| Antragsteller
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[[Benutzer:Nr 75:in spe|Nr 75:in spe]] +
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| Antragstext
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Ich beantrage, der Bundesparteitag möge b … Ich beantrage, der Bundesparteitag möge beschließen,
# in Abschnitt C: § 2 Abs 2 Satz 4 SchiedsGO das Wort "Bundesschiedsgericht" durch das Wort "Schiedsgericht" zu ersetzen,
# in Abschnitt C: § 3 Abs 2 Satz 2 SchiedsGO die Wortgruppe "folgendes Enthalten" durch die Wortgruppe "Folgendes enthalten" zu ersetzen,
# in Abschnitt C: § 3 Abs 4 Satz 2 das Wort "nächst" zu streichen,
# in Abschnitt C: § 4 Abs 3 den Satz 5 '' "Ist der Grund der Einberufung des Gerichtes ein Einspruch gegen eine Ordnungsmaßnahme, die nur den einzelnen Piraten betrifft, so enthält das Schreiben zusätzlich die Nachfrage an den Piraten, ob dieser ein Verfahren wünscht, welcher Verschlusssache ist." '' durch den Satz '' "Erfolgt die Anrufung aufgrund eines Einspruchs gegen eine Ordnungsmaßnahme, die nur den einzelnen Piraten betrifft, so enthält das Schreiben zusätzlich die Nachfrage, ob er ein nicht öffentliches Verfahren wünscht." '' zu ersetzen.liches Verfahren wünscht." '' zu ersetzen. +
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| Begründung
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Zu 1.
Nach § 1 Abs 1 Satz 2 der Schiedsg … Zu 1.
Nach § 1 Abs 1 Satz 2 der Schiedsgerichtsordnung im Abschnitt C Bundessatzung soll diese für Schiedsgerichte jeder Ordnung bindend sein. Folglich sollte es in § 2 Abs 2 Satz 4 SchiedsGO statt "bis zur Wahl eines neuen Bundesschiedsgerichts" "bis zur Wahl eines neuen Schiedsgerichtes" heißen.
Zu 2.
"Enthalten" = Rechtschreibfehler; "folgendes" ist alte deutsche Rechtschreibung; da die Ordnung überwiegend in der sogenannten neuen deutschen Rechtschreibung verfasst ist, kann dies durch "Folgendes" ersetzt werden.
Zu 3.
Hier ist das gleiche Gericht, wie in Abs 4 Satz 1, gemeint. Dies ist aber nur das "höhere" und nicht das "nächst höhere."
Zu 4.
Hier werden sinnerhaltend mehrere Sachen ausgebessert. Zu benennen sind:
a) der grammatische Fehler "welcher" ( welches ),
b) mit "Verschlusssache" ist das nicht öffentliche Verfahren in § 6 Abs 3 SchiedsGO gemeint.
'''Aktuelle Fassung'''
<div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">
Zu 1.
(2) Die Mitgliederversammlung wählt auf dem jeweiligen Parteitag fünf Piraten zu Richtern, die gemeinsam das Gericht bilden. Die gewählten Richter wählen aus ihren Reihen einen Vorsitzenden Richter, der die Leitung des Schiedsgerichts innehat und seine Geschäfte führt. In einer weiteren Wahl werden zwei Ersatzrichter bestimmt, wobei die Stimmenzahl über die Rangfolge der Ersatzrichter entscheidet. Die Richter sind bis zur Wahl eines neuen <s>Bundesschiedsgericht</s> im Amt. Schiedsgerichtswahlen finden mindestens einmal im Kalenderjahr statt.
</div>
'''Neue Fassung'''
<div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">
Zu 1.
(2) Die Mitgliederversammlung wählt auf dem jeweiligen Parteitag fünf Piraten zu Richtern, die gemeinsam das Gericht bilden. Die gewählten Richter wählen aus ihren Reihen einen Vorsitzenden Richter, der die Leitung des Schiedsgerichts innehat und seine Geschäfte führt. In einer weiteren Wahl werden zwei Ersatzrichter bestimmt, wobei die Stimmenzahl über die Rangfolge der Ersatzrichter entscheidet. Die Richter sind bis zur Wahl eines neuen '''Schiedsgericht''' im Amt. Schiedsgerichtswahlen finden mindestens einmal im Kalenderjahr statt.
</div>inmal im Kalenderjahr statt.
</div> +
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| Ergebnis
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offen +
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| Kurzbeschreibung
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Es sollte Schiedsgericht statt Bundesschiedsgericht heißen. +
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| Nummer
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TE058 +
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| Paragraph
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Abschnitt C: §2 (2) Satz 4 +
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| Satzung
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[[Bundessatzung]] +
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| Titel
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Abstellen von Unklarheiten in der Schiedsgerichtsordnung +
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| Typ
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Satzungsänderungsantrag +
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28 März 2010 11:30:37 +
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| Letzter Bearbeiter istDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki.
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Benutzer:Fixbot +
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| Zuletzt geändertDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki.
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21 Februar 2013 00:27:36 +
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falsch +
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