SN:Kreisverband/Chemnitz/KVV2012 2/S03b

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  • S03b Änderung zu §6 Ziffer 6 / Beschlussfähigkeit, Stimmberechtigung
  • Antragsteller: Marko Goschin (auf AT 17.7. von Mark Neis entworfen, mit Volker abgestimmt)

§6 Ziffer 6 erhält folgenden, neuen, Wortlaut: Die Kreisvollversammlung ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder form- und fristgerecht eingeladen wurden. Die Stimmberechtigung richtet sich nach der Bundessatzung.