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Antragsfabrik/Passives Wahlrecht bei Zahlungsverzug
Antragsteller [[Benutzer:Idee|Idee]], [[Benutzer:Anthem|Anthem]], [[Benutzer:DerJonas|Jonas M.]]  +
Antragstext Ich beantrage in Abschnitt A den § 4 Absa Ich beantrage in Abschnitt A den § 4 Absatz (4) neu zu fassen: <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(4) Solange die Mitgliedschaft eines Piraten ruht, verliert die Person das aktive und passive Wahlrecht. Das Mitglied darf das Stimmrecht nur in der Gliederung und dem Verband ausüben, die seinem, der Partei angezeigten Wohnsitz zuzuordnen sind. Eine Einladung zu einer (Haupt-) Versammlung der PIRATEN oder ein Mitgliedsausweis muss einem Piraten mit ruhender Mitgliedschaft nicht zugehen.</div> In Verbindung mit dieser Änderung beantrage ich zugleich in Abschnitt B den § 3 Absatz (2) neu zu fassen: <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(2) Befindet sich ein Mitglied in Verzug, dann ruht die Mitgliedschaft des Mitglieds bis zur Zahlung des fälligen Gesamtbetrags.</div>ng des fälligen Gesamtbetrags.</div>  +
Begründung Wer wählen will oder gewählt werden will, Wer wählen will oder gewählt werden will, der hat sich seinen Verpflichtungen gegenüber den PIRATEN zu stellen, d.h. wenn er einen Mitgliedsbeitrag bezahlen muss, soll er (bis zur Wahl) nicht (allzu) säumig sein. '''Aktuelle Fassung''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> (4) Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat seinen der Partei angezeigten Wohnsitz im Gebietsverband hat und mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist. (Aktives Wahlrecht) </div> <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> (2) Im Falle des Verzuges ruht die Mitgliedschaft des Mitglieds bis zur Zahlung. Das Mitglied verliert dadurch sein Stimmrecht auf Versammlungen aller Gliederungen. </div>mmlungen aller Gliederungen. </div>  +
Ergebnis offen  +
Kurzbeschreibung Wenn eine Person den MBeitrag trotz Pflicht nicht bezahlt, soll sie ihr Wahlrecht verlieren.  +
Nummer TE033  +
Paragraph Abschnitt A: §4 (4), Abschnitt B: § 3 (2) +
Satzung [[Bundessatzung]]  +
Titel Bei erheblichem Zahlungsverzug ruht die Mitgliedschaft  +
Typ Satzungsänderungsantrag +
ErstelltDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki. 26 Februar 2010 01:04:12  +
Hat unpassenden Wert fürDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki. Kollisionen  +
Letzter Bearbeiter istDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki. Benutzer:Fixbot +
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