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Landesverband Sachsen

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Landesparteitag 2011.1 in Görlitz

Landesparteitag der Piratenpartei Sachsen

Der Landesparteitag möge folgendes Positionspapier beschließen.

Transparenz und Korruptionsbekämpfung in Sachsen

„Wissen ist Macht“ wird bislang eher als Legitimation dafür verwendet, Wissen für sich zu behalten, abzuschotten und zu monopolisieren. Eine erfolgreiche Gesellschaft des 21. Jahrhunderts muss den Satz erweitern zu „Wissen ist Macht – wenn es allen gehört“. Denn eingesperrtes Wissen ist gesellschaftlich totes Wissen und nutzt zunächst nur dem, der daraus „Kapital“ schlägt.

Umweltschutz-Organisationen, Bürgerrechtsgruppen, Verbraucherschützer und viele andere Organisationen und Initiativen, die die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vertreten, warten z.B. darauf, dass die öffentliche Verwaltung ihre Informationsschätze teilt und nicht versteckt. Die Piratenpartei Sachsen versteht sich als Vertreterin dieser Gruppen.

Damit der Bürger seiner Kontrollpflicht dem Staat gegenüber nachkommen kann, muss dieser offen und transparent aufgestellt sein. Die Demokratie wird gestärkt, wenn mehr Mitwirkungsmöglichkeiten und Einblicke in die Abläufe von Politik und Verwaltung gewährt werden. Durch Einsicht in die Staatsgeschäfte können Korruption, Bürokratie und Lobbyismus erkannt werden. Inkompetenzen und Versäumnisse werden schneller aufgedeckt.

Informationsfreiheitsgesetz

Die Intransparenz staatlicher Strukturen in Sachsen erschwert es den Bürgern, sich zu beteiligen oder die Politik zu überprüfen. Dabei ist für effektive politische Teilhabe dringend ein zeitgemäß gestalteter Zugang zu Fakten notwendig. Um dies zu ermöglichen, haben der Bund und elf andere Bundesländer bereits ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) eingeführt, mit dem jeder das Recht auf Akteneinsicht oder einen Auskunftsanspruch gegenüber Behörden und Verwaltung hat. Wir fordern daher auch in Sachsen die Einführung eines Rechts auf Akteneinsicht und Abkehr vom Prinzip der Amtsverschwiegenheit.

Die derzeitige Praxis der Ablehnung von Auskunftsansprüchen unter dem Vorwand von Geschäfts- oder Amtsgeheimnissen sowie die Verschleppung und Verhinderung solcher Ansprüche durch langsame Bearbeitung, hohe Gebühren und Auslageerstattungen halten wir für bürgerfeindlich. Wir fordern daher eine Deckelung der Gebühren und Auslagen sowie Fristen für die Auskunftserfüllung ein, verbunden mit Sanktionen bei Nichterfüllung. Schon beim Anlegen neuer Akten muss die Verwaltung deren mögliche Veröffentlichung mit berücksichtigen.

Transparente Gesetzgebung

Um die Entstehung von Gesetzen nachvollziehen zu können, wollen wir schon die Referentenentwürfe von Gesetzen sowie das Ergebnis der Verbändeanhörung öffentlich machen. Jeder Bürger soll Stellung zu Gesetzesvorhaben nehmen können. Wir wollen verhindern, dass Vertreter von Verbänden oder Unternehmen Gesetze schreiben.

Transparenz bei Besetzung von Ämtern

Die Piratenpartei Sachsen fordert eine Verbesserung der Transparenz bei der Besetzung von Ämtern und öffentlichen Aufsichtsgremien. Darunter fallen zum Beispiel die Beigeordneten in großen Kreisstädten oder Verwaltungsräte. Diese sollen sich vorab nach dem Muster der Vorstellung von EU-Kommissaren im Europäischen Parlament in den jeweiligen parlamentarischen Gremien öffentlich den Fragen von Abgeordneten und Bürgern stellen müssen. Damit wollen wir vermeiden, dass diese Positionen nur nach Parteiproporz besetzt werden. Die Landräte sollen direkt durch die Bevölkerung in den Landkreisen gewählt werden.

