| Antragstext
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'''Kurzeinleitung'''
Als 1996 die Region … '''Kurzeinleitung'''
Als 1996 die Regionalisierung in Kraft trat, wurde die Bestellung des Schienenpersonennahverkehrs auf die jeweiligen Bundesländer übertragen. In Bayern war somit das Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie für den SPNV verantwortlich, das daraufhin ein hundertprozentiges Tochterunternehmen, die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG), gründete. Die BEG ist für die Planung, Koordinierung und Bestellung des Schienenpersonennahverkehrs zuständig.
(Quelle Wikipedia)
'''Bedeutung der Verkehrserbringungsverträge'''
Zu den Aufgaben der BEG gehöhrt auch die Ausarbeitung von Verkehrserbringungsverträgen. Diese wurden bislang vor allem nach politischen Vorgaben gestaltet. Die Erbringung des Vertrages wurde nach Ausformulierung europaweit ausgeschrieben um den günstigsten Anbieter für den gewünschten Verkehr zu finden.
Der Vertrag enthält detaillierte Regelungen über Fahrzeuge und deren Ausstattungen, somit auch Sitzplätze und Motorisierungen, Fahrgastinformationssysteme, Fahrkartengeldeigenanteilen, Vertragsstrafen bei zu hohen Zugausfällen und / oder Verspätungen, die Verkehrshäufigkeit und Verpflichtungen auf Anschlusszüge zu warten. Kurzum, diese Verträge regeln alles, was das Reisen mit der Bahn attraktiv macht.
Ein Beispiel für einen Verkehrserbringungsvertrag, der durch fehlende politische Kontrolle den Verkehr unattraktiver gemacht hat ist zum Beispiel das "E-Netz Augsburg". Der Vertrag war hinsichtlich der Fahrzeuge schlecht gestaltet und wird bis 2019 laufen. Der Nahverkehr Augsburg-München ist trotz eines 4-gleisigen Ausbau München-Augsburg nicht attraktiver geworden. Dadurch wird deutlich, dass diese Verträge für den Fahrgast wichtiger sind wie beispielsweise Infrastrukturplanungen.
'''Bürgerbeteiligung'''
Die BEG soll bei der Erstellung der Verträge zukünftig die Bürger beteiligen. Dazu gehört, dass der Verkehrserbringungsvertrag, welcher zur Ausschreibung vorgesehen ist, vorveröffentlicht wird und innerhalb einer angemessenen Frist verbessernde Eingaben gemacht werden können. Danach werden diese Eingaben nach Argumenten sortiert und die einzelnen Argumentationen im Verkehrsausschuss des Landtages mit Fachleuten erörtert. Der Verkehrsausschuss teilt der BEG anschließend die Punkte mit, welche im Vertrag nachgebessert werden sollen. Außerdem soll den Einreichern mitgeteilt werden, was aus ihren Ideen und Anmerkungen geworden ist. Der zur Ausschreibung vorgesehene Vertrag wird anschließend wieder im Internet und zur Ausschreibung in den gängigen Amtsmedien veröffentlicht.
Wünschenswert wäre, wenn die BEG die Meinungen der Fahrgäste und betroffenen Gemeinden aktiv einzufangen versucht.enen Gemeinden aktiv einzufangen versucht. +
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