SN:Kreisverband/Leipzig/Vorstand/Geschäftsordnung

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Diese Geschäftsordnung regelt die Geschäfte des Kreisvorstandes, sie wurde am 12.02.2013 beschlossen.

Änderungen erfolgten:

  • am 13.1.2015
  • am 03.02.2017
  • am 24.05.2022
  • am 13.08.2024

Diese Geschäftsordnung liegt in der Fassung vom 13.08.2024 vor und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

§1 Allgemeines

Der Vorstand

  • führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den gesetzlichen Vorschriften, den Satzungen der Piratenpartei sowie dieser Geschäftsordnung.
  • arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.

Jedes Vorstandsmitglied

  • hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen.
    • Aufgaben können an Beauftragte delegiert werden.
  • fertigt über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen angemessenen Tätigkeitsbericht an.
    • Dieser Tätigkeitsbericht ist zum nächsten Kreisparteitag vorzulegen.

§2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder

Gemeinsame Aufgaben des Vorstands

  • Planung des Arbeitsprogramms des Vorstands
  • Protokolle, Dokumentation
  • Öffentlichkeitsarbeit / Pressearbeit
  • Aufnahme von Neumitgliedern

Kompetenzbereiche Vorsitzender

  • die Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen
  • die Pflege der Beziehungen zum Landesverband Sachsen und den anderen sächsischen Kreisverbänden
  • die Einberufung von Mitgliederversammlungen, sowie die Koordination anfallender Aufgaben.
  • vertritt den Kreisverband nach außen.

Kompetenzbereiche des stellvertretender Vorsitzender

  • nimmt in Abwesenheit des Vorstandsvorsitzenden dessen Aufgaben wahr

Kompetenzbereiche des Schatzmeisters

  • hat die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontoführung
  • Verwaltung der Mitgliedsbeiträge und Spenden
    • in Zusammenarbeit mit den Schatzmeistern des Landesverbands Sachsen sowie des Bundesverbands
  • hat ein Vetorecht in Finanzangelegenheiten

Näheres regelt ein Aufgabenverteilungsplan.

§3 Antragstellung

Jede natürliche und juristische Person ist berechtigt, Anträge an den Vorstand zu stellen. Anträge sind in Textform per E-Mail an vorstand@piraten-leipzig.de oder schriftlich einzureichen. Die Textform ist dabei zu wahren. Jeder an den Vorstand gestellte Antrag wird im Umlauf oder auf der nächsten Vorstandssitzung behandelt oder vertagt. Anträge können von Antragstellern oder beauftragten Personen in der Vorstandssitzung vorgestellt werden. Vertagte Anträge brauchen nicht erneut gestellt zu werden - sie werden in der darauffolgenden Vorstandssitzung behandelt oder erneut vertagt. Eine Vertagung kann insgesamt maximal 2 mal erfolgen, danach muss der Antrag behandelt werden.

§4 Beschlussfassung

Beschlüsse werden in der Vorstandssitzung gefasst. Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gewählten Vorstandsmitglieder anwesend sind. Eine Beschlussfassung mit unvollständig anwesendem Vorstand soll die Ausnahme und begründet sein.

(Umlaufbeschlüsse) Beschlüsse können als Umlaufbeschluss gefasst werden. Ein Umlaufbeschluss ist gefasst, wenn die Vorstandsmitglieder, die noch nicht abgestimmt haben, das Ergebnis durch ihre Stimme nicht mehr ändern können. Noch nicht entschiedene Umlaufbeschlüsse werden in einer regulären Vorstandssitzung behandelt. Getroffene Umlaufbeschlüsse werden dokumentiert und dem Protokoll der nächsten Vorstandssitzung beigefügt.

(Beschlüsse der Vorstandssitzung) Beschlüsse des Vorstands sollen möglichst im Konsens getroffen werden. Kann kein Konsens hergestellt werden und die Entscheidung ist nicht dringend, so wird sie auf die nächste Sitzung verschoben. In allen anderen Fällen wird ein Beschluss mit der absoluten Mehrheit aller gewählten Vorstandsmitglieder gefasst.

Über Ausgaben wird per Vorstandsbeschluss entschieden. Der Schatzmeister hat das Recht gegen diesen Beschluss Veto einzulegen, das Veto des Schatzmeisters muß begründet werden.

§5 Vorstandssitzungen

Vorstandssitzungen finden persönlich oder fernmündlich statt. Der Vorstand trifft sich regelmäßig. Vorstandssitzungen werden durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden einberufen, dies kann in dringenden Fällen kurzfristig erfolgen. Möglichst sollte es öffentlich über die üblichen Kanäle mindestens 48 Stunden vorher geschehen.

