| Antragsteller
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[[Benutzer:Mario|Mario Tants]] +
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| Antragstext
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Der Landesparteitag möge beschließen:
De … Der Landesparteitag möge beschließen:
Der Paragraph 5 der Satzung wird wie folgt geändert. Eingefügt wird nach Absatz 4 der Absatz 5 mit dem Wortlaut "Ordnungsmaßnahmen gegen einzelne Mitglieder des Landesvorstands sind beim Bundesvorstand einzureichen und von diesem zu entscheiden. Über einen Parteiausschluss entscheidet das nach der Schiedsgerichtsordnung zuständige Schiedsgericht." Die Nummerierung der nachfolgenden Paragraphen wird entsprechend geändert.en Paragraphen wird entsprechend geändert. +
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| Begründung
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Ein Antrag auf eine Ordnungsmaßnahme ist … Ein Antrag auf eine Ordnungsmaßnahme ist bisher von den anderen Mitgliedern des Landesvorstands zu entscheiden. Eine solche Entscheidung ist nicht objektiv zu treffen, da durch die Zusammenarbeit persönliche Bindungen entstehen und die anderen Vorstandsmitglieder sich in der Regel befangen fühlen. Auch kann ein Antrag positiv beschieden werden und die Zusammenarbeit im Landesvorstand anschließend bis zum Stillstand hemmen. Leider sind wir alle nur Menschen. Satz 2 des neuen § 5 der Satzung ergibt sich aus dem Parteiengesetz § 10 Abs. 5.t sich aus dem Parteiengesetz § 10 Abs. 5. +
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| Ergebnis
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offen +
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| Kurzbeschreibung
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Eure Kurzbeschreibung +
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| Nummer
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S04 +
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| Paragraph
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HB:Satzung#|Paragraph_Nr.5,_Absatz_5 +
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| Satzung
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[[HB:Satzung]] +
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| Titel
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Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder des Landesvorstands +
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| Typ
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Satzungsänderungsantrag +
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| ErstelltDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki.
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23 April 2012 16:48:33 +
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| Kategorien |
Landesparteitag Bremen 2012.01 +
, Satzungsänderungsantrag Bremen 2012.01 +
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| Letzter Bearbeiter istDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki.
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Benutzer:Jamasi +
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19 Februar 2013 03:54:42 +
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falsch +
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