Karenzzeit für Amtsträger

Die Verpflichtung eines Amtsträgers gegenüber dem Gemeinwohl darf nicht durch Zuwendungen aus der Wirtschaft untergraben werden. Ergänzend zu den existierenden Vorschriften zu Nebentätigkeiten setzt die Piratenpartei Sachsen sich für eine Einführung einer Karenzzeit von mindestens drei Jahren nach Ende der Amtszeit ein. In diesem Zeitraum müssen ehemalige Amtsträger eine Erwerbstätigkeit genehmigen lassen, die den ehemaligen Zuständigkeitsbereich betrifft. Ein unabhängiger Ethikrat prüft diese Erwerbstätigkeit und spricht eine öffentliche Empfehlung aus. Falls dem ehemaligen Amtsträger eine Tätigkeit untersagt wird, wird die Zahlung des Übergangsgeldes auf seinen Antrag hin verlängert. Die Regelung soll für Mitglieder der Landesregierung, Staatssekretäre, Beamte und kommunale Wahlbeamte gelten.

Offenlegung der Nebeneinkünfte von Landtagsabgeordneten

Die Höhe und Herkunft aller Einnahmen aus Nebentätigkeiten müssen einzeln und in vollem Umfang veröffentlicht werden. Dazu ist ein Modell erforderlich, das über die Regelungen auf Bundesebene hinausgeht. Das dreistufige System reicht nicht aus, da die höchste Stufe von 7000 Euro nichts darüber aussagt, wie hoch die Nebeneinkünfte tatsächlich ausfallen. Um mögliche Interessenkonflikte erkennen zu können, müssen die zusätzlichen Einkünfte offengelegt werden.

Transparenter Haushalt

Die Transparenz im Haushalt des Landes und bei der Verwendung von sonstigen Landesmitteln muss dringend verbessert werden. Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit sind nicht im erforderlichen Maße gewährleistet. Die Haushalte der überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanzierten Stiftungen wie der Landesstiftung sollten unter verstärkter parlamentarischer Kontrolle stehen. Für die Haushaltspläne der Kommunen wollen wir die Pflicht zur Veröffentlichung der Entwürfe und der verabschiedeten Haushaltssatzung einschließlich des Stellenplans in der Gemeindeordnung verankern.

Unabhängigkeit der öffentlichen Verwaltung

Die Mitarbeit von Angestellten von Unternehmen, Verbänden, Vereinen und Gewerkschaften in der öffentlichen Verwaltung und in Ministerien hat in der letzten Zeit die öffentliche Aufmerksamkeit erregt. Laut Presseberichten arbeiten etwa 120 Angestellte von Firmen und Verbänden in Ministerien und der öffentlichen Verwaltung mit und haben so Zugang zu internen Informationen und Akten; teilweise arbeiten sie sogar an Gesetzgebungsvorhaben und Verwaltungsentscheidungen mit, die die Interessen ihres Arbeitgebers betreffen.

Der ständige Informationsaustausch zwischen Verbänden, Unternehmen und Interessengruppen auf der einen Seite und der Verwaltung auf der anderen Seite ist Bestandteil des politischen Systems und daher im Prinzip nützlich und vertretbar. Auch die Piratenpartei Sachsen hält grundsätzlich einen Austausch zwischen Wirtschaft und Verwaltung vor dem Hintergrund der neuen und komplexen Fragestellungen der Gesellschaft für notwendig.

Dieser Austausch kann in Einzelfällen auch die Mitarbeit von Unternehmens-, Verbands- sowie Gewerkschaftsangehörigen in der öffentlichen Verwaltung und in Ministerien umfassen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Mitarbeit von Angestellten von Unternehmen und Verbänden in der öffentlichen Verwaltung und in Ministerien offen und transparent gestaltet ist und sofern keine unzulässige Einflussnahme auf den Kernbereich der Verwaltungstätigkeit erfolgt.

