SN:Kreisverband/Chemnitz/KVV2012 1/WP09

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<//-- Dieser Antrag zur Kreisvollversammlung spiegelt die Meinung des Antragstellers und nicht die der Piratenpartei Deutschland dar.--//>

WP09 - Videoüberwachung in Chemnitz abschaffen

  • Antragsteller: Toni Rotter

Antragstext:

Die Kreisvollversammlung möge beschließen, folgenden Text in das Wahlprogramm zur Kommunalwahl 2014 einzufügen bzw., wenn noch kein anderer Antrag beschlossen wurde, es damit zu eröffnen.

Videoüberwachung in Chemnitz abschaffen

In immer mehr Stadtteilen werden videoüberwachte Bereiche eingeführt. Die Aufnahmen erreichen dabei eine Detailqualität, die der einer professionellen Kamera für Sportübertragungen in nichts nachsteht. Diese Aufnahmen von unverdächtigen und unschuldigen Bürgern werden unter unbekannten Bedingungen gespeichert. Eine Löschung erfolgt bestenfalls dann, wenn es keinerlei Anlass gab, der eine weitere Aufbewahrung dieses Materials erforderlich machen könnte. Die Fantasie der speichernden Stelle ist die einzige Grenze.

Dieser Trend unterstreicht, dass PIRATEN auf allen Politikebenen vertreten sein müssen, um den latenten Totalüberwachungsbestrebungen des Staates und seiner Organe etwas entgegensetzen zu können.

Gegen den Hang zur lückenlosen Überwachung muss auch in der Stadt Chemnitz ein Prozess des Umdenkens eingeleitet werden. Anderenfalls wird sich eine Kultur der Überwachung mit Kameras etablieren, die Anzahl der Kameras weiter zunehmen und kamerafreie Zonen zur Ausnahme werden. Schon heute zeigt sich, dass zunehmend auch private Betreiber den öffentlichen Raum überwachen.

[Den Fall, in dem Anwohner einen Spielplatz videoüberwachen ließen, weil sie sich vom Lärm spielender Kinder belästigt fühlten, sehen wir als alarmierendes Beispiel für die abnehmende Sensibilität gegenüber der zunehmenden Überwachungsmentalität.]

Bürgerliche Freiheit existiert aber nur dann, wenn man sich jederzeit frei und unbeobachtet bewegen kann.

Unsere Ziele sind:

  • eine möglichst kurze, festgelegte Aufbewahrungsfrist von Aufnahmen aus den Kameras im Öffentlichen Personennahverkehr
  • den Abbau der vorhandenen Kameras im Stadtgebiet von Chemnitz
  • keine weiteren Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus der Überwachung
  • die Umkehr der Voraussetzungen für den Betrieb von Kameras: Nicht der Bürger muss sich gegen eine Installation wehren, sondern der Betreiber muss sich im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens im Vorfeld umfassend rechtfertigen.
  • eine Pflicht zur deutlichen, gut erkennbaren und unmissverständlichen Kennzeichnung von Geschäften und Gaststätten, die Ihre Gäste und Kunden im Innen- oder Außenbereich überwachen mit gut sichtbaren Angaben zur Anzahl der betriebenen Kameras und Nennung der eigenen Motivation sowie der rechtlichen Grundlagen
  • ein entschlossenes Vorgehen gegen jede Kamera, die unerlaubt im öffentlichen Raum angebracht wird, sowie eine Sanktionierung eines solchen Verstoßes.