| Antragstext
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'''Gegen absolute Geschlechterquoten in A … '''Gegen absolute Geschlechterquoten in Aufsichtsräten und Vorständen'''
Es gibt politische Bestrebungen, gesetzliche Geschlechterquoten (faktisch Frauenquoten) für die Besetzung von Aufsichtsräten und Vorständen von Unternehmen einzuführen. Bei den angestrebten Maßnahmen handelt es sich um absolute Quoten, da sie die individuelle Eignung der Bewerber nicht berücksichtigen. Solche Quoten lehnen wir ab.
Wir setzen uns stattdessen bei der Besetzung von Positionen für gleiche Maßstäbe und Anforderungen, Chancengleichheit und Gleichbehandlung ein und sind gegen Benachteiligung auf Grund des Geschlechts und anderen irrelevanten Merkmalen. Absolute Geschlechterquoten führen aber gerade zu solcher Benachteiligung, da sie eine irrelevante Unterscheidung nach Geschlecht im Gesetz verankern. Es ist keine Lösung, Diskriminierungen gegeneinander aufzurechnen. Stattdessen wollen wir die Ursachen von Diskriminierung beseitigen.
Gleiche Chancen müssen nicht zu gleichen Ergebnissen führen, da Menschen mit ihren individuellen Vorlieben ihre Chancen unterschiedlich nutzen. Die Vorlieben jedes einzelnen Individuums sollen respektiert werden und der Staat soll nur dann eingreifen, wenn Menschen unnötige Hürden in den Weg gelegt werden. Da zwar jedes Individuum unterschiedliche Vorlieben hat, aber Vieles dafür spricht, dass es im Durchschnitt Unterschiede zwischen den Geschlechtern gibt, ist ein geringerer Frauenanteil an bestimmten Stellen kein hinreichender Beleg für Chancenungleichheit.
Die geforderten Frauenquoten sind ein schädlicher Eingriff in die unternehmerische Autonomie. Absolute Quoten führen zu einer Benachteiligung besser geeigneter Kandidaten, wenn sie ihnen auf Grund ihres Geschlechts die Chance auf eine Position verwehren. Ebenso werden dadurch Arbeitgeber in einigen Fällen gezwungen, Positionen an schlechter geeignete Kandidaten zu vergeben.
Dies widerspricht Artikel 3 des Grundgesetzes und ist nicht mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vereinbar.
Eine Frauenquote für Aufsichtsräte und Vorstände betrifft nur eine winzige Gruppe von Frauen, die ohnehin überwiegend durch ihre Herkunft privilegiert sind. Studien über bisher eingeführte Quoten zeigen weder positive Effekte auf Aufstiegschancen anderer Frauen, noch wirtschaftliche Vorteile für die Unternehmen. Frauen könnte unterstellt werden, nur durch die Quote in ihre Position gelangt zu sein. Dies kann die Anerkennung für die Arbeit vieler gut geeigneter Frauen vermindern. Die explizite Bevorzugung von Frauen könnte zu mehr Neid führen und Zwiespalt säen.
Der noch geringe Frauenteil in obersten Wirtschaftsgremien kann auch darauf zurückgeführt werden, dass die Generation der heutigen Führungsschicht noch unter anderen Bedingungen aufgewachsen ist. Doch die Situation hat sich in den nachfolgenden Generationen sehr verändert. Die bisherigen gesellschaftlichen Veränderungen und gesetzlichen Maßnahmen werden ihre Wirkung immer mehr entfalten.
Daher wird sich der Frauenanteil im Laufe der Zeit weiter von selbst erhöhen. Die Wirtschaft wird außerdem wegen des demografischen Wandels und Fachkräftemangels nicht umhin kommen, jede Arbeitskraft, gleich welchen Geschlechts, zu fördern.
Durch die geforderten Quoten wird unnötig versucht, in einen sich bereits vollziehenden gesellschaftlichen Wandel einzugreifen. Dabei wird eine gesetzliche Benachteiligung auf Grund des Geschlechts eingeführt und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen gefährdet. Wir halten diesen Eingriff weder für zielführend noch für gerechtfertigt. In Fällen nachweisbarer individueller Diskriminierung auf Grund des Geschlechts bietet das AGG bereits ausreichende Möglichkeiten einzuschreiten. Viel wichtiger ist es, die Diskussion auf die Chancengleichheit von Menschen mit unterschiedlichen Lebensmodellen und sozialer Herkunft als auf die Sorgen einer kleinen Wirtschaftselite zu lenken. einer kleinen Wirtschaftselite zu lenken. +
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