Semantisches Browsen

Wechseln zu: Navigation, Suche
Antragsfabrik/Gliederungsautonomie
Antragsteller [[Benutzer:Natural|Tobias Zawisla]]  +
Antragstext Es wird beantragt in Abschnitt A der Satz Es wird beantragt in Abschnitt A der Satzung die Absätze 1 und 2 des §7 durch folgende zu ersetzen: <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1) Die Partei gliedert sich in Landesverbände. Die Landesverbände können nach ihren örtlichen Bedürfnissen Untergliederungen schaffen. Innerhalb der staatsrechtlichen Grenzen eines Landes gibt es nur einen Landesverband.<br> (2)Ein Landesverband darf nicht Gliederungen anderer Landesverbände an sich ziehen. Sollte keine Regelung in der Satzung des jeweiligen Landesverbandes getroffen sein, so untergliedert sich dieser in Bezirksverbände, Kreisverbände und Ortsverbände die deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Regierungsbezirke, Landkreise beziehungsweise der kreisfreien Städte und Gemeinden sind. Das bilden eines Kreisverbandes aus mehreren Landkreisen ist gestattet.</div> Ferner wird beantragt im Abschnitt B der Satzung den Absatz 6 des §2 folgendermaßen neu zufassen: <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(6) Ist in der Satzung des Landesverbandes keine Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel. Der Landesverband erhält 25%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 15%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%.</div> Ebenfalls wird beantragt den Absatz 7 des §2 im Abschnitt B Ersatzlos zu streichen. §2 im Abschnitt B Ersatzlos zu streichen.  +
Begründung Bezirke gibt es nicht in jedem Bundesland Bezirke gibt es nicht in jedem Bundesland und wenn sind sie teilweise sehr unpraktisch für die Arbeit vor Ort. Multikreisverbände sind bei unserer Größe sinnvoller als Einzelkreisverbände und daher muss Rechtssicherheit geschaffen werden, auch wenn die AG Recht den Pargraph bereits jetzt so auslegt das Multikreisverbände möglich sind. Die Landesverbände kennen die Gegebenheiten in ihrem Bundesland am besten und sollten dies selbst regeln dürfen. Desweiteren muss ein Teil der Finanzordnung geändert werden, da diese auch den LV überlassen werden sollten. '''Alte Fassung Satzung:''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Die weitere Untergliederung der Landesverbände erfolgt in Orts-, Kreis- und Bezirksverbände, die deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Regierungsbezirke, Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden sind.</div> '''Alte Version Finanzordnung:''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(6) Ist in der Satzung des Landesverbandes keine weitergehende Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel. Der Landesverband erhält 25%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 15%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%. (7) Sollte im Falle einer Aufteilung nach Abs. 6 kein für das Mitglied zuständiger Ortsverband existieren, fällt der ihm zustehende Anteil an den Kreisverband. Gleiches gilt für einen nicht existierenden zuständigen Kreisverband.</div> '''Neue Version:''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(6) Ist in der Satzung des Landesverbandes keine Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel. Der Landesverband erhält 25%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 15%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%. (7) - gestrichen - </div>hält 20%. (7) - gestrichen - </div>  +
Ergebnis offen  +
Kurzbeschreibung Die Untergliederung der Partei soll den Landesverbänden überlassen werden.  +
Nummer TE011  +
Paragraph Abschnitt A: §7 Absatz (1) und (2) und Abschnitt B: §2 Absatz (6) und (7) +
Satzung [[Bundessatzung]]  +
Titel Gliederungsautonomie  +
Typ Satzungsänderungsantrag +
ErstelltDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki. 23 Februar 2010 09:34:34  +
Hat unpassenden Wert fürDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki. Kollisionen  +
Letzter Bearbeiter istDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki. Benutzer:Fixbot +
Zuletzt geändertDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki. 21 Februar 2013 00:14:36  +
Ist eine neue SeiteDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki. falsch  +
verstecke Attribute die hierhin verlinken 
Antragsfabrik/Gliederungsautonomie + , Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Gliederungsautonomie + Weiterleitungsseite
 

 

Bitte den Namen einer Seite angeben, um mit dem Browsen zu beginnen.