Interessenkonflikte müssen also vermieden werden. Nur unter solchen Bedingungen kann das Vertrauen der Bürger in die Integrität und die Neutralität der Verwaltung aufrechterhalten werden.

Daher fordert die Piratenpartei Sachsen als Mindeststandard,

  • dass die Verwaltungen und die Ministerien jährlich in einem Bericht, der im Internet zu veröffentlichen ist, darlegen, welche Mitarbeiter von Unternehmen, Verbänden und Vereinen sowie Gewerkschaften wie lange in den Organisationen mitgearbeitet haben und mit welchen Aufgaben sie befasst waren. Die Veröffentlichungspflicht bezieht sich auch auf Personen, die nicht in einem Angestelltenverhältnis zu den Unternehmen, Verbänden beziehungsweise Vereinen stehen, sondern als freie Mitarbeiter/innen oder Berater/innen für diese tätig sind bzw. waren.
  • die Mitwirkung der "abgeordneten" Person an der Erstellung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen, die die Tätigkeit des Unternehmens oder eines mit diesem verbundenen Unternehmens oder Branchen-, Verbands- beziehungsweise Vereinsinteressen berühren, bei denen die Person beschäftigt ist, muss ausgeschlossen sein.
  • im Übrigen darf die „abgeordnete“ Person nicht direkt oder indirekt an der Vorbereitung oder Durchführung von Grundsatzentscheidungen und Verwaltungsentscheidungen mitwirken, die die Tätigkeit des Unternehmens oder eines mit diesem verbundenen Unternehmens berühren, beziehungsweise die Branchen-, Verbands- oder Vereinsinteressen betreffen. Seitens der öffentlichen Verwaltung werden ferner zur Bewältigung neuer komplexer Fragestellungen immer mehr externe Beratungsleistungen eingekauft. Nur wenn die öffentliche Verwaltung und die Ministerien festgestellt haben, dass diese Aufgaben allein durch eigene Kräfte nicht zu erledigen sind, kommt nach Auffassung der Piratenpartei Sachsen der Einkauf von externen Beraterleistungen in Betracht (Grundsatz der Subsidiarität des Einsatzes von externen Beratern).

Kommt es ausnahmsweise zum Einsatz von externen Beratern, müssen sich die Kosten für den Einsatz in einem marktüblichen Rahmen halten. Weiterhin muss ein unzulässiger Einfluss externer Berater auf die Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Ministerien verhindert werden. Nur so kann das Vertrauen der Bürger in die Integrität und die Neutralität der Verwaltung zurück geholt werden.

Daher fordert die Piratenpartei Sachsen, beim Einsatz externer Berater in der öffentlichen Verwaltung und in Ministerien folgende Gründsätze zu beachten:

  • Die Entscheidung über den Einsatz externer Berater muss nachvollziehbar und transparent erfolgen. Dies setzt voraus, dass die zu lösende Aufgabe nachvollziehbar beschrieben und abgegrenzt wird, dass die Notwendigkeit geprüft und die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von externen Beratern ermittelt wird.
  • Die Beraterleistung muss öffentlich, gegebenenfalls europaweit ausgeschrieben werden. Sofern Eilbedürftigkeit geltend gemacht wird, ist diese zu begründen. Auch bei ausnahmsweise freihändiger Vergabe, muss die Vergabeentscheidung transparent sein und gleichwohl der Wettbewerb sichergestellt werden.
  • Die Verträge müssen so abgefasst sein, dass die Leistung, die durch Externe erbracht werden soll, sowohl inhaltlich als auch zeitlich eindeutig beschrieben und kontrollierbar ist.
  • Damit eventuell auch Ansprüche aus vertragswidrigem Verhalten oder Schlechtleistungen geltend gemacht werden können, müssen die Ergebnisse der Beraterleistungen auch zeitnah abgenommen werden.
  • Die nach dem Haushaltsrecht erforderliche Erfolgskontrolle ist durchzuführen (Nr. 2.2 der VV zu § 7 BHO).
  • Das gesamte Verfahren einschließlich der Entscheidung über das ob des Einkauf von externen Beratungsleistungen sowie die Umsetzung von Beraterleistungsergebnissen ist zu dokumentieren.

