SN:Kreisverband/Chemnitz/KVV2012 1/S07

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<//-- Dieser Antrag zur Kreisvollversammlung spiegelt die Meinung des Antragstellers und nicht die der Piratenpartei Deutschland dar.--//>

§ 6.6 Die Kreisvollversammlung - Quorum nur für Satzungsänderungen

  • Antragsteller: Sandra Willer

Gegenantrag: S03 - Quorum löschen

Antragstext

Die Kreisvollversammlung möge beschließen, den folgenden Absatz zu ändern:

"Die Kreisvollversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 25% der stimmberechtigten Mitglieder des Kreisverbandes anwesend sind. Stimmberechtigt sind sämtliche Mitglieder gemäß § 2, die mit Ihrem Mitgliedsbeitrag weniger als 3 Monate in Rückstand sind."

Neue Fassung:

„Die Kreisvollversammlung ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder form- und fristgerecht eingeladen wurden. Stimmberechtigt sind sämtliche Mitglieder gemäß §2, die mit Ihrem Mitgliedsbeitrag weniger als 3 Monate in Rückstand sind.

Satzungsänderungen werden wirksam, wenn mindestens 25% der stimmberechtigten Mitglieder des Kreisverbandes an der Abstimmung teilnahmen und 2/3 der abgegeben Stimmen der Satzungsänderung zustimmen."

Alternative:

"Die Kreisvollversammlung ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder form- und fristgerecht eingeladen wurden. Stimmberechtigt sind sämtliche Mitglieder gemäß §2, die ihren Mitgliedsbeitrag zum Zeitpunkt der Versammlung bereits entrichtet haben.

Satzungsänderungen werden wirksam, wenn mindestens 25% der stimmberechtigten Mitglieder des Kreisverbandes an der Abstimmung teilnahmen und 2/3 der abgegeben Stimmen der Satzungsänderung zustimmen."

Begründung:

folgt mündlich.