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Benutzer:Entropy/Anträge/SatzungOberbayern
Antragsteller Thomas  +
Antragstext Abschnitt A der Satzung möge wie folgt ge Abschnitt A der Satzung möge wie folgt geändert werden: §4(1): Organe des Bezriksverbandes sind der Bezirksvorstand''', das Finanzgremium''' und der Bezirksparteitag. Es möge folgenden Paragraphen hinzufügen '''§5c - Finanzgremium''' (1) Das Finanzgremium besteht aus dem gewählten Schatzmeister und weiteren vom Parteitag gewählten Mitgliedern. Über die Anzahl der Mitglieder entscheidet der Parteitag per Beschluss. Auch Mitglieder anderer Gebietsverbände können in das Finanzgremium gewählt werden. (2) Die Mitglieder des Finanzgremiums werden vom Parteitag mindestens einmal im Kalenderjahr schriftlich geheim gewählt. Die Amtszeit endet durch Austritt, Rücktritt, Entlassung durch den Parteitag oder mit der Wahl eines neuen Vorstands. (3) Tritt der Schatzmeister von seinem Amt zurück, wählt das Finanzgremium umgehend einen neuen Schatzmeister als Vorstandsmitglied aus seinen Reihen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Besteht das Finanzgremium aus nur einer Person, ist diese der Schatzmeister. Abschnitt B §2 (1)+(2) der Satzung möge wie folgt geändert werden: (1) '''Das Finanzgremium''' als für Finanzangelegenheiten zuständiges Gremium verwaltet die Finanzen und führt Buch über die Einnahmen, Ausgaben und das Vermögen des jeweiligen Gebietsverbandes. (2) '''Jedes Mitglied des Finanzgremiums''' ist berechtigt Konten im Namen des jeweiligen Gebietsverbandes zu führen und ist alleine vertretungsberechtigt.ren und ist alleine vertretungsberechtigt.  +
Begründung Das Finanzgremium ist eine deutlich '''fl Das Finanzgremium ist eine deutlich '''flexiblere Stellvertreterregelung''' für das Schatzmeisteramt und kann dem Schatzmeister kraft Satzung '''weitere mithaftende Mitarbeiter (auch aus anderen Verbänden)''' für Finanzangelegenheiten zur Verfügung stellen. Durch das Finanzgremium können in einem Falle des Rücktritts des Schatzmeisters dessen Stellvertreter '''selber über ihre Reihenfolge als Nachrücker bestimmen'''. Auch der bisherige Schatzmeister muss nicht endgültig ausscheiden und '''kann später erneut antreten''' (z.B. nach Auszeit). Werden keine Mitglieder ins Finanzgremium gewählt, arbeitet der Schatzmeister wie bisher alleine. Hinweis: der Schatzmeister darf Aufgaben nicht an andere Ehrenamtliche Mitglieder delegieren, die nicht laut Satzung dazu befugt sind und mithaften (alternative: festangestelle Mitarbeiter). Das '''Ziel ist es mehr Leute für Finanzangelegenheiten zur Mitarbeit zu gewinnen''', da ihnen das Finanzgremium erlaubt # im grösseren Team Arbeit zu teilen (auch Mitglieder, die nicht im Vorstand sein wollen, können kandidieren) # sich gegenseitig weiter zu bilden (z.B. Anlernen des Nachfolgers) # zeitweise das Schatzmeisteramt zu übernehmen bzw. im Amt durch Übernahme durch einen Stellvertreter zu pausieren. Auch können sich Experten aus anderen Gebietsverbänden offiziell mit vollem Zugriff an der Arbeit beteiligen und unter die Arme greifen. '''Dadurch soll gewährleistet werden, dass stets ein hauptamtlicher Schatzmeister die ständige Handlungsfähigkeit des Vorstandes garantieren und er zur Entlastung Aufgaben an Befugte und Mithaftende anvertrauen kann.''' Da die Mitglieder explizit als potentielle Stellvertreter und Delegierte für die Wahl des nachrückenden Schatzmeisters gewählt sind, ist es demokratisch legitimiert. Sollte die Basis nicht mit dem Stellverteter zufrieden sein, kann das Gremium jederzeit abgewählt werden. Details: Durch das Finanzgremium werden die möglichen Stellvertreter und Helfer des Schatzmeisters in ein eigenes Gremium ausgelagert, dass nicht Teil des Vorstandes ist. Diese Möglichkeit ist explizit in PartG §23 (1) gegeben. Nur jedes Mitglied dieses Gremium hat vollen Zugriff auf das Konto bzw. Buchhaltung. Tritt der Schatzmeister als solcher zurück, kann das Gremium selbst über einen Nachfolger aus seinen Reihen bestimmen. Auch ein bisheriger Schatzmeister kann wieder gewählt werden. Das Gremium kann unabhängig tagen und sich rein um Finanzangelegenheit kümmern und Aufgaben teilen. Es ist nicht mit den anderen Pflichten des Vorstands (Bürokratie, Vertretung) belastet und haftet lediglich für Finanzangelegenheiten. Die Stellvertreter bilden dadurch kein Übergewicht im Vorstand und es wird nicht von ihnen verlangt, sich mit dessen anderen Angelegenheiten zu beschäftigen. DIe Anzahl der Mitglieder kann flexibel vom Parteitag nach Angebot und Vertrauen bestimmt werden. Im Minimalfall besteht es lediglich aus dem Schatzmeister. In der Praxis bedeutet das, das ebenso stellvertrende Schatzmeister gewählt werden, diese aber im Finanzgremium landen.erden, diese aber im Finanzgremium landen.  +
Ergebnis offen  +
Kurzbeschreibung Einrichtung eines gewählten Finanzgremiums aus Schatzmeister und Stellvertretern  +
Nummer (offen)  +
Paragraph Abschnitt A: §9, $9c +
Satzung Satzung des Bezirksverbandes Oberbayern  +
Titel Finanzgremium  +
Typ Satzungsänderungsantrag +
ErstelltDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki. 1 Juli 2012 19:06:23  +
Letzter Bearbeiter istDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki. Benutzer:Jamasi +
Zuletzt geändertDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki. 18 Februar 2013 23:48:30  +
Ist eine neue SeiteDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki. falsch  +
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