SN:Kreisverband/Chemnitz/KVV2012 2/S01d

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  • S01d Änderung zu §9 Finanzen
  • Antragsteller: Marko Goschin

Ziffer 4 soll folgenden, neuen, Text erhalten: 4. Jede Willenserklärung, insbesondere die Begründung von Verbindlichkeiten, durch die dem Kreisverband ein rechtlicher Nachteil, z. B. eine Zahlungsverpflichtung, entsteht, bedarf eines vorherigen Vorstandsbeschlusses.