Schatzmeister-Handbuch/Geschäftsstellen

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Logo Piratenpartei.svg Auf dieser Seite sind die offiziellen Anweisungen und Anleitungen des Bundesschatzmeisters.
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Änderungen bitte nur nach vorherigen Absprache mit dem amtierenden Schatzmeisterin Schwan vornehmen. Anfragen, Anregungen und auch Kritik bitte nur auf der Diskussionsseite hinterlassen. Dankeschön!

Um eine Geschäftsstelle anzumieten, muss eine Gliederung die wirtschaftliche Fähigkeit haben, die Miete zahlen zu können. Deshalb müssen die Kosten für Miete und Nebenkosten im Budget berücksichtigt werden.

Wenn verbindliche Spendenzusagen vorliegen, können diese für die Kosten mit eingeplant werden. Ein Formular für eine Dauerspende gibt es hier: http://wiki.piratenpartei.de/Datei:Spendenzusage_mit_LSV.pdf

Vorstandsbeschluss

Für die Anmietung muss vor Unterzeichnung des Mietvertrags ein gültiger Vorstandsbeschluss vorliegen. Der Vorstand sollte sich mindestens 3 vergleichbare Angebote für Geschäftsstellen einholen. Wenn dann das Angebot eines Piraten am günstigsten sein sollte, können diese Räume angemietet werden.

Mietvertrag

Der Mietvertrag muss von dem vertretungsberechtigten Vorstand unterzeichnet werden, der den Beschluss für die Anmietung der Geschäftsstelle gefaßt hat. Ohne Mietvertrag darf keine Geschäftsstelle angemietet werden. Es sollte keinesfalls vereinbart werden, dass die Räume kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Der Vermieter darf jederzeit auf die Zahlung des Mietzins verzichten und diesen Betrag an die Piratenpartei spenden. Dieses muss er nach Mietvertragsunterzeichnung schriftlich erklären. Der mögliche Verzicht auf den Mietzins darf nicht vor Unterzeichnung des Mietvertrags vereinbart werden.

Und noch einmal weil es wichtig ist: Die Gliederung muss die wirtschaftliche Fähigkeit haben, diese Geschäftsstelle anmieten zu können. Sonst dürfen die Räume nicht angemietet werden.


Versicherungen für Geschäftsstellen

Geschäftsstellen sind durch die globale Haftpflichtversicherung der Piratenpartei Deutschland kostenfrei mitversichert. Voraussetzung ist der Eintrag im Wiki: http://wiki.piratenpartei.de/Landes-_und_Kreisgesch%C3%A4ftsstellen. Zusätzlich empfiehlt es sich eine Mail an die Bundesgeschäftsstelle zu senden: bgs (at) piratenpartei (punkt) de


Haftpflichtversicherung

Welche Schäden sie abdeckt, könnt ihr hier nachlesen:

http://wiki.piratenpartei.de/Finanzen/Versicherungen

Inhaltsversicherung

Für Geschäftsstellen der Piratenpartei kann eine günstige Inhaltsversicherung über den Bundesverband abgeschlossen werden. Was alles die Inhaltsversicherung abdeckt und wie viel sie ungefähr kosten wird, könnt ihr hier nachlesen: http://wiki.piratenpartei.de/Finanzen/Versicherungen

Wenn ihr Interesse an der Inhaltsversicherung habt, schreibt eine E-Mail an die Bundesgeschäftsstelle: bgs (at) piratenpartei (punkt) de mit folgenden Eckdaten, damit unser Versicherungsmarkler Angebote einholen kann und sich dann bei euch meldet:

  • Adresse der Geschäftsstelle
  • Ansprechpartner
  • Telefonnummer
  • Die geschätzte Höhe des Wertes des Inhaltes (Rechner, Laptop, Regale,

Stühle etc.).

Buchhaltung

Mietkaution

  • Buchung Konto 015250 an Bank 012xxx

Falls ein Mitglied die Kaution privat vorgestreckt hat:

  • Buchung Konto 015250 an Konto Exxxxxx (E-Konto des Mitgliedes, E-Konten werden in 2014 die S-konten ersetzen)

Miete und Umlagen

Muss nicht notwendigerweise über einen Kreditor laufen, also direkt

  • Buchung Konto 061000 an Bank 012xxx


Noch Fragen?

Wenn noch Fragen offen sind, wendet Euch bitte an die bundesweite Verwaltungs-Mailingliste: verwaltung (at) lists (punkt) piratenpartei (punkt) de