SN:Kreisverband/Chemnitz/KVV2012 1/S04

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<//-- Dieser Antrag zur Kreisvollversammlung spiegelt die Meinung des Antragstellers und nicht die der Piratenpartei Deutschland dar.--//>

Neufassung § 7 Bewerberaufstellungen für Wahlen zu Volksvertretungen

  • Antragsteller: Toni Rotter

Antragstext:

Die Kreisvollversammlung möge beschließen folgenden Text mit einer neuen Fassung zu ersetzen:

"

  1. Die Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen erfolgt im Rahmen einer Mitgliederversammlung mindestens 12 Monate vor der entsprechenden Wahl. Die Einladung muss ausdrücklich auf die Bewerberaufstellung hinweisen.
  2. Die Abstimmung über die Bewerber muss in geheimer Wahl erfolgen.
  3. Bewerber sollen ihren Wohnsitz im entsprechenden Wahlkreis haben und Mitglied im Kreisverband sein."

Neue Fassung:

"

  1. Die Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen erfolgt im Rahmen einer Mitgliederversammlung in einer angemessenen Zeit vor der entsprechenden Wahl. Die Einladung muss ausdrücklich auf die Bewerberaufstellung hinweisen.
  2. Die Abstimmung über die Bewerber erfolgt in geheimer Wahl.
  3. Bewerber sollen ihren Wohnsitz in Chemnitz haben und Mitglied im Kreisverband sein."

Begründung:

Eine Frist von 12 Monaten lässt sich bei vorgezogenen Wahlen niemals einhalten. Unter Zeitdruck haben Verbände bewiesen, selbst Wochen vor der Wahl viel zu erreichen. Man sollte dem Vorstand bzw. einem entsprechenden Wahlkoordinator so viel Vertrauen entgegen bringen, das es nicht erst kurz vor dem Schlusspfiff stattfindet und sie dabei unterstützen. Des weiteren hat Chemnitz bei einer Kommunalwahl viele Wahlkreise, welche wir vielleicht nicht alle besetzen können. Andere wären überrepräsentiert oder würden, bei einer maximalen Kandidatenanzahl, sinnlos in Konkurrenz stehen. Die neue Fassung erlaubt somit Listenaufstellungen statt nur Direktkandidaten für die Kreise.