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Antrag:RLP/0000.0/ENTWURF/Vertretungsberechtigung des Landesvorstandes
Abschnittskennung $ 4.2 Landessatzung  +
Antragsergebnis zurückgezogen  +
Antragsteller [[Benutzer:StopSecret|StopSecret]]  +
Antragstext Die Landesmitgliederversammlung möge beschDie Landesmitgliederversammlung möge beschließen, folgenden Absatz (1a) dem § 4.2 der Landessatzung hinzuzufügen: "Die Mitglieder des Landesvorstandes sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Für den Abschluss, die Änderung und die Kündigung von Verträgen ist ein Vorstandsbeschluss erforderlich." ist ein Vorstandsbeschluss erforderlich."  +
Antragstyp Satzungsänderungsantrag  +
Anzahl Enthaltungen 0  +
Anzahl Ja-Stimmen 0  +
Anzahl Nein-Stimmen 0  +
Begründung Der in diesem Fall einschlägige § 26(2) BGDer in diesem Fall einschlägige § 26(2) BGB besagt: "Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten." Das erweist sich bei der dezentralen Organisation unserer Partei als sehr unpraktisch, da je nach Größe des Landesvorstandes jedesmal mindestens 3 Unterschriften landesweit für jedwede Willenserklärung eingeholt werden müssen. Sich möglicherweise widersprechende Entscheidungen zweier Vorstandsmitglieder im Aussenverhältnis (z.B. Vertragskündigung gegen Vertragsverlängerung) werden durch den erforderlichen Vorstandsbeschluss im Innenverhältnis geregelt.andsbeschluss im Innenverhältnis geregelt.  +
Kurzbeschreibung Regelung der Einzelvertretungsberechtigung von Vorstandsmitgliedern  +
Veranstaltung LMV  +
ErstelltDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki. 13 Dezember 2016 12:54:05  +
Kategorien Liste:Satzungsantrag RLP zurueckgezogen  +
Letzter Bearbeiter istDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki. Benutzer:StopSecret +
Zuletzt geändertDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki. 29 März 2017 21:43:32  +
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