SN:Kreisverband/Sächsische Schweiz Osterzgebirge/Geschäftsordnung

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Sächsische Schweiz Osterzgebirge

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Geschäftsordnung


Die Geschäftsordnung des Kreisverband Sächsische Schweiz - Osterzgebirge (SOE) wurde am 25. Mai 2011 im Kultur-Café Geheimrad, Lange Strasse 15, 01796 Pirna beschlossen.


§1 Allgemeines

1. Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.

2. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben zeitweise nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet. 3. Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten sich vorher mit dem Rest des Vorstands zu beraten bzw. die Entscheidung gemeinsam zu treffen. Bei Überlappung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.

§2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder

1. Vorsitzender: Dem Vorsitzenden obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen, die Vertretung nach außen, sowie gegenüber dem Bundesverband, dem Landesverband und den anderen Kreisverbänden sowie deren untergeordneten Gruppierungen. 2. Generalsekretär: Dem Generalsekretär obliegt die allgemeine innere Verwaltung des Kreisverbands. Dazu zählen insbesondere die Mitgliederverwaltung und der Kontakt zu niedrigeren Gliederungen. 3. Schatzmeister: Dem Schatzmeister obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichts, sowie das Spendenwesen.

$3 Entscheidungsfindung

1. Der Kreisvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der amtierenden Mitglieder anwesend ist und fasst seine Beschlüsse mit der absoluten Mehrheit der an der Sitzung teilnehmenden Vorstandsmitglieder. Piratenpartei KV SOE, Geschäftsordnung Vorstand 25. Mai 2011 2. Beschlüsse des Vorstands sind vom Generalsekretär bzw. einem beauftragten Protokollanten schriftlich festzuhalten und zu veröffentlichen. 3. Jedes Mitglied des Kreisverbandes ist berechtigt Anträge an den Vorstand zu stellen. Anträge an den Vorstand können eingereicht werden durch:

  • E-Mail an den Vorstand
  • persönlich oder in Beauftragung auf einer offen Vorstandssitzung

Der Vorstand ist angehalten, gravierende Entscheidungen auf einer möglichst großen Basis zu treffen.

§4 Vorstandssitzungen

1. Vorstandssitzungen finden in der Regel offen statt. Bei berechtigten Interessen kann eine geschlossene Sitzung einberufen oder die Öffentlichkeit mit der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern für einzelne Beratungspunkte ausgeschlossen werden. 2. Jedes Vorstandsmitglied ist bei berechtigten Interessen berechtigt eine fernmündliche Vorstandssitzung zu verlangen. Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter muss dann innerhalb von 7 Werktagen eine solche einzuberufen. 3. Ausnahmen von der offenen Vorstandssitzung sind zu vermeiden und müssen explizit begründet werden. 4. Von jeder Vorstandssitzung wird ein Protokoll erstellt und veröffentlicht.

§5 Umlaufbeschlüsse

1. Der Kreisvorstand kann Entscheidungen auch durch Umlaufbeschlüsse per eMail auf der Vorstandsmailingliste treffen, sofern dadurch die Geschäftsordnung nicht geändert wird und a) ein Zuwarten mit der Entscheidung bis zur nächsten Vorstandssitzung wegen der Dringlichkeit der Sache nicht möglich ist oder b) schutzwürdige Daten wie z.B. Personaldaten von Mitgliedern Gegenstand des Beschlusses sind und aus diesem Grund eine Diskussion in der offenen Vorstandssitzung nicht tunlich ist. 2. Wird ein Antrag auf Entscheidung im Umlaufbeschluss gestellt, ist zugleich eine Frist zur Beschlussfassung zu setzen. Diese Frist soll nicht kürzer als 24 Stunden und nicht länger als 48 Stunden sein. Beschlüsse werden mit einer Mehrheit von 2/3 der Stimmen gefasst, die innerhalb der so gesetzten Frist abgegeben werden, mindestens aber mit den Stimmen der Hälfte der Vorstandsmitglieder. 3. Umlaufbeschlüsse werden in der nächsten Vorstandssitzung veröffentlicht. Piratenpartei KV SOE, Geschäftsordnung Vorstand 25. Mai 2011

§6 Tätigkeitsbericht

1. Jedes Vorstandsmitglied ist verpflichtet, einen Tätigkeitsbericht anzufertigen und diesen dem Kreisparteitag vorzustellen. Die Tätigkeitsberichte werden anschließend im Rahmen des Protokolls veröffentlicht. Nicht wiedergewählte Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, mit Beendigung Ihres Amtes alle im Rahmen ihrer Parteitätigkeit gesammelten Daten (Arbeitsergebnisse, Dokumente, Kontaktdaten - sofern vom Kontakt genehmigt -, offiziellen Schriftverkehr etc.) an ihren gewählten Nachfolger zu übergeben. 2. Der Tätigkeitsbericht umfasst die Tätigkeit des jeweiligen Vorstandsmitglied im Rahmen der ihm in dieser Geschäftsordnung zugewiesenen Kompetenzen und Vertretung anderer Vorstandsmitglieder. Optional kann der Tätigkeitsbericht weitere Tätigkeiten des Vorstandsmitglied im Rahmen seiner Parteiarbeit enthalten. 3. Jedes Vorstandsmitglied hat den Umfang seines Tätigkeitsberichts in angemessener Weise zu begrenzen.

§7 Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung

1.Zur Wahrnehmung der satzungsmäßigen Aufgaben des Kreisverbandes werden die Mitgliederdaten der Piraten in eigener Verantwortung gepflegt. Diese werden vom Generalsekretär verwaltet. Der Vorstand kann per Beschluss weiteren Piraten Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren. Dieser Zugriff ist an die Abgabe einer Datenschutzerklärung gebunden und kann auf ausgewählte Daten beschränkt werden. 2.Jeder Zugriffsberechtigte ist dazu verpflichtet seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen. Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen. 3.Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt.

§8 Kommunikation

Mailingliste: Kreisverbandsmitglieder Diskussionsliste der Piraten des KV SOE Offen für alle, eigenständige An/Abmeldung Terminankündigungen, Beschlussfassungen des Vorstandes und der Mitgliederversammlung des Kreisverband Sächsische Schweiz-Osterzgebirge werden hier veröffentlicht. Piratenpartei KV SOE, Geschäftsordnung Vorstand 25. Mai 2011 Mailingliste: Vorstand

Kontakt zum gesamten Vorstand des KV

Arbeitsliste des Vorstandes Blog: Administration: Vorstand Redaktion: offen für alle Kreisverbandsmitglieder

§9 Vertretung gegenüber Banken und sonstiger Finanzinstitute

1. Verfügungsberechtigt über die Konten ist in erster Linie der Schatzmeister. Zur Vertretung sind der Vorsitzende und der Generalsekretär einzelverfügungsberechtigt. 2. Ist der Schatzmeister verhindert und hat dieser den Vorsitzenden oder den Generalsekretär als Vertreter bestimmt, so ist das dem gesamten Vorstand anzuzeigen. 3. Für Eröffnung und Auflösung von Konten ist ein Vorstandsbeschluss notwendig. Piratenpartei KV SOE, Geschäftsordnung Vorstand 25. Mai 2011


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