SN:Treffen/Landesparteitag/2013.3/Grundsatzprogramm

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finale Fassung dieser Seite ToRo 02:17, 12. Okt. 2013 (CEST)

GP001 Grundsatzprogrammantrag: Rückkehr zu den Wurzeln

Antragsteller: ZwenAusZwota

Der LPT möge beschließen: dass wir als Partei uns darauf besinnen, woher wir kommen und wofür wir stehen. Wir sind keine Vollprogramm-Partei. Wir sind DIE Partei des Informationszeitalters und DAS müssen wir vermitteln! Mit Wohnungsbau, Straßenbau, Drogenentkriminalisierung, Sozialverantwortung etc. sollen sich derzeit andere Parteien beschäftigen - wir müssen uns auf unsere Kernkompetenz konzentrieren!

MODUL 1:

  • Konzentration auf realistische Themen.
  • Wenige Themen, dafür spezialisiert!
  • Bürger- & pressetaugliche Aufbereitung dieser Themen


MODUL 2:

  • Ernennung von bürgernahen Bezugspersonen - man schaue sich die Wahlplakate andere Parteien an - dort wird nicht die Partei oder ein Programm, sondern ein vertrauensvolles Gesicht gewählt!
  • diese Bezugspersonen müssen sich jeweils auf ein Themengebiet spezialisieren um dieses den Bürgern und der Presse verständlich vermitteln zu können

MODUL 3:

  • Aufbereitung dieses Wahlantrages, um ihn bis auf Bundesebene durchzusetzen

GP002 Gleichbehandlung aller Menschen bei der Blutspende

Antragsteller: Raven SN

Der Landesparteitag der sächsischen Piraten möge beschließen, in das Grundsatzprogramm unter dem Punkt Gesellschaft folgendes aufzunehmen:

Gleichbehandlung aller Menschen bei der Blutspende

Die Piratenpartei Sachsen regt eine grundsätzliche Zulassung aller Menschen zur Blutspende an. Hierzu zählen wir insbesondere bislang ausgegrenzte Gruppen wie MSM (Männer, die Sex mit Männern haben), weibliche und männliche Sexarbeiter sowie Drogenkonsumenten, die Drogen intravenös (I.v.) anwenden oder schnupfen. Unzweifelhaft gilt: Die Qualität von Blutprodukten muss gewährleistet bleiben und rechtfertigt weiterhin den begründeten Ausschluss von einzelnen Menschen von der Blutspende. Sie dürfen, bei Risikoverhalten, zum Schutz anderer Menschen, von der Blutspende ausgeschlossen werden. Hierfür ausschlaggebend soll jedoch das individuell tatsächlich vorliegende Risikoverhalten und nicht ein hergeleitetes Gruppenverhalten sein.

Für die sächsischen Piraten gilt, das die Blutspenderauswahlkriterien risikobezogen, unabhängig von der sexuelle Orientierung und anderen, die persönlichen Lebensumstände betreffenden Faktoren, gefasst werden müssen.[1] Die für die Ausgestaltung der Blutspende-Richtlinien [2] Zuständigen, die Bundesärztekammer in Zusammenarbeit mit dem Paul-Ehrlich-Institut, werden deshalb von der Piratenpartei aufgefordert zu prüfen, wie die Gleichbehandlung aller Menschen bei der Blutspende zu gewährleisten ist.

Antragsbegründung

Zurzeit ist es in der Bundesrepublik Männern, die Sex mit Männern haben (MSM), Sexarbeiter und Sexarbeiterinnen sowie Drogenkonsumenten, die Drogen i.v. anwenden oder schnupfen, nicht gestattet Blut zu spenden. Die Bundesärztekammer schließt wie eingangs dargestellt, grundsätzlich MSM, neben anderen, als Gruppe, mit der stigmatisierenden Begründung, sie seien eine generelle Risikogruppe vom Blutspenden aus. Dieses Blutspendeverbot verfällt niemals, sondern gilt ein Leben lang - selbst bei nur einem einzigen sexuellen Kontakt eines Mannes mit einem anderen Mann im gesamten Leben, der Jahre zurück liegt, Abstinenz oder Monogamie.

