung von Folgeschäden sowie Rückbau und Renaturierung sind externe
gesicherte Rücklagen durch die Verursacher zu schaffen.
16.6.13 Forschungsinitiativen
Forschung zu Energiespeichern, deren Entwicklung und Einrichtung müssen weit
stärker als bisher stattfinden. So sollen Bergwerke als Energiespeicher genutzt
werden können. Um die Volatilität der Erneuerbaren Energieträger besser
auszugleichen brauchen wir Energiespeicher. Als Speicher eignen sich
Pumpspeicherkraftwerke in besonderer Weise. Die Verfahren sind bekannt und
funktionieren. Da NRW über eine Vielzahl an zum Teil sehr tiefen Bergwerken
verfügt, wollen wir die Möglichkeit der Installation von unterirdischen
Pumpspeicherkraftwerken auf Ihre Machbarkeit und Umsetzungsrahmenbedingungen
prüfen lassen.
16.6.14 Förderung aus Landesmitteln
Wir wollen Förderprogramme und Informationsportale bekannter machen. Die
bereits vorhandenen Informationen zur Energiewende, Einsparmöglichkeiten und
deren Fördermöglichkeiten (z.B. zur Wärmedämmung), aber auch deren rechtliche
Rahmenbedingungen müssen in der Breite der Bevölkerung ankommen. Es soll dem
Bürger generell leichter gemacht werden zu erkennen, wie er selber zu einer
gelungenen Energiewende beitragen kann. Förderprogramme sollen leichter
auffindbar sein und über das Internet beantragt werden können. Wo nötig muss es
von Verwaltungsseite eine Koordination der zuständigen Bereiche geben, um dem
Bürger die Handhabung zu erleichtern.
16.6.15 Dekarbonisierung
Wir unterstützen Bestrebungen, Kapital aus fossilen Energiefirmen abzuziehen
(Dekarbonisierng). Das Land muss dieses Deinvestment auf allen Ebenen
unterstützen. Es muss selbst deinvestieren und den kommunalen Körperschaften
und deren Stadtwerken dabei helfen.haften
und deren Stadtwerken dabei helfen. +
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