SN:Treffen/Landesparteitag/2012.1/Programm/WA04

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  • Antragsteller: Dr. Thomas Walter, einegereicht am 21.02.2012, 17:40 Uhr per Email

WA04: Zusatzmodul zu WA03

Hinweis

Dieser Antrag kann nur dann behandelt werden, wenn der Antrag WA03 positiv beschieden wurde.

Variante A

Über den Bundesrat soll Sachsen einen Gesetzesentwurf einbringen, der Abgeordnete im Landtag und Bundestag, die zugleich auch Berufe im Sinne von §203 Abs.1 Nr. 3 StGB ausüben, verpflichtet, die ausgeführten Mandatsaufträge offenzulegen. Dies soll nicht Mandatsverhältnisse betreffen, die schon bei Antritt des Abgeordnetenamtes bestanden. Die Bundesgesetze sind entsprechend zu ändern.

Variante B

Vorstehender Antrag aber nur die Bundestagsabgeordneten betreffend.


Begründung

Auf dem Plenum vom 4.2.2012 würde dieses Thema erörtert. Es gab einige Stimmen, die eine solche Verschärfung wünschten. Es führt aber dazu, dass einige sachkundige Freiberufler davon abgehalten werden, für das Parlament zu kandidieren. Denn wenn Mandanten wissen, dass sie sich nicht mehr anonym an den Freiberufler wenden dürfen, ist faktisch die Berufsausübung unterbunden, wenn der Betreffende Abgeordneter wird. Die Frage ist, ob man sich dies erlauben kann und will, denn gerade die Gesetzgebungsarbeit erfordert den besonderen Sachverstand von Juristen, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern usw. Besonders problematisch ist dies, wenn auch dies den Landtagsabgeordneter betreffen soll, denn gerade für Freiberuflern sind die im Landtag gewährten Diäten oftmals weniger, als das was sie als Selbständige verdienen. Deshalb der weitere Modulantrag. Darüber hat der LPT2012.1 zu befinden.