Diese Regelung ignoriert vollkommen, dass es MSM gibt, die Safer Sex praktizieren oder jahrelang in einer monogamen Beziehung leben und von denen de facto kein höheres Risiko als von anderen Spendern ausgeht. Damit pauschalisiert die Bundesärztekammer alle MSM zu einer Risikogruppe.

Diese Regelung ignoriert vollkommen, dass es heterosexuell lebende Menschen gibt, die permanent Un-Safen Sex praktizieren. Diese Männer werden grundsätzlich nur für 4 Monate nach dem letzten unsafen Sex von der Blutspende ausgeschlossen.[3] Aufgrund moderner Testverfahren besteht längst nicht mehr das frühere Infektionsrisiko.[4] Heute kann das Erbgut des Virus direkt nachgewiesen werden und so jede Spende mit Hilfe eines Schnelltests auf HIV getestet werden. Dadurch lässt sich eine HIV-Infektion früher und sicherer erkennen.[5] Ein anderer Widerspruch ergibt sich dann auch aus dem grundsätzlichen Ausschluss von MSM bei der Knochenmarkspende. Gerade bei der Knochenmarkspende kommt es auf jeden potentiellen Spender an. Hier kann nicht auf eine Alternative zurückgegriffen werden. Außerdem wird vom Roten Kreuz sowie von einzelnen Krankenhäusern immer wieder die Knappheit an Blutspendern bemängelt. Eine ganze Gruppe davon auszuschließen wirkt diesem Problem nicht entgegen, sondern wie Hohn!

Andere Länder haben das MSM-Verbot beim Blutspenden längst abgeschafft. Spanien, Portugal, Russland und Italien erlauben beispielsweise die MSM-Blutspende.[6] Ein genereller, lebenslanger, Ausschluss verschiedener gesellschaftlicher Gruppen von der Blutspende verstößt nach unserer festen Überzeugung gegen das Diskriminierungsverbot. Die bisherigen Sicherheitsmaßnahmen bei der Blutspende sind mehr als ausreichend. Jeder Spender muss genaue Angaben über sein Krankheits- und Risikoverhalten abgeben sowie eine Erklärung bezüglich der Eignung des Blutes für andere Menschen. Damit steht es jedem frei zu entscheiden, ob sein Blut für andere Menschen geeignet ist. Weiterhin ermöglicht es der HIV-Schnelltest den eventuell vorhandenen Virus zu erkennen.[7] Gleichbehandlung aller Menschen bei der Blutspende

Quellen:

GP003 Streichung Abschnitt Antidiskriminierung aus Präambel

Antragsteller: --AndreasRomeyke 19:48, 8. Okt. 2013 (CEST)

Die in der Präambel stehenden (nicht unter eigener Überschrift stehenden) Abschnitte Antisemitismus und Abschnitt Diskriminierung aufgrund körperlicher Merkmale, genauer:

Die Abschnitte "Die PIRATEN Sachsen lehnen jegliche Formen von Antisemitismus kategorisch…", "Die Piraten in Sachsen stellen sich entschieden gegen jede Form von Antisemitismus…", "Niemand darf wegen seiner körperlichen Merkmale benachteiligt werden…" werden ersatzlos gestrichen.

Begründung

Sie gehören wegen stilistischer und inhaltlicher Mängel überarbeitet und in der Form eher in ein Wahlprogramm. Da in der Bundessatzung, im Bundesprogramm als auch ableitbar durch die Präambeln im sächsischen Grundsatzprogramm selbst, bereits antisemitische Äußerungen geächtet und mit den Grundsätzen der Piraten als unvereinbar fixiert sind, und auch die Diskriminierung anhand körperlicher Merkmale an anderer Stelle in den Programmen klar als NoGo gefasst sind, sollte einer ersatzlosen Streichung nichts im Wege stehen.

GP004 Grundversorgung, Grundsatzprogramm Verkehr

Antragsteller: --AndreasRomeyke 19:55, 8. Okt. 2013 (CEST) Das Grundsatzprogramm Verkehr wird ergänzt um ff. Absatz nach Absatz 2:

Zur Sicherstellung der Grundversorgung verbleibt die Verkehrsinfrastruktur in öffentlicher Hand.