Alle direkt oder indirekt vom Staat mehrheitlich kontrollierten Unternehmen oder Organisationen für eine Volltagstätigkeit bezahlten Beamte und Angestellte müssen alle Nebeneinkünfte , die nicht aus Kapitalvermögen oder Vermietung/Verpachtung stammen, öffentlich machen.

Die Umsetzung dieser Grundsätze würde auch die Beachtung der Forderungen des Bundesrechnungshofes – Eckpunkte für den Einsatz externer Berater durch die Bundesverwaltung im Papier vom 29. Januar 2007 – sicherstellen.

Korruptionsprävention im Vergabewesen

Die öffentlichen Ausgaben für den Einkauf von Investitions- und Gebrauchsgütern sowie für Bau- und Dienstleistungen belaufen sich in Deutschland auf mehr als 250 Milliarden Euro pro Jahr. Die Regeln für die Vergabe der entsprechenden Aufträge sehen Wettbewerb und begrenzte Transparenz vor. In der Realität werden die Wettbewerbsgrundsätze häufig unterlaufen und die Transparenz weiter eingeschränkt. Dadurch werden Manipulationen der Vergabeentscheidungen und Korruption erleichtert und ungerechtfertigte Profite in private Taschen gelenkt – wie Korruptionsvorwürfe vor allem in vielen deutschen Kommunen immer wieder zeigen. Die volkswirtschaftlichen und finanziellen Schäden durch Korruption werden auf viele Milliarden Euro jährlich geschätzt, Fast noch schlimmer als diese materiellen Schäden wiegt der hierdurch verursachte Vertrauensverlust des Bürgers in Politik und Verwaltung.

Die Piratenpartei Sachsen setzt sich dafür ein, die Einhaltung klarer Wettbewerbsregeln durchzusetzen und mehr Transparenz zu schaffen, und so die Einfallstore für Korruption zu schließen. Maßnahmen zur Korruptionsprävention bei der öffentlichen Beschaffung dürfen sich aber nicht auf das Vergabeverfahren im engeren Sinn, d.h. die Auswahl des Lieferanten oder Dienstleisters, beschränken, sondern müssen sehr viel weiter greifen: Korruptionspotenzial bei Investitionsprojekten oder beim Einkauf gibt es bereits bei der politischen Entscheidung über die Durchführung oder die Dimensionen eines Projekts, und auch bei der Durchführung und Abwicklung von Projekten bestehen erhebliche Korruptionsrisiken (durch nachträgliche Änderungen des Leistungsverzeichnisses oder der Preise).

Besonders wichtig für die Vermeidung von Korruption sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Beschaffung durch die öffentliche Hand, d.h. die Regeln, die beim Einkauf zu beachten sind sowie die entsprechenden gesetzlich vorgesehenen Kontrollmechanismen. In diesen Bereichen sehen wir Änderungsbedarf:

Korruptionsdelikte finden fast ausschließlich im Rahmen intransparenter Vergabeverfahren wie der so genannten „freihändigen Vergabe“ und bei „beschränkten Verfahren“ ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb statt (die häufig vom Auftraggeber genutzt werden, obwohl öffentlicher Wettbewerb vorgeschrieben ist). Aus diesem Grund fordert die Piratenpartei Sachsen die hier immer weiter ausufernden Missbrauchsmöglichkeiten zu beseitigen.

Bereits heute sind eigentlich schon nach geltendem europäischem Recht Vergabeverfahren ohne angemessene Publizität grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen sind nur unter engen Voraussetzungen möglich. In Recht und Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe in Deutschland wird dies aber noch nicht ausreichend berücksichtigt. Die Europäische Kommission hat zu dieser Frage im Juni 2006 eine Mitteilung veröffentlicht ("Mitteilung der Kommission zu Auslegungsfragen in Bezug auf das Gemeinschaftsrecht, das für die Vergabe öffentlicher Aufträge gilt, die nicht oder nur teilweise unter die Vergaberichtlinien fallen"), in der konkrete Hinweise zur Umsetzung der Transparenzpflichten aus dem EG-Vertrag in das nationale Recht gegeben werden. Diese werden bei der Reform des deutschen Vergaberechts zu berücksichtigen sein.

