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Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Ämterausübung in Gebietsverbänden
Antragsteller [[Benutzer:Yuri|Yuri]]  +
Antragstext Ich beantrage in Abschnitt A: §4 (1) der Bundessatzung den Text "in der er seinen der Partei angezeigten Wohnsitz hat" durch "in dem er Mitglied ist" zu ersetzen.  +
Begründung Ämter sollen anstatt im Gebietsverband de Ämter sollen anstatt im Gebietsverband des angezeigten Wohnsitzes im Gebietsverband, in dem man Mitglied ist, ausgeübt werden können. Es ist sinnvoller, dort ein Amt antreten zu knnen, wo man auch Mitglied ist. Dies deckt sich auch mit der in der Satzung verankerten freien Gebietsverbandswahl. Siehe dazu auch Antrag [[Antragsfabrik/Wahlrecht Ort|Ort der Wahlrechtsausuebung]] und entsprechende Begründung. '''Aktuelle Fassung:''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1) Jeder Pirat hat das Recht und die Pflicht, im Rahmen dieser Satzung und der Satzung seines Landesverbandes die Zwecke der Piratenpartei Deutschland zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit der Piratenpartei Deutschland zu beteiligen. Jeder Pirat hat das Recht an der politischen Willensbildung, an Wahlen und Abstimmungen im Rahmen der Satzung teilzunehmen. Ein Pirat kann nur dort in den Vorstand eines Gebietsverbandes gewählt werden, <s>in der er seinen der Partei angezeigten Wohnsitz hat</s> (Passives Wahlrecht). Eine Ämterkumulation ist nur in den Fällen zulässig, in denen die Mitgliederversammlung der Gliederung dies für den konkreten Einzelfall explizit beschließt.</div> '''Neue Fassung:''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1) Jeder Pirat hat das Recht und die Pflicht, im Rahmen dieser Satzung und der Satzung seines Landesverbandes die Zwecke der Piratenpartei Deutschland zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit der Piratenpartei Deutschland zu beteiligen. Jeder Pirat hat das Recht an der politischen Willensbildung, an Wahlen und Abstimmungen im Rahmen der Satzung teilzunehmen. Ein Pirat kann nur dort in den Vorstand eines Gebietsverbandes gewählt werden, '''in dem er Mitglied ist''' (Passives Wahlrecht). Eine Ämterkumulation ist nur in den Fällen zulässig, in denen die Mitgliederversammlung der Gliederung dies für den konkreten Einzelfall explizit beschließt.</div>inzelfall explizit beschließt.</div>  +
Ergebnis offen  +
Kurzbeschreibung Ämterausübung im GV des Mitglieds anstatt dem des Wohnsitzes  +
Nummer TE051  +
Paragraph Abschnitt A: §4 (1) +
Satzung [[Bundessatzung]]  +
Titel Ämterausübung in Gebietsverbänden  +
Typ Satzungsänderungsantrag +
ErstelltDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki. 23 März 2010 13:20:26  +
Letzter Bearbeiter istDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki. Benutzer:Fixbot +
Zuletzt geändertDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki. 21 Februar 2013 00:25:56  +
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