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BY:Landesparteitag 2012.3/Antragsfabrik/Auflösung und Verschmelzung
Antragsteller [[Benutzer:Entropy|Thomas]]  +
Antragstext Der Parteitag möge beschliessen, in Absch Der Parteitag möge beschliessen, in Abschnitt A §12 der Satzung wie folgt zu ersetzen: <div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="ersetzter_.C2.A712">ersetzter §12</div> <div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;"> (1) Über einen Antrag auf Auflösung eines Gebietsverbandes oder dessen Verschmelzung mit anderen Parteien kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn von dessen Parteitag beim Vorstand eingegangen ist. Zum Beschluss über den Antrag ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen, gültigen Stimmen des Parteitags des Gebietsverbands erforderlich. (2) Ein Beschluss des Parteitags über Auflösung eines Gebietsverbandes oder dessen Verschmelzung mit anderen Parteien muss in einer Urabstimmung von den stimmberechtigten Mitgliedern des Gebietsverbandes mit einer einfachen Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen bestätigt werden. Die Urabstimmung erfolgt per geheimer Urnen- oder Briefabstimmung, zu der die stimmberechtigten Mitglieder in Textform eingeladen werden und zwei Wochen Zeit haben abzustimmen. (3) Ein Beschluss über die Auflösung des Landesverbandes oder dessen Verschmelzung mit anderen Parteien bedarf der Zustimmung eines Bundesparteitages. (4) Das Weitere regelt die Bundessatzung. <div style="clear:left;"></div></div>="clear:left;"></div></div>  +
Begründung <div style="border:1px solid black; ba <div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="bisheriger_.C2.A712">bisheriger §12</div> <div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;"> Die Auflösung oder Verschmelzung regelt die Bundessatzung. <div style="clear:left;"></div></div> Für die Auflösung und Verschmelzung von Gebietsverbänden fehlen bisher notwendige Bestimmungen. Die Bundessatzung §13 (5) schreibt sogar vor "Die Landesverbände haben eine Bestimmung in ihrer Satzung aufzunehmen, wonach Beschlüsse über ihre Auflösung oder Verschmelzung zur Rechtskraft der Zustimmung eines Bundesparteitages bedürfen." Diese Vorgabe wird hiermit umgesetzt, für §13(3) eine minimales Verfahren für solche Urabstimmungen angegeben (Lenski §6 Rn 34), und ansonsten die Regelungen in der Bundessatzung gemäß §14(1) auf Untergliederungen übertragen.ß §14(1) auf Untergliederungen übertragen.  +
Ergebnis offen  +
Kurzbeschreibung Auflösung und Verschmelzung von Gebietsverbänden  +
Nummer (offen)  +
Paragraph Abschnitt A: §12 +
Satzung Satzung des Landesverbands Bayern  +
Titel Auflösung und Verschmelzung  +
Typ Satzungsänderungsantrag +
ErstelltDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki. 4 Oktober 2012 20:52:02  +
Kategorien Satzungsänderungsantrag AF BY:Landesparteitag 2012.3  + , Antragsfabrik BY:Landesparteitag 2012.3  + , LPT2011Bot  +
Letzter Bearbeiter istDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki. Benutzer:Jamasi +
Zuletzt geändertDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki. 19 Februar 2013 03:36:09  +
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