SN:Kreisverband/Chemnitz/KVV2012 2/S06b
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- S06b Änderung zu §8 Ziffer 2 / Anträge auf Satzungsänderung
- Antragsteller: Marko Goschin (mit Volker abgestimmt)
§8 Ziffer 2 erhält folgenden, neuen, Wortlaut: Anträge auf Satzungsänderung müssen spätestens zwei Wochen vor der entsprechenden Kreisvollversammlung in Textform beim Vorstand eingereicht und durch diesen unverzüglich auf der Website des Kreisverbandes oder dort genannten anderen Medien veröffentlicht werden.