SN:Kreisverband/Chemnitz/KVV2012 2/S02b

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  • S02b Ergänzung zu §5 Der Kreisvorstand
  • Antragsteller: Toni Rotter, Marko Goschin

Zur Regelung der Abwahl und Amtszeit wird der §5 um die Ziffer 8 erweitert: 8. Die Mitglieder des Kreisvorstandes werden von der Kreisvollversammlung in freier und geheimer Wahl für die Dauer von einem Jahr gewählt. Nach Ablauf der Frist arbeitet der bisherige Vorstand geschäftsführend weiter, bis der neue Vorstand gewählt ist. Die Amtszeit kann durch Abwahl auf einer Kreisvollversammlung vorzeitig beendet werden. Sollte dabei nicht der gesamte Vorstand abgewählt werden bzw. durch die Abwahl nicht handlungsunfähig werden, kann eine Nachwahl stattfinden, welche die Amtszeit nicht verlängert. Die Abwahl kann von mindestens 10% der Mitglieder, aber mindestens 8, beim Kreisvorstand in Textform beantragt werden. Die Abwahl bedarf einer Mehrheit von mindestens doppelt so vielen Ja- wie Nein-Stimmen der Kreisvollversammlung.