SN:Kreisverband/Chemnitz/KVV2012 2/S03a

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  • S03a Änderung zu §6 Ziffer 4 / Antragseinreichung, Tagesordnung
  • Antragsteller: Marko Goschin (mit Volker abgestimmt)

§6 Ziffer 4 erhält folgenden, neuen, Wortlaut: 4. Sämtliche Anträge, die keine Satzungsänderungen betreffen, sind bis spätestens eine Woche vor der Kreisvollversammlung in Textform beim Kreisvorstand einzureichen. Antragsteller und Antragseinreicher müssen nicht identisch sein. Spätestens vier Tage vor der Kreisvollversammlung hat der Kreisvorstand die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin form- und fristgerecht eingereichten Anträge im Wortlaut auf der Website des Kreisverbandes oder dort genannten anderen Medien zu veröffentlichen.