Begründung

Aufgrund der Bestrebungen staatliche Infrastrukturaufgaben in PPI-Projekte auszulagern sollten wir in Übereinstimmung mit dem Bundesprogramm sicherstellen, dass Sachsen die Verkehrsinfrastruktur, die zur Grundversorgung notwendig ist, nicht privatisiert.

GP005 Umwidmung 'Tierschutz' als Wahlprogramm

Antragsteller: --AndreasRomeyke 20:05, 8. Okt. 2013 (CEST)

Der unter der Überschrift 'Tierschutz' zu findende Abschnitt im aktuellen Grundsatzprogramm wird aus dem Grundsatzprogramm entfernt und unverändert als Teil des Wahlprogramms aufgenommen.

Begründung

Die inhaltliche Fassung des ursprünglich im Grundsatzprogramm zu findenden Abschnittes zum Thema Tierschutz geht sehr tief, sprengt dabei aber die für Grundsätze üblichen Kriterien. So sind Grundsatzprogramme in der Regel so gestaltet, dass sie die Politik der Partei über einen längeren Zeitraum begleiten können. Wahlprogramme sind dagegen als konkrete Vorhaben in der kommenden Legislaturperiode angelegt und enthalten oft eine Angabe, welche Gesetze man wie ändern möchte. Genau diese Angaben enthält der ursprüngliche Abschnitt und sollte daher ins WP übernommen werden.

GP006 Umwidmung 'Inneres, Kennzeichnung Polizei' als Wahlprogramm

Antragsteller: --AndreasRomeyke 20:49, 8. Okt. 2013 (CEST)

Der unter der Überschrift 'Kennzeichnungspflicht' zu findende Abschnitt im aktuellen Grundsatzprogramm wird aus dem Grundsatzprogramm entfernt und unverändert als Teil des Wahlprogramms aufgenommen.

Begründung

Die inhaltliche Fassung des ursprünglich im Grundsatzprogramm zu findenden Abschnittes zum Thema Kennzeichnungspflicht geht sehr tief, sprengt dabei aber die für Grundsätze üblichen Kriterien. So sind Grundsatzprogramme in der Regel so gestaltet, dass sie die Politik der Partei über einen längeren Zeitraum begleiten können. Wahlprogramme sind dagegen als konkrete Vorhaben in der kommenden Legislaturperiode angelegt und enthalten oft eine Angabe, welche Gesetze man wie ändern möchte. Genau diese Angaben enthält der ursprüngliche Abschnitt und sollte daher ins WP übernommen werden.

GP007 Präambel Inklusion

Antragsteller: Raven SN

Der Landesparteitag der sächsischen PIRATEN möge beschließen, in das Grundsatzprogramm unter dem neu zu schaffenden Punkt Inklusion folgendes aufzunehmen:


Die PIRATEN Sachsen fordern, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen umzusetzen.

Es muss gewährleistet werden, dass gleiche Lebensbedingungen sowie Chancengleichheit bestehen bzw. geschaffen werden. Allen Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen, ist für uns ein primäres Ziel. Die direkte Beteiligung von behinderten Menschen an allen gesellschaftlichen, kommunalen und politischen Prozessen und Projekten ist zwingend Voraussetzung für die geforderte Teilhabe und Chancengleichheit.

Wir verweisen dabei auf die bereits 2009 von Deutschland ratifizierte UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und fordern die noch ausstehende Umsetzung dieser. Gesetzesentwürfe, die den Inhalten der UN-Konvention entsprechen, müssen aktiv gefördert werden.

Die Zusammenarbeit mit in diesem Feld tätigen Selbsthilfegruppen, Vereinen und Verbänden wird dabei als Grundlage eines umfassenden Ansatzes für die sächsische Inklusion dienen.

GP008 Neue Präambel

Antragsteller: Alchymist

Der LPT möge beschließen, die bestehende Präambel des Grundsatzprogrammes mit der folgenden zu ersetzen:

Freiheitsbegriff

Die sächsischen PIRATEN verstehen unter Freiheit die Möglichkeit zu einem selbstbestimmten Leben. Diese Freiheit hat ein Mensch nur, wenn grundlegende materielle Bedürfnisse gedeckt sind und er einen Zugriff auf die Ressourcen der Gesellschaft wie Bildung, Kultur und Kommunikation hat. Freie Menschen brauchen freien Zugang zu Informationen und einen Schutz ihrer Privatsphäre.

