SN:Wahlen/EW 2014/Plakatierung

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Informationen zur Plakatierung

Allgemeine Hinweise

  • Es gibt - auch für Plakatanfragen bei späteren Wahlen - eine von Philipp Schnabel erstellte Liste aller kommunalen Ansprechpartner.
  • Die Plakatierungsgenehmigungen werden zentral von Michael Bauschke eingeholt.
  • Bitte nicht wild drauflos Plakatieren. Lest euch vorher die Infos zu den Genehmigungen in den Kommunen, in denen ihr plakatieren wollt, sorgfältig durch.
  • Bitte zeichnet auf, wer wann wie viele Plakate wo gehängt hat - erstenzweitens finden wir sie auch nur so beim Abhängen zuverlässig wieder.
  • DRINGENDE BITTE: Nutzt die unten unter "Plakatierungsinformationen" angebundene Struktur, um das Hängen der Plakate zu dokumentieren.

Grundsätzliches zu den Regeln der Plakatierung

Zwar hat jede Kommune so ihre eigenen Vorstellungen, wie das zu handhaben ist, aber ein paar generelle Regeln gibt es:

Plakatierung ist nicht gestattet:
  • an oder neben Masten von Verkehrszeichen, von Verkehrsampeln sowie an oder neben Verkehrseinrichtungen
  • an Stellen, an denen Werbeträger die Verkehrsübersicht/Verkehrssicherheit gefährden oder behindern
  • in einer geringeren Entfernung als 10 m vor und hinter Straßenkreuzungen und Einmündungen
  • In einem gewissen Abstand (meistens 30-100 m) von kommunalen Einrichtungen wie Schulen, Kitas, Rathaus, Behörden, Feuerwehr etc.


In vielen Kommunen ist die Plakatierung zudem untersagt
  • an und auf Brücken, Haltestellen- und Verkehrsinseln
  • an Bäumen
  • an den Strommasten der Straßenbahn (weil die oft nicht in kommunalem Besitz sind)

Ob das in der Kommune, in der ihr plakatieren wollt, der Fall ist, entnehmt ihr bitte den angehängten Plakatierungsgenehmigungen.

Plakatierungsgenehmigungen

Hier findet ihr eine Übersicht über die Bedingungen, die ihr beim Plakatieren beachten müsst. Bitte lest euch unbedingt vor dem Plakatieren die Bedingungen für die jeweilige(n) Kommune(n) durch, in denen ihr plakatieren wollt!Sollte eine Kommune fehlen, bitte vor dem Plakatieren unter wahlkampforga@piraten-sachsen.de nachfragen. Nicht einfach Plakate aufhängen. Das könnte zu erheblichen Kosten führen!

In Kommunen, in den das Plakatieren 2013 Geld gekostet hat, wurde 2014 keine erneute Genehmigung beantragt!. Ausnahmen nur auf Anfragen oder in Städten, in denen Kommunalwahlen stattfnden: Görlitz, Plauen, Bautzen,...

Es ist in diesem Jahr keine aufwändige Wiki Infrastruktur geplant, wer ein möchte, möge diese sich anlegen. Die Pakatierung wird sich in der Regel auf einen überschaubaren Kreis verlagern und zumeist ähnlich sein wie 2013. Wer sich unsicher ist mag dort nachschauen :)

Kreis Bautzen

NICHT IN: Gemeinden Doberschau-Gaußig und Bernsdorf

Stadt Chemnitz

Stadt Dresden

Kreis Erzgebirge

NICHT IN: Gemeinden Geyer, Grünhain-Beierfeld, Jahnsdorf und Amtsberg

Kreis Görlitz

NICHT IN: Ebersbach-Neugersdorf, Verwaltungsverband Diehsa, Markersdorf und Horka

Stadt Leipzig

Kreis Leipziger Land

NICHT IN: Borna

Kreis Meißen

NICHT IN: Gemeinde Dierra-Zehren

Kreis Mittelsachsen

NICHT IN: Gemeinde Halsbrücke

Kreis Nordsachsen

NICHT IN: Gemeinde Doberschütz

Kreis Sächsische Schweiz / Osterzgebirge

Kreis Vogtland


  Es ausschließlich in der Stadt Plauen plakatiert, bei Fragen bitte direkt an Kai Grünler (genereller regionaler Ansprechpartner) wenden.

NICHT IN: Gemeinde Markneukirchen, Rosenbach, Muldenhammer, Bad Brambach

Kreis Zwickau

Plakatierungen in den Landkreisen

  • Bitte nutzt hierzu die Piratenapp