SN:Kreisverband/Chemnitz/KVV2012 1/S03

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<//-- Dieser Antrag zur Kreisvollversammlung spiegelt die Meinung des Antragstellers und nicht die der Piratenpartei Deutschland dar.--//>

§ 6.6 Die Kreisvollversammlung - Quorum löschen

  • Antragsteller: Toni Rotter

Gegenantrag: S07 - Quorum nur bei Satzungsänderungen

Antragstext

Die Kreisvollversammlung möge beschließen, den folgenden Absatz zu ändern:

"Die Kreisvollversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 25% der stimmberechtigten Mitglieder des Kreisverbandes anwesend sind. Stimmberechtigt sind sämtliche Mitglieder gemäß § 2, die mit Ihrem Mitgliedsbeitrag weniger als 3 Monate in Rückstand sind."

Neue Fassung:

"Die Kreisvollversammlung ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder form- und fristgerecht eingeladen wurden. Stimmberechtigt sind sämtliche Mitglieder gemäß §2, die ihren Mitgliedsbeitrag zum Zeitpunkt der Versammlung bereits entrichtet haben."

Alternative:

"Die Kreisvollversammlung ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder form- und fristgerecht eingeladen wurden. Stimmberechtigt sind sämtliche Mitglieder gemäß §2, die mit Ihrem Mitgliedsbeitrag weniger als 3 Monate in Rückstand sind."

Begründung:

Die Quorum-Regelungen haben uns schon einmal eine Kreisvollversammlung gekostet und wurden auch in den anderen Verbänden aus den Satzungen getilgt. Der Kreisverband Zwickau konnte z.B. nur vom Landesverband nach langer rechtlicher Prüfung aufgelöst werden, da keine beschlussfähige Kreisvollversammlung mehr zustande kam. Wir haben eine ähnliche Regelung. Wenn die Ladung form- und fristgerecht vorgenommen wurde, hat der Vorstand aber keine Möglichkeit mehr, Beschlussfähigkeit weiter zu fördern. Abgesehen davon hat jede Partei stille Mitglieder, welche ihren Beitrag zahlen, aber keine Mitgliederversammlung besuchen.