Vorstandssitzungen finden in der Regel öffentlich statt. Öffentlichkeit beinhaltet das Rederecht für Gäste. In begründeten Fällen können per Beschluss Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten und Gästen das Rederecht entzogen werden.

Termin und Ort der nächsten Vorstandssitzung soll während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und nach Sitzungsende unverzüglich veröffentlicht werden.

Jedes Vorstandsmitglied gibt zu jeder ordentlichen Vorstandssitzung einen inkrementellen Tätigkeitsbericht ab.

Es ist zu jeder Sitzung ein Ergebnisprotokoll mit Anträgen und Beschlüssen im Wortlaut anzufertigen. Der sonstige Verlauf ist sinngemäß wiederzugeben. Zum Beginn der Sitzung wird durch die Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Das Protokoll der Vorstandssitzung ist innerhalb einer Woche im Piratenwiki des Kreisverbandes Leipzig zu veröffentlichen. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im öffentlichen Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt.

§6 Verwaltung der Mitgliederdaten

Der Zugriff auf Mitgliederdaten ist generell an die Abgabe einer Datenschutzverpflichtung gebunden. Jedes Vorstandsmitglied hat Zugriff auf die Mitgliederdaten, soweit seine Tätigkeit dies erfordert. Jeder Zugriffsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.

Die Aufnahme von neuen Mitgliedern wird in einem Anhang zu dieser Geschäftsordnung geregelt.

§7 Veröffentlichungen des Kreisverbandes

Veröffentlichungen im Namen des Kreisverbandes sollen von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern befürwortet werden. (4-Augen-Prinzip). Bei Beauftragungen ist das nicht gefordert. Der Vorstand kann einzelne Mitglieder mit der ständigen Betreuung von Medien beauftragen.

§8 Transparenz

Alle Vorstandmitglieder werden Einflußnahmen auf ihre Entscheidungen, oder Interventionen die als mögliche Einflußnahme wahrgenommen werden können, als Protokoll im Wiki dokumentieren und veröffentlichen.

Protokolle sind nachzulesen unter: https://wiki.piratenpartei.de/SN:Kreisverband/Leipzig/transparenz/einflussnahme

§9 Konfliktbewältigung

Der Vorstand vermittelt bei Streitigkeiten im Kreisverband.

§10 Handlungsunfähigkeit

Der Vorstand ist handlungsunfähig, wenn innerhalb von 3 Monaten keine beschlussfähige Vorstandssitzung stattfand.


Anhang 1: Aufgabenverteilungsplan

rechtliche Vertretung des KV nach außen (so z.B. bei Schiedsgerichtsverfahren)

Vorsitzender des Vorstandes des KV Leipzig

  • Vertretung durch anderes Vorstandsmitglied möglich

Vorbereitung Vorstandstreffen

Mitglieder des Vorstandes

Leitung Vorstandstreffen

Mitglieder des Vorstandes, primär Vorsitzender

Vorbereitung Arbeitstreffen/Piratenabende

Alle

Finanzielle Angelegenheiten

Schatzmeister

Presse

Mitglieder des Vorstandes

  • weitere Beauftragung möglich

Facebook Betreuung

Mitglieder des Vorstandes

  • weitere Beauftragung möglich

twitter Betreuung @Piraten-LE

Mitglieder des Vorstandes

  • weitere Beauftragung möglich

Webseite Betreuung

Mitglieder des Vorstandes

  • weitere Beauftragung möglich

Webseitenkalender

Crowd

nicht offizieller Google-Kalender Betreuung

Alle

Wiki-Gärtner

Mitglieder des Vorstandes

  • weitere Beauftragung möglich

Mitgliederverwaltung

Mitglieder des Vorstandes

  • weitere Beauftragung möglich

Mitgliederbetreuung

Mitglieder des Vorstandes

  • weitere Beauftragung möglich

Infostandbetreuung

Alle inkl. Basis

Verantwortliche Piratenabend

mind. je ein Vorstandsmitglied

Werbemittelbetreuung

Mitglieder des Vorstandes, primär Schatzmeister

  • weitere Beauftragung möglich

Postfach leeren

Mitglieder des Vorstandes

  • weitere Beauftragung möglich


Anhang 2: Aufnahme neuer Mitglieder

Die Mitgliedschaft im Kreisverband Leipzig wird wie folgt erworben:

  • Der Vorstand stellt innerhalb von 4 Wochen (nach Eingang des Antrages beim KV) Kontakt her und lädt zur Teilnahme an einer Veranstaltung ein.
  • Mindestens ein Vorstandsmitglied führt ein persönliches Gespräch.
  • Der Kreisvorstand entscheidet innerhalb von drei Monaten bei einer Vorstandssitzung über die Aufnahme.
  • Gemäß Bundessatzung wird die Mitgliedschaft mit Zahlung des ersten Mitgliedsbeitrags sodann wirksam.