Als eine der Grundvoraussetzungen für die Transparenz und damit Korruptionsschutz sieht die Piratenpartei Sachsen deshalb den möglichst unbeschränkten Zugang der Zivilgesellschaft zu den Informationen über Entscheidungsprozesse der Verwaltung im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen an.

Dies wird strategisch durch die in Teilbereichen bereits umgesetzte Forderung nach umfassenden Regeln zur Informationsfreiheit unterstützt. Für ebenso wichtig hält die Piratenpartei Sachsen die Einführung eines Zentralregisters, in dem Unternehmen aufgeführt sind, die wegen Korruptionsdelikten von einzelnen öffentlichen Auftraggebern von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen wurden. Auch die Einführung eines besseren Informanten- (Whistleblower-) Schutzes in Deutschland könnte einen wichtigen Beitrag leisten.

Ein wirksames und global angewandtes Instrument ist der von Transparency International entwickelte Integritätspakt, dem sich vor allem bei größeren Bauvorhaben der Auftraggeber und alle Anbieter unterwerfen, mit klaren Verhaltensvorgaben und ebenso klaren Sanktionsandrohungen.

Vergaberegister zur Korruptionsbekämpfung

Die Piratenpartei Sachsen fordert ein Vergaberegister zu etablieren, mit dessen Hilfe bereits auffällig gewordene Firmen künftig von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Diese Informationen sollen nicht nur Behörden zur Verfügung stehen, sondern auch der interessierten Öffentlichkeit. Das Korruptionsbekämpfungsgesetz von Nordrhein-Westfalen kann hier als Vorbild dienen.

Schlusswort

Ein Politiker ist nach unserer Auffassung jemand, der die Regeln unserer Gemeinschaft mitgestaltet. Wir sehen uns als Politiker im besten Sinne. Ein Politiker ist nach unserer Auffassung jemand, der die Regeln unserer Gemeinschaft mitgestaltet. Bei den Piraten kann nicht nur jeder Bürger mitmachen, wir fordern den Bürger sogar offen dazu auf und laden ihn ein, sich mit seinen Sorgen und Ideen konstruktiv bei uns einzubringen - eine Parteimitgliedschaft ist dabei nicht zwingend erforderlich. Sollten die Piraten durch die Wahl die Möglichkeit erhalten, als Teil der legislativen Staatsgewalt die Regeln für die Gesellschaft mitgestalten zu können, dann ist jeder mündige Bürger, der sich mit konstruktiven Diskussionsbeiträgen, Vorschlägen für mögliche Anträge oder Anregungen für eine Abstimmung einbringt oder uns auch nur seine Vorstellung äußert, wie für ihn die Welt ein bisschen besser wäre, gleichzeitig ein Politiker. Genau so, wie wir unsere Strukturen transparent gestalten, so dass jeglicher Entscheidungsprozess nachvollziehbar ist, werden wir diese Ziele auch im sächsischen Landtag, sowie den Kommunen Sachsens umsetzen. Das ist es, was wir Piraten mit dem Begriff "Politik 2.0" verbinden.

Änderunsanträge

Da dies ein Positionspapier ist, ist es möglich bis zum Landesparteitag Änderungen an dieser Position vorzunehmen.


