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Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Kleiner Parteitag
Antragsteller [[Benutzer:AndiPopp|AndiPopp]]  +
Antragstext Der Bundesparteitag möge beschließen den Der Bundesparteitag möge beschließen den folgenden §9x in die Bundessatzung (Abschnitt A) aufzunehmen, wobei x den alphabetisch nächsten freien Kleinbuchstaben beschreibt. <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">§9x Kleiner Bundsparteitag # Der Kleine Bundesparteitag ist die Delegiertenversammlung auf Bundesebene. # Der Kleine Bundesparteitag ist dem Bundesparteitag gleichgestellt, die Regelungen des §9b gelten entsprechend. Die Abhaltung eines Bundesparteitags oder eines kleinen Parteitags stellen Alternativen dar. # Der Kleine Bundesparteitag hat die selben Rechte wie der Bundesparteitag, sofern sie sich aus dieser Satzung, inclusive des aktuellen Paragraphen, ergeben. Abweichend hiervon, ist der Kleine Bundesparteitag nicht dazu berechtigt Änderungen an Satzung- und Grundsatzprogramm zu beschließen. # Die Bundesdelegierten werden durch die Landesverbände gewählt. Sofern die Satzung eines Landesverbandes keine eigenen Regelungen enthält, erfolgt die Wahl durch den Landesparteitag. # Der Bundesparteitag legt eine Delegiertenquote fest. Sie beschreibt wieviele Delegierten ein Landesverband pro Mitglied erhält. # Die Amtszeit der Delegierten ist das Kalenderjahr. Die erste Amtszeit ist das Jahr 2011. # Der Stichtag ist der 1. September. Der Bundesvorstand berechnet mit der aktuellen Quote die Anzahl der Delegierten, welche für die darauf folgende Amtszeit auf die Landesverbände entfallen und unterrichtet die Landesverbände davon. Diese führen bis zum Beginn der Amtszeit Delegiertenwahlen durch und melden die Ergebnisse an den Bundesvorstand. Wählt ein Landesverband keine oder nicht alle Delegierten bis zum Beginn der Amtszeit sind Wahlen auch während der Amtszeit möglich, bis dahin nimmt der Landesverband nur mit der aktuell gewählten Anzahl an Deligierten statt. # Die Landesverbände können Ersatzdelegierte wählen, welche die Delegierten bei Abwesenheit während der gesamten Versammlung vertreten. Ein Ersatzdelegierte kann nicht selbst Delegierter sein und kann nie mehr als einen Delegierten vertreten. </div> einen Delegierten vertreten. </div>  +
Begründung Grundsatzdiskussion: [http://andipopp.wordpress.com/2010/04/15/von-der-basis-ihrer-demokratie-und-der-vollversammlung-oder-jehova/]  +
Ergebnis offen  +
Kurzbeschreibung Delegiertenversammlung als Parteitag mit beschränkten Rechten  +
Nummer TE127  +
Paragraph Abschnitt A: §9x +
Satzung [[Bundessatzung]]  +
Titel Kleiner Parteitag  +
Typ Satzungsänderungsantrag +
ErstelltDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki. 15 April 2010 10:36:16  +
Letzter Bearbeiter istDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki. Benutzer:Fixbot +
Zuletzt geändertDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki. 21 Februar 2013 00:52:27  +
Ist eine neue SeiteDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki. falsch  +
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