| Abschnittskennung
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§4.1 (12) der Landessatzung +
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| Antragsergebnis
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zurückgezogen +
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| Antragsteller
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[[Benutzer:Friedel|Friedel]] ([[Benutzer Diskussion:Friedel|Diskussion]]) +
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| Antragstext
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In §4.1 (12) der Landessatzung soll nach d … In §4.1 (12) der Landessatzung soll nach dem Satz, "Sie haben das Recht, kurzfristig Einsicht in alle finanzrelevanten Unterlagen zu verlangen, die ihnen dann vollständig vorzulegen sind", folgender Satz eingefügt werden: "Sie müssen eine aktuelle Datenschutzschulung nachweisen oder sich verpflichten eine Datenschutzschulung zu besuchen und eine Datenschutzerklärung abgeben."en und eine Datenschutzerklärung abgeben." +
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| Antragstyp
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Satzungsänderungsantrag +
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| Anzahl Enthaltungen
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0 +
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| Anzahl Ja-Stimmen
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0 +
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| Anzahl Nein-Stimmen
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0 +
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| Bearbeitungsvermerk
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wegen Nichteinreichung nach der LMV2017.1 archiviert +
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| Begründung
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Der Gesetzgeber fordert diese Erklärung. A … Der Gesetzgeber fordert diese Erklärung. Anders als bei den Vorstandsmitgliedern, für die das auch gilt, kann man aber von einem Rechnungsprüfer, der ja nicht mal zwingend Mitglied sein muss, aber nicht verlangen, dass er sich darüber informiert, bevor er sich zur Wahl stellt bzw. die Wahl annimmt. Daher sollte diese Forderung auch in der Satzung, nach der er gewählt wird, stehen.Satzung, nach der er gewählt wird, stehen. +
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| Kurzbeschreibung
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Die Kassenprüfer müssen ein Datenschutzschulung nachweisen oder besuchen und eine Datenschutzerklärung abgeben. +
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| Veranstaltung
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LMV2017.1 +
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| ErstelltDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki.
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30 April 2016 12:19:06 +
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| Kategorien |
Liste:Satzungsantrag RLP zurueckgezogen +
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| Letzter Bearbeiter istDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki.
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Benutzer:StopSecret +
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17 Mai 2017 13:48:03 +
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falsch +
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