SN:Kreisverband/Chemnitz/KVV2012 2/S02a

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  • S02a Ergänzung zu §5 Der Kreisvorstand
  • Antragsteller: Dr. Thomas Walter, Marko Goschin

Zur Regelung der Abwahl und Amtszeit wird der §5 um die Ziffern 8 und 9 erweitert: 8. Die Amtszeit des gewählten Vorstandes beträgt 12 Monate. 9. Ein Zehntel der stimmberechtigten Piraten bzw. mindestens 8, können mit einer Frist von 2 Wochen die Abberufung und Neuwahl eines oder mehrerer Vorstandsmitglieder beantragen. Die Abberufung bedarf einer Mehrheit von mindestens doppelt so vielen Ja- wie Neinstimmen der Kreisvollversammlung. Die Amtszeit eines nachgewählten Vorstandsmitgliedes endet mit der Amtszeit des restlichen noch amtierenden Vorstandes. Sollte eine gesamte Nachwahl erfolgen, läuft die Amtszeit neu gem. Ziffer 8.