Änderungswünsche

Hier mal ein paar Sachen, die du noch ändern könntest:

  • Einleitung: Vertreterin -> Vertreter Nicht angenommen, die Partei = Weiblich
  • Informationsfreiheitsgesetz: Bürgerinnen & Bürger -> Bürger geändert
  • Transparenz bei Besetzung von Ämtern: Proporz -> ersetzen durch ein leicht verständlicheres Wort Schwierig, weil dieses Wort genau das beschreibt, was beschrieben werden muss.
  • Unabhängigkeit der öffentlichen Verwaltung:
    • Arbeitsgeber -> Arbeitgeber = geändert
    • "Mitarbeit von Unternehmens- und Verbands- sowie Gewerkschaftsangehörigen" -> "Mitarbeit von Unternehmens-, Verbands- sowie Gewerkschaftsangehörigen" = geändert
    • bei Mindeststandards: "tätig sind" -> "tätig sind/ waren" = geändert
    • bei Mindeststandards dritter Unterpunkt: "beziehungsweise die Branchen-, Verbands- beziehungsweise Vereinsinteressen betreffen" -> "beziehungsweise die Branchen-, Verbands- oder Vereinsinteressen betreffen"; "der Piratenpartei Deutschland" ->"der Piratenpartei" oder "der Piratenpartei Sachsen" = geändert
    • "Kommt es ausnahmsweise zum Einsatz von externen Beratern, müssen sich die Kosten für den Einsatz in einem marktüblichen Rahmen halten, und ein unzulässiger Einfluss Externer auf die Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Ministerien muss verhindert werden." -> "Kommt es ausnahmsweise zum Einsatz von externen Beratern, müssen sich die Kosten für den Einsatz in einem marktüblichen Rahmen halten. Weiterhin muss ein unzulässiger Einfluss externer Berater auf die Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Ministerien verhindert werden." (einiges geändert) = geändert
    • "Nur so kann das Vertrauen der Bürger in die Integrität und die Neutralität der Verwaltung aufrecht erhalten werden." -> "Nur so kann das Vertrauen der Bürger in die Integrität und die Neutralität der Verwaltung erreicht werden." (erhalten würde ja bedeuten, dass es jetzt schon da wäre) = geändert in zurück geholt werden
    • "Umsetzung von Beraterleistungsergebnisse ist zu dokumentieren" -> "Umsetzung von Beraterleistungsergebnissen ist zu dokumentieren" = geändert
    • "Alle direkt vom Staat oder indirekt in über vom Staat mehrheitlich kontrollierte Unternehmen oder Organisatinen" -> "Alle direkt oder indirekt vom Staat mehrheitlich kontrollierten Unternehmen oder Organisationen" (auch einige Rechtschreibfehler drin gewesen, am besten das ganze ganze Ding nochmal ner Rechtschreibprüfung unterziehen) = geändert
  • Korruptionsprävention im Vergabewesen: Semikolon durch richtige Satztrennzeichen ersetzen und manche Sätze auf Grund der Länge zu mehreren machen, vielleicht auch wieder Aufzählungspunkte machen, wie bei den anderen Unterpunkten auch = geändert, aber ohne Aufzählung
    • "Hier ist noch viel zu tun: " -> "In diesen Bereichen sehen wir Änderungsbedarf" = geändert
    • "Als eine der Grundvoraussetzungen für die Transparenz und damit Korruptionsschutz sieht die Piratenpartei Deutschland deshalb" -> "Piratenpartei" oder "Piratenpartei Sachsen" = geändert
    • "flankiert" -> "unterstützt" = geändert
    • "Für ebenso wichtig hält die Piratenpartei Deutschland die Einführung eines Zentralregisters" -> "Piratenpartei" oder "Piratenpartei Sachsen" = geändert
  • Schlusswort: wollen wir nicht auch, dass jemand anonym Ideen einbringen kann, ohne als Politiker zu zählen oder versteh ich das falsch?

LordSnow 14:49, 7. Mär. 2011 (CET)

Bzgl Schlusswort: Können sie, wir müssen nur transparent darstellen, wie die letztendliche Entscheidung zu Stande gekommen ist. Die Anonymität muss dabei gewahrt werden, sofern das gewünscht ist. Wie das von statten geht, müssen wir in einem separaten Punkt "Anonyme Politik" erörtern. Loralitilli 15:27, 7. Mär. 2011 (CET)