| Antragsteller
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Roland '[[Benutzer:Validom|ValiDOM]]' Jungnickel +
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| Antragstext
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Es wird beantragt in Abschnitt A §6 Abs. … Es wird beantragt in Abschnitt A §6 Abs. 6 der Bundessatzung vor "Auflösung" einzufügen:
<div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">
'''Strafgelder bis zur maximalen Höhe der dem Gebietsverband im laufenden Kalenderjahr zustehenden Mitgliedsbeitragsanteile, '''
</div>Mitgliedsbeitragsanteile, '''
</div> +
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| Begründung
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Um Kollisionen mit anderen Anträgen zu ve … Um Kollisionen mit anderen Anträgen zu vermeiden ist der Antrag nur so formuliert, dass er die relevante Textpassage einfügt. Zur besseren Übersicht daher in der Begründung das vor- und danach.
''' Vor der Änderung'''
<div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">
...
(6) Verstößt ein Gebietsverband schwerwiegend gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei Deutschland sind folgende Ordnungsmaßnahmen gegen nachgeordnete Gebietsverbände sind möglich: Auflösung, Ausschluss, Amtsenthebung des Vorstandes nachgeordneter Gebietsverbände. (...)
...
</div>
'''Nach dieser Änderung'''
<div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">
...
(6) Verstößt ein Gebietsverband schwerwiegend gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei Deutschland sind folgende Ordnungsmaßnahmen gegen nachgeordnete Gebietsverbände sind möglich: '''Strafgelder bis zur maximalen Höhe der dem Gebietsverband im laufenden Kalenderjahr zustehenden Mitgliedsbeitragsanteile''', Auflösung, Ausschluss, Amtsenthebung des Vorstandes nachgeordneter Gebietsverbände. (...)
...
</div>
Wenn ein Gebietsverband schwerwiegend gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei Deutschland verstößt und die übergeordnete Gliederung dagegen vorgehen will - dann sind bisher nur sehr drastische, quasi endgültige Sanktionierungen möglich. Eine monetäre Sanktionierung wäre daher als erste Ordnungsmaßnahme denkbar, welche durch die dem entsprechenden Gebietsverband zustehenden Mitgliedsbeitragsanteile gedeckelt werden sollten.sbeitragsanteile gedeckelt werden sollten. +
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| Ergebnis
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offen +
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| Kurzbeschreibung
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auch finanzielle "Strafen" ermöglichen +
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| Nummer
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TE061 +
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| Paragraph
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Abschnitt A: §6 (6) +
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| Satzung
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[[Bundessatzung]] +
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| Titel
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Ordnungsmaßnahmen gegen Gliederungen +
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| Typ
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Satzungsänderungsantrag +
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29 März 2010 13:52:18 +
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Benutzer:Fixbot +
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21 Februar 2013 00:27:56 +
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falsch +
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