SN:Kreisverband/Chemnitz/KVV2012 2/S01e

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  • S01e Ergänzung zu §9 Finanzen
  • Antragsteller: Marko Goschin (Toni Rotter hat mit formuliert)

§ 9 wird um eine neue Ziffer, z. B. 5, erweitert: 5. Der Schatzmeister darf pro Kalenderjahr Ausgaben bis zur Höhe von insgesamt 250 Euro allein veranlassen, worüber er gesondert Buch zu führen und den Vorstand jeweils unverzüglich in Textform zu informieren hat.