SN:Kreisverband/Chemnitz/KVV2012 2/S01

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  • S01 Änderung zu §9 Finanzen
  • Antragsteller: John Silver, Marko Goschin

Ziffer 1 soll folgenden, neuen, Text erhalten: 1. Der Schatzmeister, sein Stellvertreter und der Vorsitzende sind, jeweils einzeln, gegenüber den Kreditinstituten vertretungsberechtigt. -Damit soll Handlungsfähigkeit, auch bei Verhinderung eines oder mehrerer Vorstandsmitglieder, gewährleistet werden.-

Ziffer 3 soll folgenden, neuen, Text erhalten: 3. Jede Transaktion bedarf eines Beschlusses durch den Vorstand. Der Schatzmeister erhält einen Verfügungshaushalt in Höhe von 250 Euro pro Kalenderjahr, über den er ohne Vorstandsbeschluß für dringliche Ausgaben verfügen darf. Es besteht Protokoll- und Informationspflicht über diese Ausgaben. -Damit soll Handlungsfähigkeit (z.B.Materialbeschaffung für Spontanaktionen) vereinfacht werden.-