SN:Kreisverband/Chemnitz/KVV2012 2/S06c

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  • S06c Ergänzung zu §8 / abgelehnte Satzungsänderungsanträge
  • Antragsteller: Marko Goschin (konkretisiert auf Anregung von Volker)

§ 8 wird um eine neue Ziffer, z. B. 4, erweitert: Erreicht ein Antrag auf Satzungsänderung auf der Kreisvollversammlung nicht die zur Verabschiedung erforderliche Mehrheit, kann jedes abstimmungsberechtigte Mitglied zu der von diesem Antrag umfassten Vorschrift der Kreisvollversammlung einen anderen Wortlaut vorschlagen, dessen Aufnahme in die Tagesordnung und Zulassung zur Abstimmung der einfachen Mehrheit bedarf. Auch eine solche Satzungsänderung wird nur dann wirksam, wenn mindestens 10% der stimmberechtigten Mitglieder des Kreisverbandes, mindestens jedoch 8 Personen, an der Abstimmung teilgenommen haben und mindestens doppelt so viele Ja- wie Nein-Stimmen für die Satzungsänderung abgegeben wurden.