Verständnis von Mensch, Staat und Gesellschaft

Wir verstehen die Gesellschaft als einen Zusammenschluss mündiger, freier und selbstbestimmter Menschen. Die Funktion des Staates ist es, die Freiheit und das Selbstbestimmungsrecht sowie alle durch die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" garantierten Rechte der Menschen auf seinem Territorium zu garantieren. Er ermöglicht die Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben und damit deren Freiheit im obigen Sinn. Er wacht darüber, dass die Freiheiten der Menschen nicht durch andere Menschen unzulässig eingeschränkt werden.

Alles Staatshandeln muss jederzeit transparent und nachvollziehbar sein. Angestellte des Staates sind Angestellte der Bürger.

Toleranz und Diskrimimierung

Die sächsischen PIRATEN treten entschieden gegen jede Form gruppenbezogener Diskriminierung oder gar des gruppenbezogenen Menschenhasses, wie z.B. Antisemitismus, ein. Wir akzeptieren alle Menschen mit ihren angeborenen und/oder selbstgewählten Äußerlichkeiten, Fähigkeiten und Einstellungen als gleichberechtigt und wehren uns gegen Versuche diese zu normieren. Wir sehen uns in der Verpflichtung, uns gegen alle Dogmen und Organisationen einzusetzen, die das Selbstbestimmungsrecht und das Diskriminierungsverbot infrage stellen.

GP009 Sachliche und wissensbasierte Politik (evidence-based policy)

Antragsteller: Alchymist

Der LPT möge beschließen an geeigneter Stelle in das Grundsatzprogramm folgenden Absatz aufzunehmen:

Wissens- und evidenzbasierte Politik

Die Politik der PIRATEN zielt darauf ab, für erkannte Probleme Lösungen zu suchen, die sich an empirischen wissenschaftlichen Erkenntnissen orientieren. Wir sind bereit auch ungewöhnliche Lösungsansätze zu berücksichtigen und durch Feldversuche ihre praktische Eignung zu untersuchen. Das Handeln des Staates soll sich auf Erkenntnisse stützen - es soll so weit wie möglich evidenzbasiert sein.

Auf dem Gebiet der Medizin hat das Anwenden wissenschaftlicher Erkenntnisse aus randomisierten kontrollierten Studien (RCT) in den letzten 50 Jahren außerordentliche Fortschritte für die Gesundheit gebracht. Andererseits werden z.B. im Bildungs- und Sozialbereich riesige Summen augegeben, ohne dass kritische Probleme daurch gelöst worden wären. Die Politik kann die Wirkung von Interventionen verbessern, wenn sie ähnlich wie die Medizin stärker auf evidenzbasierte Methoden setzt.

Begründung:

Wir behaupten, dass wir neue Lösungen suchen (und möglichst auch finden) wollen. Gleichzeitig wollen wir undogmatisch sein und uns nicht im Links-Rechts-Schema einordnen lassen. Das bedeutet, wir suchen pragmatische Lösungen, die durch Erkenntnisse abgesichert sind. Wo es keine Erkenntnisse gibt, muss man eben etwas experimentieren. Das zeichnet uns aus: wir wollen die Systeme verstehen, und Wege finden, sie in unserem Sinne zu hacken.

Für "evidence-based policy" gibt es eigentlich ebensowenig eine schöne Übersetzung wie für "evidence-based medicine" (EBM), da es für "evidence" keine adäquate deutsche Übersetzung gibt (das deutsche "Evidenz" entspricht dem englischen "self-evidence"). "Evidenzbasiert" setzt sich aber im deutschsprachigen Raum durch [4].

[1] http://en.wikipedia.org/wiki/Evidence-based_policy

[2] http://de.wikipedia.org/wiki/Randomisierte_kontrollierte_Studie

[3] Test, Learn, Adapt: Developing Public Policy with Randomised Controlled Trials https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/62529/TLA-1906126.pdf

[4] http://www.duden.de/rechtschreibung/evidenzbasiert