| Abschnittskennung
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§ 4.1 Landessatzung +
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| Antragsergebnis
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angenommen +
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| Antragsteller
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[[Benutzer:SirThomasMarc|Thomas Marc Göbel]] +
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| Antragstext
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Die LMV beschliesst die Änderung der Satzu … Die LMV beschliesst die Änderung der Satzung von alt zu neu wie folgt:
'''Alt:'''
§4.1 [Der Landesparteitag (LPT)]
(1) Der Landesparteitag findet in Form der LMV oder der SDMV nach den
jeweiligen Regeln statt. Die Tagungen sind öffentlich, falls keine
besonderen Einschränkungen vorliegen.
(1a) Die LMV wählt ein Präsidium aus mindestens 3 Piraten zu ihrer
Leitung und zur Protokollführung.
(1b) Die SDMV wird durch die Abstimmungsleitung und die
Abstimmungshelfer organisiert.
(1c) Näheres, insbesondere die genaue Aufgabenverteilung der
Versammlungsämter, regelt die jeweilige Geschäftsordnung.
'''Neu:'''
§4.1 [Der Landesparteitag (LPT)]
(1) Der Landesparteitag findet in Form der LMV oder der SDMV nach den
jeweiligen Regeln statt. Die Tagungen sind öffentlich, falls keine
besonderen Einschränkungen vorliegen.
(1a) Die LMV wählt einen Versammlungsleiter und die Mitglieder des
Präsidiums. Das Präsidium besteht aus mindestens 3 Piraten zur Leitung
und Protokollführung, den Versammlungsleiter mitgezählt.
(1b) Die SDMV wird durch die Abstimmungsleitung und die
Abstimmungshelfer organisiert.
(1c) Näheres, insbesondere die genaue Aufgabenverteilung der
Versammlungsämter bei der LMV, entscheidet der gewählte Versammlungsleiter.
(1d) Der Versammlungsleiter der LMV ist verpflichtet, eigene Vorschläge
zum Präsidium durch Wahl von der LMV verifizieren zu lassen. Das
Vorschlags und Wahlrecht zu Präsidiumsmitglieder der LMV besteht
unangetastet.
(1e) Der Versammlungsleiter kann Helfer oder Ersatz der Protokollführer
berufen. Bei einem Ersatz muss die LMV zustimmen. Bei einem Helfer, der
als Kurzzeitvertretung berufen wird, steht der LMV ein Einspruchsrecht
auf Antrag zu. Dieser ist jederzeit zulässig. Antrag zu. Dieser ist jederzeit zulässig. +
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| Antragstyp
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Satzungsänderungsantrag +
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| Anzahl Enthaltungen
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0 +
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| Anzahl Ja-Stimmen
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0 +
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| Anzahl Nein-Stimmen
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0 +
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| Bearbeitungsvermerk
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Entwurf eingestellt mit Ticket-ID #10164441 am 2014-10-19
: eingereicht mit Ticket-ID PP#10164441 am 2015-04-12 +
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| Begründung
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Es handelt sich um einen Bugfix der Satzun … Es handelt sich um einen Bugfix der Satzung. Das Versammlungsgesetz dazu
lautet wie folgt.
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§ 7 VG
(1) Jede öffentliche Versammlung muß einen Leiter haben.
(2) Leiter der Versammlung ist der Veranstalter. Wird die Versammlung
von einer Vereinigung veranstaltet, so ist
ihr Vorsitzender der Leiter.
(3) Der Veranstalter kann die Leitung einer anderen Person übertragen.
(4) Der Leiter übt das Hausrecht aus.
§ 8 VG
Der Leiter bestimmt den Ablauf der Versammlung. Er hat während der
Versammlung für Ordnung zu sorgen.
Er kann die Versammlung jederzeit unterbrechen oder schließen. Er
bestimmt, wann eine unterbrochene
Versammlung fortgesetzt wird.
***
Damit ist klar, das unser gemeinschaftliches Präsidium zwar unseren
Willen zur Demokratie, nicht jedoch das geltende Recht abbildet. Denn
eine öffentliche Versammlung muss einen Leiter haben.
Daher können wir durch die o.g. Änderung der Satzung dem Gesetz genüge
tun, jedoch auch unserem Anspruch an die Wahl des Präsidiums erhalten
und sorge tragen, das kein Missbrauch entsteht.
Daher bitte ich die LMV die Satzung wie oben zu ändern.ch die LMV die Satzung wie oben zu ändern. +
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| Kurzbeschreibung
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Änderung der Versammlungsleitung zur besseren Konformität mit dem Versammlungsgesetz +
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| Veranstaltung
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LMV2015.1 +
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| ErstelltDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki.
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21 Oktober 2014 08:46:03 +
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| Kategorien |
Liste:Satzungsantrag RLP angenommen +
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| Letzter Bearbeiter istDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki.
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Benutzer:Enavigo +
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| Zuletzt geändertDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki.
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22 August 2015 22:55:21 +
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| Ist eine neue SeiteDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki.
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falsch +
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