SN:Kreisverband/Leipzig/KPT-2012-2/PA15

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PA15 - "Jobcenter Leipzig I Reale Ausführung der maximalen Bedarfsgemeinschaften auf einen Sachbearbeiter"

Antragsteller: Heiko Wolf

Zur Verringerung der anfallenden Verwaltungskosten im Jobcenter wird die zulässige Größe von 150 (nach SGB II) Bedarfsgemeinschaften pro Sachbearbeiter verletzt. Aktuell fallen eher 250 Gemeinschaften auf einen Bearbeiter. Zudem sind die Stellen der Sachbearbeiter befristetet. Durch diesen Zustand kann keine qualitative Betreuung einer Bedarfsgemeinschaft erfolgen. Ohne optimale Betreuung kann aber auch keine Integration in den Arbeitsmarkt erfolgen.


Antragstext:

Die Piratenpartei Leipzig Kreisverband Leipzig fordern, dass der Mensch wieder in den Fokus der öffentlichen Verwaltung steht und nicht hauptsächlich Kostenfaktoren das Geschehen bestimmen und gesetzliche Vorgaben übergangen werden. Die Betreuung im Jobcenter hat zu mindestens im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu erfolgen. Idealerweise sollten sogar weniger Bedarfsgemeinschaften auf einen Sachbearbeiter erfolgen, um die persönliche Betreuung zu verbessern.

Antrag zurückgezogen, da die Zahlen noch nicht genau überprüft wurden. Eine Anfrage an die Stadt Leipzig wird focusiert.