SN:Kreisverband/Chemnitz/Orga/Prozesse/Mitglieder
In diesem Artikel werden die Prozesse beschrieben welche sich auf die Mitgliedschaft sowie die Daten der Mitglieder beziehen.
Inhaltsverzeichnis
Mitgliedsantrag
- Mitgliedsantrag geht beim Generalsekretär ein (entweder direkt oder via Landesgeschäftsstelle)
- GenSek macht eine Recherche zur Person (Google Check, evntl. Rückfrage bei Landes-GenSek)
- GenSek berichtet seine Recherche Ergebnisse an den Vorstand und macht Vorschlag für oder gegen eine Aufnahme.
- Vorstandsmitglieder führen eine eigene Prüfung durch
- Ein Vorstandsmitglied (üblicherweise GenSek) setzt eine Antrag auf mit dem Inhalt:
Der Vorstand der Piratenpartei Kreisverband Chemnitz möge beschließen, dass {Vorname Nachname} als Mitglied in die Piratenpartei Deutschland aufgenommen wird. Seine/Ihre Mitgliedschaft ist gem. § 3 Abs. 2 Satz 3 der Bundessatzung entweder bis zur Zahlung des ersten Beitrages oder bis zum {Ende des Folgemonats} schwebend. Bis zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages hat der/die Antragsteller/in keinerlei Mitgliederrechte. Sollte bis zum {Ende des Folgemonats} kein Mitgliedsbeitrag eingegangen sein, ist der Aufnahmeantrag abgelehnt und es kommt keine Mitgliedschaft zustande. Bei der Veröffentlichung des Beschlusstextes werden aus Datenschutzgründen anstelle des Namens nur die Initialen genannt.
- Für die Dokumentation des Beschlusses wird dieser Anonymisiert (Name entfernen, geschlechtsneutraler Text)
- Der Beschluss wird im nächsten Vorstandsprotokoll dokumentiert.
- Der Beschluss wird dem Landesgeneralsekretär mitgeteilt.
Positiver Beschluss
- Der GenSek schickt die Begrüßungsmail an das Mitglied mit der Information wie die Aufnahme vollendet wird sowie mit nützlichen Links zur Teilnahme am Parteigeschehen.
- Der GenSek prüft am Ende der Zahlungsfrist ob das Mitglied bezahlt hat
- Falls nicht wird dem Mitglied eine Mail zugesandt, dass die Mitgliedschaft nicht zu Stande kam.
Negativer Beschluss
- Der GenSek erstellt unter Mithilfe der Vorstandskollegen eine Begründung der Ablehnung.
- Die Begründung wird an das Mitglied und an den LandesGenSek versandt.
- Die Begründung wird im Vorstandsprotokoll zum Beschluss hinterlegt.
Reduzierter Beitrag
Der Prozess für die Beitragsminderung wurde vereinheitlicht und ist hier dokumentiert: Beitragsminderung
Bitte nutzt das dort hinterlegte Formular und prüft ob ihr die Beitragsminderung wirklich nötig habt.
Umzug
Idealfall: Ein Mitglied ist Umgezogen und möchte die neue Adresse melden. Via Email wäre z.B. gensek(at)piraten-chemnitz.de oder mitglieder(at)piraten-chemnitz.de der richtige Weg.
- Der GenSek erhält die Information, dass sich Daten wie z.B. die Adresse geändert haben.
- Der GenSek erfragt die aktualisierten Daten (z.B. via Mail)
- Der GenSek aktualisiert die lokale Kopie der Mitgliedsliste die in seinem Besitz ist und markiert die Änderung farbig.
- Der GenSek sendet die aktualisierte Liste verschlüsselt an den LandesGenSek damit dort die Daten eingepflegt werden.
- Der GenSek sollte darum bitten eine aktualisierte Liste zurück zu bekommen, da Datenänderungen auch direkt über die Landesgeschäftsstelle stattgefunden haben könnten.
Austritt
- Der GenSek erfährt vom Austrittswunsch eines Mitglieds
Schriftlicher Antrag
1. Prüfung ob Antrag schriftlich eingereicht, unterschrieben und Mitglied identifizierbar (Name+Adresse/MitgliedsNr) ist.
- JA
- Scannen des Austrittsschreibens
- löschen des Mitglieds aus der lokalen Mitgliedsliste (Durchstreichen) und farbig markieren der Zeile.
- Die Liste wird zusammen mit der Kopie des Austritts dem LandesGenSek verschlüsselt zugemailt.
- Nein
- siehe 2.
2. Prüfen ob Mitglied identifizierbar ist. (Austritt via Mail ist mittlerweile möglich)
- Ja
- Kontaktieren des Mitglieds via Telefon. Gründe für Mitglied ermitteln.
- Mail an Mitglied mit Anfrage ob Austritt wirklich gewünscht wird. Bitte um Bestätigung.
- löschen des Mitglieds aus der lokalen Mitgliedsliste (Durchstreichen) und farbig markieren der Zeile.
- Die Liste wird zusammen mit der Kopie des Austritts dem LandesGenSek verschlüsselt zugemailt.
- Nein
- Informieren des Vorstandes und des LV GenSeks dass Person unbekannt ist und von KV Seite keine weitere Aktion unternommen wird.
Nicht schriftlicher Antrag
- Ein Vorstandsmitglied kontaktiert das Mitglied und erfragt den Hintergrund/Ernsthaftigkeit des Antrags
- Falls Mitglied nachhaltig austreten will wird ihm mitgeteilt, dass dies schriftlich unter Angabe der Mitgliedsnummer und Namens inkl. Unterschrift zu erfolgen hat.