SN:Kreisverband/Chemnitz/Orga/Prozesse/Mitglieder

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In diesem Artikel werden die Prozesse beschrieben welche sich auf die Mitgliedschaft sowie die Daten der Mitglieder beziehen.

Mitgliedsantrag

  1. Mitgliedsantrag geht beim Generalsekretär ein (entweder direkt oder via Landesgeschäftsstelle)
  2. GenSek macht eine Recherche zur Person (Google Check, evntl. Rückfrage bei Landes-GenSek)
  3. GenSek berichtet seine Recherche Ergebnisse an den Vorstand und macht Vorschlag für oder gegen eine Aufnahme.
  4. Vorstandsmitglieder führen eine eigene Prüfung durch
  5. Ein Vorstandsmitglied (üblicherweise GenSek) setzt eine Antrag auf mit dem Inhalt:

    Der Vorstand der Piratenpartei Kreisverband Chemnitz möge beschließen, dass {Vorname Nachname} als Mitglied in die Piratenpartei Deutschland aufgenommen wird. Seine/Ihre Mitgliedschaft ist gem. § 3 Abs. 2 Satz 3 der Bundessatzung entweder bis zur Zahlung des ersten Beitrages oder bis zum {Ende des Folgemonats} schwebend. Bis zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages hat der/die Antragsteller/in keinerlei Mitgliederrechte. Sollte bis zum {Ende des Folgemonats} kein Mitgliedsbeitrag eingegangen sein, ist der Aufnahmeantrag abgelehnt und es kommt keine Mitgliedschaft zustande. Bei der Veröffentlichung des Beschlusstextes werden aus Datenschutzgründen anstelle des Namens nur die Initialen genannt.

  6. Für die Dokumentation des Beschlusses wird dieser Anonymisiert (Name entfernen, geschlechtsneutraler Text)
  7. Der Beschluss wird im nächsten Vorstandsprotokoll dokumentiert.
  8. Der Beschluss wird dem Landesgeneralsekretär mitgeteilt.

Positiver Beschluss

  1. Der GenSek schickt die Begrüßungsmail an das Mitglied mit der Information wie die Aufnahme vollendet wird sowie mit nützlichen Links zur Teilnahme am Parteigeschehen.
  2. Der GenSek prüft am Ende der Zahlungsfrist ob das Mitglied bezahlt hat
    1. Falls nicht wird dem Mitglied eine Mail zugesandt, dass die Mitgliedschaft nicht zu Stande kam.

Negativer Beschluss

  1. Der GenSek erstellt unter Mithilfe der Vorstandskollegen eine Begründung der Ablehnung.
  2. Die Begründung wird an das Mitglied und an den LandesGenSek versandt.
  3. Die Begründung wird im Vorstandsprotokoll zum Beschluss hinterlegt.

Reduzierter Beitrag

Der Prozess für die Beitragsminderung wurde vereinheitlicht und ist hier dokumentiert: Beitragsminderung

Bitte nutzt das dort hinterlegte Formular und prüft ob ihr die Beitragsminderung wirklich nötig habt.

Umzug

Idealfall: Ein Mitglied ist Umgezogen und möchte die neue Adresse melden. Via Email wäre z.B. gensek(at)piraten-chemnitz.de oder mitglieder(at)piraten-chemnitz.de der richtige Weg.

  1. Der GenSek erhält die Information, dass sich Daten wie z.B. die Adresse geändert haben.
  2. Der GenSek erfragt die aktualisierten Daten (z.B. via Mail)
  3. Der GenSek aktualisiert die lokale Kopie der Mitgliedsliste die in seinem Besitz ist und markiert die Änderung farbig.
  4. Der GenSek sendet die aktualisierte Liste verschlüsselt an den LandesGenSek damit dort die Daten eingepflegt werden.
  5. Der GenSek sollte darum bitten eine aktualisierte Liste zurück zu bekommen, da Datenänderungen auch direkt über die Landesgeschäftsstelle stattgefunden haben könnten.

Austritt

  1. Der GenSek erfährt vom Austrittswunsch eines Mitglieds

Schriftlicher Antrag

1. Prüfung ob Antrag schriftlich eingereicht, unterschrieben und Mitglied identifizierbar (Name+Adresse/MitgliedsNr) ist.

  • JA
    • Scannen des Austrittsschreibens
    • löschen des Mitglieds aus der lokalen Mitgliedsliste (Durchstreichen) und farbig markieren der Zeile.
    • Die Liste wird zusammen mit der Kopie des Austritts dem LandesGenSek verschlüsselt zugemailt.
  • Nein
    • siehe 2.

2. Prüfen ob Mitglied identifizierbar ist. (Austritt via Mail ist mittlerweile möglich)

  • Ja
    • Kontaktieren des Mitglieds via Telefon. Gründe für Mitglied ermitteln.
    • Mail an Mitglied mit Anfrage ob Austritt wirklich gewünscht wird. Bitte um Bestätigung.
    • löschen des Mitglieds aus der lokalen Mitgliedsliste (Durchstreichen) und farbig markieren der Zeile.
    • Die Liste wird zusammen mit der Kopie des Austritts dem LandesGenSek verschlüsselt zugemailt.
  • Nein
    • Informieren des Vorstandes und des LV GenSeks dass Person unbekannt ist und von KV Seite keine weitere Aktion unternommen wird.

Nicht schriftlicher Antrag

  1. Ein Vorstandsmitglied kontaktiert das Mitglied und erfragt den Hintergrund/Ernsthaftigkeit des Antrags
  2. Falls Mitglied nachhaltig austreten will wird ihm mitgeteilt, dass dies schriftlich unter Angabe der Mitgliedsnummer und Namens inkl. Unterschrift zu erfolgen hat.