SN:Kreisverband/Chemnitz/KVV2012 1/S07
<//-- Dieser Antrag zur Kreisvollversammlung spiegelt die Meinung des Antragstellers und nicht die der Piratenpartei Deutschland dar.--//>
§ 6.6 Die Kreisvollversammlung - Quorum nur für Satzungsänderungen
- Antragsteller: Sandra Willer
Gegenantrag: S03 - Quorum löschen
Antragstext
Die Kreisvollversammlung möge beschließen, den folgenden Absatz zu ändern:
"Die Kreisvollversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 25% der stimmberechtigten Mitglieder des Kreisverbandes anwesend sind. Stimmberechtigt sind sämtliche Mitglieder gemäß § 2, die mit Ihrem Mitgliedsbeitrag weniger als 3 Monate in Rückstand sind."
Neue Fassung:
„Die Kreisvollversammlung ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder form- und fristgerecht eingeladen wurden. Stimmberechtigt sind sämtliche Mitglieder gemäß §2, die mit Ihrem Mitgliedsbeitrag weniger als 3 Monate in Rückstand sind.
Satzungsänderungen werden wirksam, wenn mindestens 25% der stimmberechtigten Mitglieder des Kreisverbandes an der Abstimmung teilnahmen und 2/3 der abgegeben Stimmen der Satzungsänderung zustimmen."
Alternative:
"Die Kreisvollversammlung ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder form- und fristgerecht eingeladen wurden. Stimmberechtigt sind sämtliche Mitglieder gemäß §2, die ihren Mitgliedsbeitrag zum Zeitpunkt der Versammlung bereits entrichtet haben.
Satzungsänderungen werden wirksam, wenn mindestens 25% der stimmberechtigten Mitglieder des Kreisverbandes an der Abstimmung teilnahmen und 2/3 der abgegeben Stimmen der Satzungsänderung zustimmen."
Begründung:
folgt mündlich.