| Begründung
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Es gibt keinen triftigen Grund, die Aufst … Es gibt keinen triftigen Grund, die Aufstellungsversammlung für die Landesliste zur Bundestagswahl bereits frühzeitig ca. ein Jahr vor der Wahl durchzuführen - vor allem nicht vor den etablierten Parteien. Es gibt hingegen sehr gute Gründe, diese Versammlung auf das nächste Jahr zu verschieben:
* Beim Bundesparteitag im November 2012 wird das Fundament für das Bundeswahlprogramm 2013 gelegt. Die Aufstellung der Landesliste sollte erst danach erfolgen, damit man einschätzen kann, wie gut die Kandidaten dieses vertreten können.
* Die einmal aufgestellten Kandidaten haben von da an kaum einen Grund sich weiter in der Vorbereitung des Wahlkampfs und -programms zu engagieren, da sie bereits über die Liste gewählt wären. Findet die Listenaufstellung jedoch später statt, dann können die Bewerber sich für ihren Listenplatz durch Engagement bei den Vorbereitungen z.B. durch Aufstellung als Direktkandidat und der intensiven Mitarbeit beim Wahlprogramm) qualifizieren.
* Die Resourcen und Zeit für die Aufstellungsversammlungen zur Bundestagswahl sollten zunächst für das Wahlprogramm und für die für den Landesverband (LV) Bayern wichtigere Landtagswahl (LTW) genutzt werden. Die Landtagswahl entscheidet, wie viel Förderung der LV in den nächsten Jahren aus staatlichen Parteienfinanzierung erhalten wird.
* Im Gegensatz zur BTW müssen für die LTW noch Unterschriften für die Zulassung gesammelt werden.
* Der eigentliche Wahlkampf beginnt erst im nächsten Jahr. Ein gut ausgearbeitetes Wahlprogramm ist aktuell wichtiger als Kandidaten aufzustellen. Direktkandidaten, die ohnehin bessere Chancen auf einen Listenplatz haben, können bereits jetzt Wahlkampf betreiben. Die Grundlage unseres Wahlerfolges wird zum einen unser Ruf als Protestpartei und zum anderen ein gutes Wahlprogramm, welches es noch zu gestalten ist, sein.
* Da eine Aufstellungsversammlung im grössten Landesverband mit sehr hohem Aufwand verbunden ist, sollte die Anfechtbarkeit oder Notwendigkeit zur Vertagung oder Wiederholung möglichst vermieden werden (siehe Niedersachsen). Dies erfordert ausreichend Vorbereitungszeit und viel Erfahrung, die am besten in vorhergehenden Versammlungen anderer Landesverbände gesammelt werden kann.
* Das Bundesverfassungsgericht hat Teile des Bundeswahlgesetztes als verfassungswidrig und damit für nichtig erklärt. Eine Änderung des Wahlgesetzes wird vor der Wahl durchgeführt werden müssen. Wie weit diese Änderungen gehen und ob sie auch die Aufstellungsversammmlungen oder Wahlkreise betreffen, ist unklar. Die Versammlung vor den Aufstellungsversammlungen der regierenden Parteien, die die Gesetzesänderungen besser abschätzen können, durchzuführen, ist riskant.
* Durch die Verschiebung können Anträge zu dem Thema auf den nächste LPT vertagt werden und stattdessen mehr Anträge zum Programm behandelt werden.
Folgender Plan wäre also für den LV Bayern sinnvoller:
# Aufstellung Direktkandidaten für die BTW (Wahlkreise)
# Aufstellung Direktkandidaten für die LTW und Bezirk (Stimmkreise)
# Aufstellungsversammlungen in den Bezirken (Wkr.-Vorschlag LTW)
# Unterschriften für die LTW sammeln (für die BTW nicht nötig)
# Aufstellungsversammlung für die Landesliste, BTW (hier gibt es keinen Zeitdruck)liste, BTW (hier gibt es keinen Zeitdruck) +
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