Schatzmeisterclub/GO

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Geschäftsordnung des SM-Clubs

§ 1 Mitglieder

Der Fachausschuss für Finanzen – im folgenden Schatzmeisterclub genannt - besteht aus je einem für Finanzen zuständigem Vorstandsmitglied des Bundesverbandes und der Landesverbände (= bis zu 17 stimmberechtigte Mitglieder). Die Mitglieder können ihr Stimmrecht durch einen Vertreter wahrnehmen lassen, der vom jeweiligen Landesvorstand/ Bundesvorstand vor Beginn einer Sitzung in Textform benannt werden muss.

§ 2 Organisation der Sitzungen

  1. Der Schatzmeisterclub tagt mindestens zweimal jährlich. Er muss einberufen werden, wenn dies von seinem Bundesverbandsmitglied oder mindestens 3 der Landesverbandsmitglieder des Schatzmeisterclubs gefordert wird.
  2. Die Sitzungen werden durch einen von den anwesenden Mitgliedern zu bestimmenden Sitzungsleiter geleitet, dieser Sitzungsleiter lädt auch zur nächsten Sitzung ein.
  3. Termin und Ort für die nächste Sitzung werden in der Regel während der laufenden Sitzung beschlossen. Eingeladen wird mit einer Frist von 15 Tagen und darüber hinaus wird die Einladung über die öffentliche Mailingliste bekanntgegeben.

Die schriftliche Einladung enthält Angaben zum Anlass der Einberufung, den genauen Sitzungsort, Datum und Uhrzeit des Beginns der Sitzung, sowie eine vorläufige Tagesordnung und die Angabe, wo weitere aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden.

§ 3 Anträge zu einer Sitzung

  1. Antragsberechtigt ist jedes Mitglied des Schatzmeisterclubs und sein Vertreter.
  2. Anträge werden über ein geeignetes Ticketsystem eingereicht und sind möglichst zur nächsten Sitzung zu behandeln. Eine Antragsbegründung muss enthalten sein oder kann mündlich während der Sitzung vorgetragen werden.
  3. Der Antrag muss zudem, um bei der nächsten Sitzung behandelt werden zu können, spätestens 10 Tage vor Beginn der nächsten Sitzung eingereicht sein.
  4. Der Antrag selbst, das Abstimmungsergebnis, sowie eine kurze Begründung für Zustimmung oder Ablehnung des Antrags werden in das Protokoll der Sitzung aufgenommen und unverzüglich nach Ende der Sitzung veröffentlicht.

§ 3a Anträge zur Abstimmung im Umlauf

  1. Antragsberechtigt ist jedes Mitglied des Schatzmeisterclubs und sein Vertreter.
  2. Anträge zur Abstimmung im Umlauf werden während einer laufenden Sitzung gestellt. Eine Beschlussfähigkeit während der Sitzung ist nicht erforderlich.
  3. In der folgenden Sitzung wird der Antrag, genauso wie ein Antrag nach § 3 entsprechend § 3 Abs. 4 behandelt.

§ 4 Ideen

Ideen können auf der öffentlichen Mailingliste des Schatzmeisterclubs vorgetragen und diskutiert werden oder an sm-club@piratenpartei.de geschickt werden.

§ 5 Öffentlichkeit und deren Ausschluss

Mitglieder der Piratenpartei und sonstige Gäste können den Sitzungen des Schatzmeisterclubs beiwohnen. Ein Rederecht haben sie nur nach Aufforderung durch den Sitzungsleiter des Schatzmeisterclubs. Auf Aufforderung von 3 anwesenden Mitgliedern oder deren Vertretern kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Die Aufforderung ist zu begründen.

§ 6 Protokollführung

  1. Über den Verlauf der Sitzung wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt, das auf eine geeignete Weise zu veröffentlichen ist und per Beschluss in der nachfolgenden Sitzung genehmigt werden muss.
  2. Zu Beginn der Sitzung wird hierzu ein Protokollant und eventuelle Helfer bestimmt. Alternativ kann eine Regelung unter den Mitgliedern abgestimmt werden.
  3. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, namentliche Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen, Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes sowie die Namen der anwesenden Mitglieder oder ihrer Stellvertreter enthalten.
  4. Nichtöffentliche Sitzungsteile sind ebenfalls zu protokollieren, werden allerdings nicht veröffentlicht. Beschlüsse werden in zusammengefaßter Form unter datenschutz- und sonstigen rechtlichen Einschränkungen ergebnisorientiert mit dem entsprechendem Votum veröffentlicht. Die vollständigen Protokolle dieser Sitzungsteile stehen nur den aktuellen Mitgliedern und ihren Vertretern zur Einsichtnahme zur Verfügung.
  5. Als zusätzliches Protokoll wird eine Audioaufnahme, sofern es technisch möglich ist, von jeder Sitzung angefertigt und zeitnah auf eine geeignete Weise veröffentlicht. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden nicht aufgezeichnet.

§ 7 Beschlussfassung

  1. Stimmberechtigt sind nur die unter § 1 genannten Mitglieder des Schatzmeisterclubs oder deren Vertreter. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt eine qualifizierte 2/3 Mehrheit der Mitglieder oder deren Vertreter.
  2. Der Schatzmeisterclub ist beschlussfähig, wenn 2/3 seiner Mitglieder oder deren Vertreter anwesend sind.
  3. Eine Abstimmung für Anträge zu einer Sitzung gemäß § 3 dauert bis zu 48 Stunden und beginnt mit der Feststellung der Beschlussfähigkeit der Sitzung. Die Abstimmung endet vorzeitig, wenn die noch nicht abgegebenen Stimmen das Ergebnis nicht mehr verändern können.
  4. Eine Abstimmung für Anträge im Umlauf gemäß § 3a dauert bis zu 7 Tagen und beginnt mit der Antragstellung während einer Sitzung. Die Abstimmung endet vorzeitig, wenn die noch nicht abgegebenen Stimmen das Ergebnis nicht mehr verändern können.
  5. Über den Antrag ist in einem geeigneten Ticketsystem abzustimmen.

§ 8 Aufgaben und Kompetenzen

  1. Vornehmliche Aufgabe des Schatzmeisterclubs ist die Festlegung von Art und Umfang der Grundversorgung der Gesamtpartei.
  2. Beauftrage
    1. Beauftragte werden durch Beschluss ernannt. Beauftragt werden können auch Mitglieder des Schatzmeisterclubs.
    2. Der Schatzmeisterclub hat das Recht Beauftragte zu benennen, die die jeweils infrage kommenden Tätigkeitsbereiche (Geschäftsbereiche der Bundesverwaltung) analysieren.
    3. Die Beauftragten untersuchen Kostenstrukturen, Arbeitsprozesse und Rentabilität und erarbeiten gegebenenfalls Alternativmodelle.
    4. Die Beauftragten legen die Ergebnisse ihrer Untersuchungen schriftlich dem Schatzmeisterclub vor, der diese zur Grundlage seiner Entscheidungen macht.
    5. Den Beauftragten ist von den beteiligten Personen voller Zugang zu allen erforderlichen Informationen und Ressourcen zu gewähren.

§ 9 Tätigkeitsberichte

  1. Der Schatzmeisterclub fertigt zum Ende eines Wirtschaftsjahres einen Tätigkeitsbericht an.

§ 10 Änderung der Geschäftsordnung

Geschäftsordnungsänderungsanträge bedürfen einer 3/4 Mehrheit aller Mitglieder.

§ 11 Inkrafttreten und sonstige Regelungen

Diese Geschäftsordnung tritt mit Beschluss in Kraft.