| Antragsteller
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[[Benutzer:Eim|Volker Menge]] +
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| Antragstext
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Es wird beantragt die Versammlung möge beschließen:
In § 11 Abs. 2 wird in Satz 3 nach „1/6 der“ das Wort „ akkreditierungsfähigen“ eingefügt. +
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| Begründung
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Nach derzeitiger Satzung wären bei 300 (e … Nach derzeitiger Satzung wären bei 300 (eingetragenen) Mitgliedern 50 Unterschriften nötig, um die Einberufung eines LPT zu erwirken. Auch Mitglieder, die ihrer ihrer Beitragspflicht nicht nachkommen, haben dieses Recht, obwohl sie (zum Zeitpunkt des Begehrs) bei einem LPT nicht akkreditiert würden und somit kein Stimmrecht hätten. Es ist daher unverständlich, wenn sich dieser Personenkreis an der Finanzierung der Partei nicht beteiligt, jedoch eine kostenintensive Ausgabe (LPT) erwirken darf.
Weiter ist es unverhältnismäßig, die Hürde zum Einberufungsbegehr de facto um Nichtakkreditierungsfähige zu erhöhen. Wenn von 300 eingetragenen Mitgliedern lediglich 240 ihren Mitgliedsbeitrag entrichtet haben, würde die Quote auf nur noch 40 sinken.n, würde die Quote auf nur noch 40 sinken. +
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| Ergebnis
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offen +
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| Kurzbeschreibung
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Einberufung LPT durch Mitglieder +
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| Nummer
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(bitte nicht selbst eingetragen) +
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| Paragraph
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HB:Satzung#|§_11_Absatz_2 +
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| Satzung
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[[HB:Satzung]] +
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| Titel
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Einberufung LPT durch Mitglieder +
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| Typ
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Satzungsänderungsantrag +
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| ErstelltDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki.
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24 August 2014 14:20:43 +
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| Kategorien |
Landesparteitag Bremen 2014.01 +
, Satzungsänderungsantrag Bremen 2014.01 +
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| Letzter Bearbeiter istDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki.
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Benutzer:Eim +
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24 August 2014 14:20:43 +
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falsch +
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