SN:Kreisverband/Chemnitz/KVV2012 1/S01

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<//-- Dieser Antrag zur Kreisvollversammlung spiegelt die Meinung des Antragstellers und nicht die der Piratenpartei Deutschland dar.--//>

Neuer Paragraph - Programmanträge

  • Antragsteller: Toni Rotter

Antragstext:

Die Kreisvollversammlung möge beschließen das der Punkt "§ 8 Programmanträge" vor den aktuellen Paragraphen 8 eingesetzt wird und nachfolgende Paragraphen in ihrer Nummerierung angepasst werden. Der neue Paragraph lautet wie folgt:

"

  1. Offizielle programmatische Aussagen der Piratenpartei Chemnitz sind das Wahlprogramm und Positionspapiere.
  2. Anträge auf Änderung des Programms müssen spätestens zwei Wochen vor der entsprechenden Kreisvollversammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht und durch diesen unverzüglich veröffentlicht werden. Diese Frist gilt ab der ersten Kreisvollversammlung nach Beschluss dieser Satzung am ...
  3. Das Wahlprogramm ist ein Programm mit konkreten politischen Aussagen und spiegelt die Ziele für die Legislaturperiode wieder, für die es geschrieben wurde.
  4. Positionspapiere enthalten Forderungen, die in das jeweilige Wahlprogramm übernommen werden können. Ihre Gültigkeit ist nicht an eine Legislaturperiode gebunden.
  5. Änderungen an einem Wahlprogramm können nur von einer Kreisvollversammlung mit mindestens doppelt so vielen ja wie nein Stimmen beschlossen werden.
  6. Änderungen an Positionspapieren oder neue Positionspapiere können nur von einer Kreisvollversammlung

mit" [Alternativen]

Alternative 1:

"mindestens doppelt so vielen ja wie nein Stimmen beschlossen werden."

Alternative 2:

"einfacher Mehrheit beschlossen werden."

Begründung:

Wir haben noch keine Regelung zur Programmarbeit. Es gilt in diesem Falle zwar automatisch die Landessatzung, aber diese ist nicht unstrittig und müsste bei jeder Kreisvollversammlung konsultiert werden.